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Benachrichtigung bei Eingang neuer Belege

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    Benachrichtigung bei Eingang neuer Belege

    Hallo zusammen,
    besteht die Möglichkeit einer Benachrichtigung, wenn neue Belege in meinem Portal abgelegt werden?
    Der Belegabruf nach erfolgter Anmeldung oder auch direkt aus dem Steuerprogramm heraus funktioniert einwandfrei.
    Viele Grüße JoeSch12

    #2
    AW: Benachrichtigung bei Eingang neuer Belege

    Die Belege werden nicht automatisch in Ihrem ElsterOnlinePortal abgelegt. Deshalb gibt es auch keine Benachrichtigung. Neue Belege können Sie nur einsehen, wenn Sie den Belegabruf starten.

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      #3
      AW: Benachrichtigung bei Eingang neuer Belege

      Hallo Korsika, vielen Dank für die rasche Beantwortung meines Anliegens. Sie haben natürlich recht, denn die Belege kommen ja erst durch starten des Belegabrufes rein.
      Aber irgendwo müssen die Belege ja für den Belegabruf abgelegt werden. Kann man denn von dieser Stelle aus nicht benachrichtigt werden, damit man nicht vergebens den Belegabruf startet?
      In meinem Fall ist es aktuell so, dass bei meiner Frau alle Belege komplett sind und bei mir noch einer fehlt. So schaue ich nun jeden Tag nach, ob alle da sind. Eine Benachrichtigung wäre schon schön

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        #4
        AW: Benachrichtigung bei Eingang neuer Belege

        Mich wundert es etwas, dass jemand am 4. Januar schreibt, die Belege seien komplett bzw. es fehle nur noch einer.

        Betrifft das wirklich das Jahr 2016?

        Die Belege werden m. W. zunächst zentral gesammelt, wobei manchmal 2 zentrale Instanzen beteiligt sind, bevor sie dann auf die Server der Landesfinanzverwaltungen verteilt werden.
        Vor Mitte Januar konnte ich, von den Stammdaten mal abgesehen, noch nie einen Beleg abrufen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Benachrichtigung bei Eingang neuer Belege

          Hallo Charlie24,
          ja, ich meine in der Tat die Belege für das Jahr 2016. Das Vorjahr haben wir vor ungefähr 10 Monaten abgeschlossen.

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            #6
            AW: Benachrichtigung bei Eingang neuer Belege

            Ich habe jetzt mal den Belegabruf für das Jahr 2016 durchgeführt und zwar für alle Personen, für die ich eine Abrufberechtigung habe.

            Außer den Stammdaten konnte ich nur einen einzigen Beleg für 2016 abrufen, nämlich die Lohnsteuerbescheinigung für die Betriebsrente des Schwiegervaters.
            Das war auch nur deshalb möglich, weil dieser im September 2016 verstorben ist und der Arbeitgeber das Lohnkonto bereits im Oktober 2016 abgeschlossen hat.

            Alle anderen Belege für 2016 sind noch nicht abrufbar, was mich auch überhaupt nicht verwundert. Die Datenübermittler haben für die elektronische Übermittlung ja bis Ende Februar 2017 Zeit.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Benachrichtigung bei Eingang neuer Belege

              Hallo joesch12,

              da wäre ja mal interessant, welche Belege bei Dir alle schon vorliegen über den Belegabruf.

              Ich habe nämlich in der Vergangenheit die Papierbescheinigung eher vorliegen gehabt, wie ich den Belegabruf nutzen konnte, hängt damit zusammen wie es Charlie24 schon schilderte, dass grundsätzlich bis 28.02.2017 Zeit ist und die Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen und Meldungen der Krankenversicherungen auf unterschiedlichen Domänen abgelegt werden und für Teilnehmer am Belegabruf gesondert auf einen Server zur Verfügung gestellt werden.

              Tschüß

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                #8
                AW: Benachrichtigung bei Eingang neuer Belege

                Für das Veranlagungsjahr 2016 liegen für meine Frau die Stammdaten, Religionszugehörigkeit und die Lohnsteuerbescheinigung vor. Bei mir fehlt noch die Lohnsteuerbescheinigung.

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