Hallo zusammen,
ich hoffe mal die Rubrik ist richtig.
Eine kurze Frage, zu der ich hier bzw. im ganzen www keine Antwort gefunden habe.
Bin schon länger selbständig und seit 2016 durch eine Bedarfsgemeinschaft zum Jobcenter gekommen.
Das Jobcenter zahlt für meine Lebensgefährtin die Krankenkasse und einen geringen Beitrag
"Hilfe zum Lebensunterhalt", sowie einen Großteil meiner Beiträge zur PKV.
Ist die Übernahme der Krankenkassenbeiträge (die direkt an meine Versicherung überwiesen werden,
ein "Zuschuss von dritter Seite" und somit in Zeile 27 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen?
Besten Dank schonmal
ich hoffe mal die Rubrik ist richtig.
Eine kurze Frage, zu der ich hier bzw. im ganzen www keine Antwort gefunden habe.
Bin schon länger selbständig und seit 2016 durch eine Bedarfsgemeinschaft zum Jobcenter gekommen.
Das Jobcenter zahlt für meine Lebensgefährtin die Krankenkasse und einen geringen Beitrag
"Hilfe zum Lebensunterhalt", sowie einen Großteil meiner Beiträge zur PKV.
Ist die Übernahme der Krankenkassenbeiträge (die direkt an meine Versicherung überwiesen werden,
ein "Zuschuss von dritter Seite" und somit in Zeile 27 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen?
Besten Dank schonmal
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