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Problem bei Gewinn Ermittlung EST

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    Problem bei Gewinn Ermittlung EST

    Hallo liebe Elster Nutzer,

    ich hoffe ich bin in der richtigen Rubrik gelandet.
    Ich muss als Kleinunternehmerin die EÜR und EST ausfüllen.
    Soweit hat auch alles geklappt, jedoch setzte ich "Krankheitskosten" nicht in der EÜR, sondern dafür in der EST in Zeile 67 an.
    In der EÜR gebe ich alle anderen Ausgaben an und bekomme einen Gewinn heraus, von welchem noch nicht die "Krankheitskosten" berücksichtigt sind.
    Diesen Gewinn übernehme ich in die EST und meiner Meinung nach müsste die Zeile 67 noch als "Ausgaben" abgezogen werden um den finalen Gewinn zu erhalten.
    Jedoch wird am Ende der EST nirgends der wirkliche Gewinn, um die Krankheitskosten gemindert angezeigt.
    Kennt sich jemand damit aus, denn in meinem Fall ist es wichtig, dass der richtige Endbetrag beim Finanzamt ankommt?!

    Freundliche Grüße
    caro_B

    #2
    AW: Problem bei Gewinn Ermittlung EST

    Hallo,

    als außergewöhnliche Belastungen (Zeile67) werden nur die Beträge anerkannt, die über die zumutbare Belastung hinaus gehen.
    Wie hoch die bei dir sind, ist aus der Berechnung sichtbar.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Problem bei Gewinn Ermittlung EST

      Danke für deine Antwort!
      Jedoch meinte ich wo ich letztlich sehe wie hoch mein Gewinn ausfällt in der EST wenn die außergewöhnlichen Belastungen in Zeile 67 abgezogen werden?


      Liebe Grüße
      Caro_B

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        #4
        AW: Problem bei Gewinn Ermittlung EST

        Hallo,

        das siehst du doch aus deiner EÜR

        Betriebseinnahmen-Betriebsausgaben = Gewinn oder ist das bei dir anders?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Problem bei Gewinn Ermittlung EST

          Hallo FIGUL,

          Aber dann berücksichtige ich ja die Kosten meiner Brille (welche ich ja nur in der EST aufführe) gar nicht ??
          Beispiel: EÜR-> Einnahmen 200€ - Ausgaben 50€ = Gewinn 150€ , den Wert der Brille 40€ kann ich aber nur in der EST ansetzen (zeile 67) und in die EST muss ich doch den Gewinn der EÜR von 150€ übernehmen und liste unter Zeile 67 die Brille mit 40€ auf, Problem hier es gibt keine Zeile in der EST, welche dann (150€ - 40€) zu dem tatsächlichen Gewinn von 110€ führt?? Oder zieht das Finanzamt die 40€ selbst ab und ich sehe das dann gar nicht in diesem Formular?

          Vielen Dank,
          Caro_B

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            #6
            AW: Problem bei Gewinn Ermittlung EST

            Hallo,

            du musst n0ch die Anlage G hinzufügen. Hier trägst du deinen ermittelnden Gewinn aus der Anlage EÜR ein.
            Steuern zahlst du erst wenn du über den Grundfreibetrag kommst.
            Kommst du nicht darüber, gibt es auch keine ag. Belastungen

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Problem bei Gewinn Ermittlung EST

              Hallo Caro_B,

              anders ausgedrückt die Brille mindert doch nicht deinen Gewinn.

              Tschüß

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                #8
                AW: Problem bei Gewinn Ermittlung EST

                Ausgaben für eine Sehhilfe haben doch überhaupt nichts mit deinem Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit zu tun.

                Solche Ausgaben gehören grundsätzlich zur privaten Lebensführung!

                Wenn Sie als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig sind, dann doch nur, weil eine Sehschwäche als Krankheit gilt.

                Bei außergewöhnlichen Belastungen gibt es eine zumutbare Eigenbelastung. Einzelheiten findest du hier:

                https://www.smart-rechner.de/ausserg...ng/rechner.php
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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