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Fahrtkosten EÜR

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    Fahrtkosten EÜR

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage bezüglich der Erfassung der Fahrtkosten bzw. wie ich diese geltend mache. Ich arbeite als Model und fahre öfter mit dem PKW zu Kunden. Ich habe die Kosten in Zeile 61 der EÜR eingetragen, doch bekomme 2 Fehler angezeigt. Einmal bezüglich meiner Rechtsform, welche ich als sonstiger Einzelgewerbebetrieb angegeben habe und das die Eintragung der Fahrtkosten die Nutzungseinlagen übersteigt. Komischerweise wird wenn ich die Fahrtkosten weg lasse keine Fehlermeldung bezüglich der Rechtsform angezeigt.

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    Liebe Grüße,

    Caro_B

    #2
    AW: Fahrtkosten EÜR

    Hallo Caro_B,
    da hast du offensichtlich eine falsche Zeile für die Fahrtkosten erwischt.

    Tschüß

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      #3
      AW: Fahrtkosten EÜR

      Hallo Caro_B,

      die Zeile 60 sollte doch die passende sein, Zeile 61 sagt doch Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage).

      Tschüß

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        #4
        AW: Fahrtkosten EÜR

        Ich arbeite als Model und fahre öfter mit dem PKW zu Kunden.
        Aus der Aussage lassen sich keine Schlüsse ziehen, ob der PKW überhaupt zum notwendigen oder zum gewillkürten Betriebsvermögen gehört.

        Wenn er zum Privatvermögen gehören würde, wäre der Eintrag in Zeile 61 durchaus korrekt. Dann muss aber der Einlagenbetrag in Zeile 94 um diesen Betrag erhöht werden bzw. die dort angegebenen Einlagen müssen mindestens so hoch sein.

        Hast du es bei der Rechtsform schon mal mit der Auswahl Sonstige natürliche Person oder mit Sonstige selbständig tätige Person versucht?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Fahrtkosten EÜR

          Hallo,
          ich gehe mal davon aus, dass der PKW unternehmerisch genutzt wird, schon wegen dem Vorsteuerabzug dürfte das die gängigste
          Variante sein, gerade für ein Einzelunternehmen.
          Aber Caro_B hat sich noch dazu geäußert.

          Tschüß

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            #6
            AW: Fahrtkosten EÜR

            Aber Caro_B hat sich noch dazu geäußert.
            Sie hat sich dazu überhaupt nicht geäußert, deshalb ist es spekulativ, von irgendetwas auszugehen!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Fahrtkosten EÜR

              Hallo Charlie24,

              das war mein Schreibfehler -> eigentlich sollte es heißen Aber Caro_B hat sich noch nicht dazu geäußert.

              Tschüß

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