Hallo zusammen,
ich bin seit dem 01.01.2016 Gewerbetreibender und mache Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung. Meine Umsätze für das Jahr 2016 haben die 17.500€ also nicht überstiegen.
Nun muss ich ja für 2016 eine Steuererklärung einreichen und habe mich dafür auf dem Portal ElsterFormular registriert. Dazu habe ich einige Grundsatzfragen. Die sind in der ein oder anderen Form hier schon beantwortet wurden, allerdings habe ich teils sehr widersprüchliche Antworten erhalten und wollte mir nun hier noch mal Klarheit verschaffen.
1.
Wenn ich es richtig verstehe, gebe ich also mindestens folgende Formulare ab: Einkommensteuererklärung (Hauptvordruck) und Anlage G, sowie EÜR.
Die Einnahmenüberschussrechnung kann ich auch formlos einreichen, allerdings wird hier des öfteren empfohlen das ganze mithilfe der Online-Vorlage zu machen, was ich auch tun werde (sobald sie für 2016 verfügbar ist).
Fehlen mir noch wichtige Formulare, die ich unbedingt mit abgeben muss?
2.
Im Februar 2016 habe ich mir einen iMac angeschafft, Einkaufspreis 2239€. Die Rechnung enthält nur meinen Namen, nicht den des Gewerbes. Kann ich diesen dennoch über die Steuererklärung absetzen?
Falls ja: Fällt diese Ausgabe unter die oft genannten Werbungskosten? Und wie gebe ich diesen Posten genau in der EÜR an?
Soweit ich das verstanden habe, werden Anschaffungen wie ein PC über 3 Jahre linear abgesetzt. Da ich das Gerät ja erst im Februar gekauft habe, könnte ich für 2016 also nur 11 Monate geltend machen, was einem monatlichen Betrag von 2239€/3/12 = 62,19€ entsprechen würde. Auf die 11 Monate hochgerechnet wären das demnach 62,19€ * 11 = 684,14€. Trage ich nun für 2016 in der EÜR 684,14€ in die Zeile der Werbungskosten ein?
Während der Berechnung ist mir aufgefallen, dass ich natürlich noch gar nicht eingerechnet habe, dass ich den iMac ab und zu auch für private Zwecke nutze und er demnach vmtl. nur zu 50% abgesetzt werden kann. Würde ich also demnach nur die Hälfte (342,07€) als Werbungskosten eintragen? Oder kommt das ganze doch ganz woanders hin?
3.
Ich bin mir nicht ganz im Klaren darüber, welche Belege ich nun tatsächlich einzureichen hab. In der Anleitung zum Einkommenssteuerformular steht zur Anlage G Unterlagen über die Gewinnermittlung, soweit sie nicht elektronisch übermittelt wurden. Ist damit gemeint, dass sobald ich die EÜR elektronisch einreiche, keine weiteren Belege über meine Einnahmen einzureichen habe?
An welcher Stelle müsste ich z.B. Belege über meine Betriebsausgaben (z.B. die Rechnung des iMacs) einreichen, kann dies in digitaler Form erfolgen?
Vielen Dank im Voraus schon mal für jegliche Antworten!
Mit freundlichen Grüßen,
ch91
ich bin seit dem 01.01.2016 Gewerbetreibender und mache Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung. Meine Umsätze für das Jahr 2016 haben die 17.500€ also nicht überstiegen.
Nun muss ich ja für 2016 eine Steuererklärung einreichen und habe mich dafür auf dem Portal ElsterFormular registriert. Dazu habe ich einige Grundsatzfragen. Die sind in der ein oder anderen Form hier schon beantwortet wurden, allerdings habe ich teils sehr widersprüchliche Antworten erhalten und wollte mir nun hier noch mal Klarheit verschaffen.
1.
Wenn ich es richtig verstehe, gebe ich also mindestens folgende Formulare ab: Einkommensteuererklärung (Hauptvordruck) und Anlage G, sowie EÜR.
Die Einnahmenüberschussrechnung kann ich auch formlos einreichen, allerdings wird hier des öfteren empfohlen das ganze mithilfe der Online-Vorlage zu machen, was ich auch tun werde (sobald sie für 2016 verfügbar ist).
Fehlen mir noch wichtige Formulare, die ich unbedingt mit abgeben muss?
2.
Im Februar 2016 habe ich mir einen iMac angeschafft, Einkaufspreis 2239€. Die Rechnung enthält nur meinen Namen, nicht den des Gewerbes. Kann ich diesen dennoch über die Steuererklärung absetzen?
Falls ja: Fällt diese Ausgabe unter die oft genannten Werbungskosten? Und wie gebe ich diesen Posten genau in der EÜR an?
Soweit ich das verstanden habe, werden Anschaffungen wie ein PC über 3 Jahre linear abgesetzt. Da ich das Gerät ja erst im Februar gekauft habe, könnte ich für 2016 also nur 11 Monate geltend machen, was einem monatlichen Betrag von 2239€/3/12 = 62,19€ entsprechen würde. Auf die 11 Monate hochgerechnet wären das demnach 62,19€ * 11 = 684,14€. Trage ich nun für 2016 in der EÜR 684,14€ in die Zeile der Werbungskosten ein?
Während der Berechnung ist mir aufgefallen, dass ich natürlich noch gar nicht eingerechnet habe, dass ich den iMac ab und zu auch für private Zwecke nutze und er demnach vmtl. nur zu 50% abgesetzt werden kann. Würde ich also demnach nur die Hälfte (342,07€) als Werbungskosten eintragen? Oder kommt das ganze doch ganz woanders hin?
3.
Ich bin mir nicht ganz im Klaren darüber, welche Belege ich nun tatsächlich einzureichen hab. In der Anleitung zum Einkommenssteuerformular steht zur Anlage G Unterlagen über die Gewinnermittlung, soweit sie nicht elektronisch übermittelt wurden. Ist damit gemeint, dass sobald ich die EÜR elektronisch einreiche, keine weiteren Belege über meine Einnahmen einzureichen habe?
An welcher Stelle müsste ich z.B. Belege über meine Betriebsausgaben (z.B. die Rechnung des iMacs) einreichen, kann dies in digitaler Form erfolgen?
Vielen Dank im Voraus schon mal für jegliche Antworten!
Mit freundlichen Grüßen,
ch91
Kommentar