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Rückabwicklung des Riester-Vertrages

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    Rückabwicklung des Riester-Vertrages

    Bei der Rückabwicklung des Riester-Vertrages mußte ich Steuer nachzahlen und Zulagen zurückzahlen. Muß / kann ich das bei der Steuererklärung angeben? Falls ja, wo?
    Es geht nicht um die Rentenauszahlung, sondern eben um Rückabwicklung des Riester-Vertrages.

    #2
    AW: Rückabwicklung des Riester-Vertrages

    Bei der Rückabwicklung des Riester-Vertrages mußte ich Steuer nachzahlen und Zulagen zurückzahlen.
    Damit ist die Angelegenheit doch steuerlich erledigt! Da musst du nichts mehr angeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Rückabwicklung des Riester-Vertrages

      Einzahlungen werden über die Anlage AV abgewickelt, Rückzahlungen sind Einkünfte im Bereich der Anlage R Seite 2. Da Du Letzteres schon versteuert hast, ist das damit erledigt. Die Versteuerung der Rückzahlung kannst Du natürlich NICHT noch einmal irgendwo absetzen, falls Du das meinen solltest.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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