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Fahrtkosten erste Tätigkeitsstätte

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    Fahrtkosten erste Tätigkeitsstätte

    Hallo Zusammen,

    ich habe folgendes Problem:
    Ich habe meine erste Tätigkeitsstätte an Punkt A fahre aber fast jeden tag an Punkt B (Auftraggeber) also Ausserhalb meiner ersten Tätigkeitsstätte.
    Wie rechne ich das ab? kann ich eine Zweite Tätigkeitsstätte angeben diese mir von meinem Arbeitgeber besätigen lassen und die Kosten für hin und Rückfahrt abrechnen, oder ist das eine Dienstreise?



    Für hilfreiche Tipps währe ich sehr Dankbar.

    #2
    AW: Fahrtkosten erste Tätigkeitsstätte

    Man kann beim gleichen Arbeitgeber jeweils nur eine erste Tätigkeitsstätte haben, der Rest fällt dann unter Auswärtstätigkeit (Dienstreise).

    Welche deiner zwei Tätigkeitsstätten allerdings die erste ist, ist eine Frage des Steuerrechts!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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