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Gemeinsame Veranlagung Wolf47

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    Gemeinsame Veranlagung Wolf47

    Hallo, bin neu hier und habe einige Fragen:

    1. Brauche ich für eine Zusammenveranlagung auch ein extra Konto für meine Frau?
    2, Ich habe den Belegabruf für mich bekommen, hab die Belege gespeichert werden diese Belege einfach abgeändert oder muss man neue ausfüllen.?
    3.Für meine Frau habe ich einen Freischaltcode bekommen, wo kann ich für diese die Belege abrufen, habe da noch nix gefunden.

    Vielen Dank für eure Antworten

    Wolf47

    #2
    AW: Gemeinsame Veranlagung

    Zu 1.: Nein, die Zusammenveranlagung geht technisch sowieso nur von einem Konto

    Zu 2.: Bei ElsterFormular z. B. werden die abgerufenen Belege in der Steuerklärung gespeichert.

    Um sie in die Erklärungsformulare zu übernehmen, muss eine Datenübernahme durchgeführt werden. Aus deinem Beitrag geht nicht hervor, welche Software du verwendest.

    Zu 3.: Die Freischaltung für deine Ehefrau kannst du im ElsterOnline-Portal unter Dienste > Belegabruf > Berechtigungen für den Belegabruf vornehmen.

    Danach kannst du ihre Belege auch in deinem Konto abrufen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Gemeinsame Veranlagung

      Hallo Charlie, vielen Dank für deine Antwort, hab aber jetzt noch ne Frage:

      Was ist mit der Software gemeint, wozu braucht man eine und welche muss das sein um was zu machen.

      ich habe mir was runtergeladen wo die leeren Formulare drin sind, ist das sowas? Elsterformular???

      ich kenne noch nicht den Ablauf wie das mit Elster allgemein funktioniert, deshalb meine Fragen,

      So richtig aus der Hilfe kann man dies auch nicht erlesen.

      Noch eine Frage: obwohl ich den Belegabruf für meine Frau habe, werden ihre Daten von 2015 nicht in meinem Konto angezeigt sodass ich sie noch nicht übernehmen kann, ist das normal?

      kommen die irgendwann noch oder stehen die irgend wo anders?

      Vielen Dank für deine Antworten

      Wolf47
      Zuletzt geändert von Wolf47; 02.02.2017, 13:20.

      Kommentar


        #4
        AW: Gemeinsame Veranlagung

        Hallo Wolf47,

        du hast dich ja an ein bestehendes Thema drangehangen -> der Threadersteller hat mit der Software von WISO gearbeitet.
        Wenn du Formulare wie z. Bsp. die Software Elsterformular die Charlie24 angesprochen hat heruntergeladen hast, kannst du jetzt alles darüber abwickeln.

        Du sprachst ja auch von einem Konto -> das deutet auf das EOP hin, da gibt es nichts herunterzuladen, du kannst aber die Steuererklärung auch darüber machen und die Belege abrufen und einfüllen.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Gemeinsame Veranlagung

          Welche Software Du wo heruntergeladen hast, können wir durch das Internetkabel bei Dir nicht erkennen. Was steht denn für ein Programmname drauf, wenn Du es installiert hast und öffnest ?

          Du kannst natürlich die Einkommensteuererklärung auch in Papierform einreichen, es sei denn Du hast gewerbliche Einkünfte etc. Aber wenn Du die Steuererklärung elektronisch einreichen willst, brauchst Du dafür eine passende Software oder Webanwendung. Das kann Elsterformular sein oder das Elsteronlineportal oder eine kommerzielle Software oder Webanwendung je nach Wunsch und Komfortbedarf.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Gemeinsame Veranlagung Wolf47

            Beitrag zusammenführen.

            Kommentar


              #7
              AW: Gemeinsame Veranlagung Wolf47

              Hallo, danke für die Ratschläge, ich mache alles über Elsteronline, ist dann ja wohl alles richtig.

              Aber warum werden die Daten meiner Frau nicht so angezeigt wie meine, damit ich sie übernehmen kann, oder stehen die irgendwo anders.?

              Danke im Voraus

              Wolf47

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                #8
                AW: Gemeinsame Veranlagung Wolf47

                Hallo Wolf47,

                hier trifft das zu was Charlie24 schon weiter oben geschrieben hat ->
                Zu 3.: Die Freischaltung für deine Ehefrau kannst du im ElsterOnline-Portal unter Dienste > Belegabruf > Berechtigungen für den Belegabruf vornehmen.

                Danach kannst du ihre Belege auch in deinem Konto abrufen.

                Tschüß

                P.S. Da schiebe ich dich jetzt endgültig ins passende Unterforum.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Gemeinsame Veranlagung Wolf47

                  Aber warum werden die Daten meiner Frau nicht so angezeigt wie meine, damit ich sie übernehmen kann, oder stehen die irgendwo anders.?
                  Im ElsterOnline-Portal muss der Belegabruf für jede Person einzeln angestoßen werden. Die ID der Person muss deshalb ausgewählt werden.

                  Es kann sein, dass nach der Freischaltung bis zu zwei Tage vergehen, bis alle Belege tatsächlich verfügbar sind.

                  Es kann sein, dass Anfang Februar nur ein Teil der Belege verfügbar ist. Die Datenübermittler haben ja in jedem Fall bis Ende Februar, teilweise sogar bis zum 1. März Zeit für die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Gemeinsame Veranlagung Wolf47

                    Hallo,

                    und dann gibt es noch die Datenübermittler, die sich nicht so genau an die gesetzlichen Vorschriften mit dem 28.02. halten ganz oft besonders die Privaten Krankenkassen.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Gemeinsame Veranlagung Wolf47

                      ... ganz oft besonders die Privaten Krankenkassen.
                      Das kann ich für meine PKV jetzt nicht so stehen lassen, da erfolgt die Übermittlung immer bereits im Januar.

                      Bei mir ist es die für meine Riesterrente verantwortliche Bank, die den Beleg immer erst Anfang März übermittelt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Gemeinsame Veranlagung Wolf47

                        Hallo,

                        bei den hundert verschiedenen Krankenkassen, gibt es natürlich auch sicherlich vorbildliche, aber aus meinem Umfeld habe ich von 15 verschiedenen Kassen mindestens 10 die nach dem 28.02. übermitteln und das jedes Jahr gleich.

                        Tschüß

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