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Eine direkte Übernahme nach der Ausdildung und die erste Einkommenssteuererklärung

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    Eine direkte Übernahme nach der Ausdildung und die erste Einkommenssteuererklärung

    Hallo allen,

    ich wollte meine erste Einkommenssteuererklärung über ElsterOnline zunächst für das Jahr 2015 machen. Ich habe folgende Situation: vom 01.01.2015 bis 28.08.2015 war ich noch im dritten Ausbildungsjahr und ab dem 29.08.2015 (sofort nach der bestandenen Abschlussprüfung) wurde ich als ein normaler Arbeitnehmer vom gleichen Betrieb übernommen. Also ich habe zwei verschiedenen Einkommenszustände in einem Jahr. Das heißt vom 01.01.2015 bis 28.08.2015 habe ich die Ausbildungsvergütung bekommen und ab dem 29.08.2015 den normalen Lohn. In Ziffern: Ausdilnugsvergütung 01.01.2015 bis 28.08.2015 ca. 7500€ und normaler Lohn vom 29.08.2015 bis 31.12.2015 ca. 10500€

    Jetz ist die Frage, wie und wo (bei welchen Anlagen???) muss ich diese zwei verschiedene Einkommenszustände richtig in die Formulare eintragen??? Muss ich die als ein gemeinsames Einkommen für das Jahr 2015 eintragen??? Aber in dem Fall muss ich laut Steuerberechnung nachzahlen und dann lohnt es sich nicht überhaupt eine abzusenden. Oder muss ich die Einkommenssteuererklärung nur für den Zeitraum 29.08.2015 bis 31.12.2015 machen??? Also viele Fragen und Unklarheiten. Ich habe mir nicht gedacht, dass es so kompliziert ist...

    Ich bin euch sehr dankbar im Voraus für die Erklärung, aber bitte für die ganz blöden wie ich :=))

    #2
    AW: Eine direkte Übernahme nach der Ausdildung und die erste Einkommenssteuererklärun

    Du musst natürlich alle Einkünfte eines Jahres erklären!

    Wenn du 2 Lohnsteuerbescheinigungen erhalten hast, geht das im ElsterOnline-Portal bei Angaben zum Arbeitslohn über Weitere Daten hinzufügen problemlos nacheinander.

    Du darfst die Anlage Vorsorgeaufwand nicht vergessen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Eine direkte Übernahme nach der Ausdildung und die erste Einkommenssteuererklärun

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du musst natürlich alle Einkünfte eines Jahres erklären!

      Wenn du 2 Lohnsteuerbescheinigungen erhalten hast, geht das im ElsterOnline-Portal bei Angaben zum Arbeitslohn über Weitere Daten hinzufügen problemlos nacheinander.

      Du darfst die Anlage Vorsorgeaufwand nicht vergessen!
      Oh! Danke für die schnelle Antwort!

      Ja, ich habe 2 Lohnsteuerbescheinigungen: eine 01.01.2015 bis 28.08.2015 und zweite vom 29.08.2015 bis 31.12.2015
      Ich habe bis jetzt die Hauptanlage und die Anlage N ausgefüllt und laut meinen Angaben muss sogar ich nachzahlen.
      Was muss ich genau hinzufügen bzw. wie und wo soll ich die genauen Zeiträume eintragen? Eine zweite Anlage N? Und wie heißt die "Anlage Vorsorgeaufwand"?
      und noch eine Frage: die erste Tätigkeitsstätte unterscheidet sich während der Ausbildung und nach der Ausbildung bzw. bei Übernahme, aber die Entfernung ist ungefähr die gleiche. Werbungskosten außer der Fahrten zur Arbeit habe ich eigentlich nicht gehabt...
      wie und wo muss ich das genau eintragen?
      Zuletzt geändert von exept; 04.02.2017, 12:57.

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        #4
        AW: Eine direkte Übernahme nach der Ausdildung und die erste Einkommenssteuererklärun

        Die Zeiträume muss man im ElsterOnline-Portal nicht angeben.

        Du trägst auf Seite 2 der Anlage N den Arbeitslohn und die Steuern für den 1. Zeitraum ein und gehst dann auf Übernehmen.
        Dann wird links der ausgegraute Button + Weitere Daten hinzufügen aktiviert. So kannst du dann die Angaben zum 2. Zeitraum hinzufügen.

        Bei 2015 musst du dann darunter noch bei allen Feldern auf Berechnen gehen, damit die Summen gebildet werden.

        Auf der linken Seite des Fensters siehst du unten den Button Anlagen hinzufügen/entfernen, dort kannst du die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen.

        Dort trägst du die Beiträge zur Renten-, Krankenversicherung usw. ein. dann gibt sich das mit der Nachzahlung schon. Die Beiträge musst du vorher selbst addieren.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Eine direkte Übernahme nach der Ausdildung und die erste Einkommenssteuererklärun

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die Zeiträume muss man im ElsterOnline-Portal nicht angeben.

          Du trägst auf Seite 2 der Anlage N den Arbeitslohn und die Steuern für den 1. Zeitraum ein und gehst dann auf Übernehmen.
          Dann wird links der ausgegraute Button + Weitere Daten hinzufügen aktiviert. So kannst du dann die Angaben zum 2. Zeitraum hinzufügen.

          Bei 2015 musst du dann darunter noch bei allen Feldern auf Berechnen gehen, damit die Summen gebildet werden.

          Auf der linken Seite des Fensters siehst du unten den Button Anlagen hinzufügen/entfernen, dort kannst du die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen.

          Dort trägst du die Beiträge zur Renten-, Krankenversicherung usw. ein. dann gibt sich das mit der Nachzahlung schon. Die Beiträge musst du vorher selbst addieren.
          Vielen, vielen Dank für deine Hilfe! Jetzt habe ich alles soweit eingetragen und bei der Steuerberechnung auf der Seite 2 in der kleinen Tabelle oben steht bei "verbleibende Beiträge -538,00" heißt es, dass ich 538 erstattet bekomme? Nicht dass das FA danach nachrechnet und ich werde noch nachzahlen müssen...
          Zuletzt geändert von exept; 04.02.2017, 14:13.

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            #6
            AW: Eine direkte Übernahme nach der Ausdildung und die erste Einkommenssteuererklärun

            Zitat von exept Beitrag anzeigen
            Vielen, vielen Dank für deine Hilfe! Jetzt habe ich alles soweit eingetragen und bei der Steuerberechnung auf der Seite 2 in der kleinen Tabelle oben steht bei "verbleibende Beiträge -538,00" heißt es, dass ich 538 erstattet bekomme? Nicht dass das FA danach nachrechnet und ich werde noch nachzahlen müssen...
            Ein Minuszeichen vor dem Betrag bedeutet eine Erstattung des Betrages durch das Finanzamt.

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              #7
              AW: Eine direkte Übernahme nach der Ausdildung und die erste Einkommenssteuererklärun

              Zitat von Jambo Beitrag anzeigen
              Ein Minuszeichen vor dem Betrag bedeutet eine Erstattung des Betrages durch das Finanzamt.
              Aber ich meine, wenn ich was falsch gemacht habe und das vom FA dann so korrigiert wird, dass ich noch nachzahlen muss? Kann sowas passieren?

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                #8
                AW: Eine direkte Übernahme nach der Ausdildung und die erste Einkommenssteuererklärun

                Zitat von exept Beitrag anzeigen
                Aber ich meine, wenn ich was falsch gemacht habe und das vom FA dann so korrigiert wird, dass ich noch nachzahlen muss? Kann sowas passieren?
                Wenn Sie bei Ihrer Steuererklärung etwas falsch gemacht haben, wird es vom FA korrigiert, und eine Nachzahlung kann passieren.

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                  #9
                  AW: Eine direkte Übernahme nach der Ausdildung und die erste Einkommenssteuererklärun

                  Zitat von Jambo Beitrag anzeigen
                  und eine Nachzahlung kann passieren.
                  (( das will ich natürlich nicht... weil's sich in diesem Fall gar nicht lohnt, eine Steuererklärung abzusenden, da ich die 1. Steuerklasse habe...
                  tja...
                  Zuletzt geändert von exept; 04.02.2017, 14:37.

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                    #10
                    AW: Eine direkte Übernahme nach der Ausdildung und die erste Einkommenssteuererklärun

                    Natürlich kann so etwas theoretisch passieren und natürlich werden deine Angaben nachgerechnet. Nachzahlungen sind aber in deinem Fall nicht zu erwarten!

                    Du kannst außerdem die eingegebenen Werte anhand eines Ausdrucks der Steuervorausberechnung vor dem Versand an das Finanzamt noch einmal auf Fehler kontrollieren.

                    Der Erstattungswert ist wegen der Lohnunterschiede während und nach der Ausbildung von der Höhe her durchaus plausibel.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Eine direkte Übernahme nach der Ausdildung und die erste Einkommenssteuererklärun

                      Zitat von exept Beitrag anzeigen
                      (( das will ich natürlich nicht...
                      tja...
                      Machen Sie sich keine Sorgen, warten Sie den Steuerbescheid ab.

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                        #12
                        AW: Eine direkte Übernahme nach der Ausdildung und die erste Einkommenssteuererklärun

                        Vielen Dank euch Charlie24 und Jambo für Ihre Hilfe!
                        Ich denke, dass ich doch riskiere und die Steuererklärung absende...

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