Hallo zusammen,
ich bin seit 2016 selbstständig und leider musste ich dafür auch ein Gewerbe anmelden. Nun würde ich gerne meine Einkommenssteuererklärung machen, aber bin mir nicht ganz sicher, was die weisen Erschaffer des Einkommenssteuererklärungsformulars mit einer gesonderten Feststellung meinen. Für mich wäre das z.B. eine Umsatzsteuererklärung (die ich auch noch abgeben muss; da warte ich allerdings noch darauf, dass ich beim Formular das Jahr 2016 auswählen kann).
Muss ich meine Gewinne von 2016 nun in Anlage G, Zeile 4 (Gewinn als Einzelunternehmer) eintragen oder bei Anlage G, Zeile 7 (Gewinn laut gesonderter Feststellung)? Oder gar in Anlage S bei gesonderter Feststellung? Brauche ich Anlage S überhaupt?
ich bin seit 2016 selbstständig und leider musste ich dafür auch ein Gewerbe anmelden. Nun würde ich gerne meine Einkommenssteuererklärung machen, aber bin mir nicht ganz sicher, was die weisen Erschaffer des Einkommenssteuererklärungsformulars mit einer gesonderten Feststellung meinen. Für mich wäre das z.B. eine Umsatzsteuererklärung (die ich auch noch abgeben muss; da warte ich allerdings noch darauf, dass ich beim Formular das Jahr 2016 auswählen kann).
Muss ich meine Gewinne von 2016 nun in Anlage G, Zeile 4 (Gewinn als Einzelunternehmer) eintragen oder bei Anlage G, Zeile 7 (Gewinn laut gesonderter Feststellung)? Oder gar in Anlage S bei gesonderter Feststellung? Brauche ich Anlage S überhaupt?
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