Ich versuche, wie gewohnt, mit dem diesjährigen Elsterformular meine gespeicherte Elster-Erklärung vom letzten Jahr zu öffnen. Ich erhalte die Fehlermeldung, die Dateiendung (08) sei unbekannt, die Datei könne nicht geöffnet werden. Was tun? GR
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Elster-Datei vom vorigen Jahr wird nicht geöffnet
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AW: Elster-Datei vom vorigen Jahr wird nicht geöffnet
Ich habe das gleiche Problem. Leider funktioniert dieser Hinweis bei mir nicht! Altes System WindowsXP, neues System Windows7 64 Bit.
Wahrscheinlich müssen alle Daten neu eingegeben werden. Also Pech gehabt. Aber da die Software kostenlos ist, kann man da auch nichts machen. Ach so, mit der Vorjahresversion ließ sich die Steuererklärung ohne Weiteres öffnen.
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AW: Elster-Datei vom vorigen Jahr wird nicht geöffnet
Versuch ob geht: .08-Datei (wahrscheinlich gesendet) mit aktueller Version für 2008/2009 (10.3.2.0) öffnen, dann Menü Datei-Daten kopieren und unter neuem Namen speichern und Plausibilitätsprüfung machen (manchmal ändert sich ja was von Version zu Version). Die neue .08-Datei für die Datenübernahme verwenden.
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AW: Elster-Datei vom vorigen Jahr wird nicht geöffnet
Hallo,
vielen Dank für den Tipp. Aber ich hatte die Idee, auf mein Elster-Programm ein Update zu machen, die Einstellung war ohne autmatisches Update. Also lange Rede kurzer Sinn, nach dem Update funktionierte die Vorjahres-Datenübernahme einwandfrei. Es musste wohl erst eine "Pica"-Datei geladen werden. Jedenfalls war ich froh, die Vorjahresdaten zu haben. Elster ist wohl doch bei richtiger Anwendung zuverlässig.
Noch eine Frage zur Anwendung.- wie handhabe ich 2 Steuerklasseneintragungen von einer Lohnsteuerbescheinigung?
1.1.09 - 31.01.09 St.Kl. 1 und vom
1.2.09 - 31.12.09 St.Kl. 2
Gruß gersch41Zuletzt geändert von gersch41; 14.07.2010, 22:23.
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AW: Elster-Datei vom vorigen Jahr wird nicht geöffnet
Hallo gersch41,
ein Steuerklassenwechsel in einer Bescheinigung ist eigentlich nicht möglich. Wenn es der Arbeitgeber korrekt macht, hat der Arbeitgeber zwei Bescheinigungen erstellt:
Eine vom 1.1.09 - 31.01.09 mit St.Kl. 1 und die
Zweite vom 1.2.09 - 31.12.09 mit St.Kl. 2
Und genau so muss man die Daten auch in ElsterFormular eingeben. Über 2 Bescheinigungen.
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AW: Mehrere Besteuerungsmerkmale in der LSt-Bescheinigung
Ähem, sorry Gidius,
diese Antwort ist nicht ganz auf den Punkt.
das
Besteuerungsmerkmale.Steuerklasse.gueltig_ab
Besteuerungsmerkmale.Kinder.gueltig_ab
Besteuerungsmerkmale.Kirchensteuerabzug.gueltig_ab
Besteuerungsmerkmale.Steuerfreibetrag.gueltig_ab
Besteuerungsmerkmale.Hinzurechnungsbetrag.gueltig_ ab
kann sehr wohl unterjährig geändert werden. Kinder werden hierzulande nicht nur am 01.01. geboren, und Kirchenwechsel sind auch jederzeit möglich. In der Bescheinigung sind damit mehrere kontinuierliche Zeiträume angegeben.
Für Ihre Einkommensteuer(jahres)erklärung ist es unerheblich, welche unterjährigen Veränderungen es gegeben hat.
Übernehmen Sie die letzten Eintragungen, hier StKl 2.Mit freundlichen Grüssen
gez. D. Cremer
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