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Umsatzsteuer- Elster- Subunternehmer- Eintragen?

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    Umsatzsteuer- Elster- Subunternehmer- Eintragen?

    Hallo, ich führe Bauleistungen durch und mache jeden Monat meine Umsatzsteuererklärung per Elsterformular, was ja auch sehr gut klappt.
    Allerdings wo muss ich einen Umsatz eingeben, der keine Umsatzsteuer hat, da ich für ein anderes Unternehmen als Subunternehmer gearbeitet habe
    bzw. noch werde.
    Das wäre hier meine Frage und Danke für Antworten
    Gruß

    #2
    AW: Umsatzsteuer- Elster- Subunternehmer- Eintragen?

    Allerdings wo muss ich einen Umsatz eingeben, der keine Umsatzsteuer hat, da ich für ein anderes Unternehmen als Subunternehmer gearbeitet habe bzw. noch werde.
    Und warum soll dieser Umsatz keine Umsatzsteuer haben? Du schreibst doch auch diesem Unternehmen eine Rechnung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Umsatzsteuer- Elster- Subunternehmer- Eintragen?

      Da gibt es eine Regelung und das ist auch soweit Legitim und Rechtens.
      Der Unternehmer führt die Umsatzsteuer für den Subuntern. ab.
      D.h. der Subuntern. brauch keine 19% MwSt. auszuweisen und berechnen.
      Ist halt so......?

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        #4
        AW: Umsatzsteuer- Elster- Subunternehmer- Eintragen?

        Immer diese Sondervorschriften für den Bau! Warum die wohl gemacht wurden?

        Da muss ich jetzt auch erst suchen, wer da überhaupt wo etwas erklären muss oder auch darf.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Umsatzsteuer- Elster- Subunternehmer- Eintragen?

          13b-Umsätze gehören auf Seite 6 in die Kennzahl 39.

          Upps, nochmal nachgeguckt: was Bauleistungen betrifft ist wohl eher Kennzahl 60 in Zeile 40 angesagt. Auch bei der 39 handelte es sich um die Zeilennummer, die aber hier verkehrt wäre.
          Zuletzt geändert von L. E. Fant; 07.02.2017, 20:36.

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            #6
            AW: Umsatzsteuer- Elster- Subunternehmer- Eintragen?

            Bauleistungen betrifft ist wohl eher Kennzahl 60 in Zeile 40 angesagt.
            Das habe ich jetzt auch so nachgesehen!

            - - - Aktualisiert - - -

            Und bei der Jahreserklärung schreibst du die Summe dieser Umsätze dann in die Zeile 51 der Anlage UR.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Umsatzsteuer- Elster- Subunternehmer- Eintragen?

              Hallo Charlie24 und L.E.Fant,
              erstmal super vielen Dank auch für die Infos hier.
              Die haben das halt so gemacht, wegen der Schwarzarbeit von unseren Osteuropäischen Kollegas, die hier Arbeiten, Rechnung schreiben und dann auf nimmer wiedersehen, inkl. der MwSt.
              und das ist unserem Finanzamt doch wohl etwas zu Dumm geworden, also aus diesem Grund, diesen Unmus hier.

              Ich hatte mal auf dem Formular für die Umsatzsteuervoranm. nachgesehen und habe dieses hier gefunden,
              unter; 6 - Ergänzende Angaben zu Umsätzen, 40 -> 60 § 13b Absatz 5 Satz 1

              Als Hilfe ging das hier auf;
              Einzutragen sind die übrigen im Inland ausgeführten steuerpflichtigen Umsätze nach § 13b Absatz 1 und 2 UStG des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer § 13b Absatz 5 UStG schuldet.

              Das soll einer Verstehen, könnte aber das gesuchte sein.?

              Viele Grüße aus Südhessen

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                #8
                AW: Umsatzsteuer- Elster- Subunternehmer- Eintragen?

                Kennzahl 60 in Zeile 40 passt schon!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuer- Elster- Subunternehmer- Eintragen?

                  Zitat von skosi Beitrag anzeigen
                  Die haben das halt so gemacht, wegen der Schwarzarbeit von unseren Osteuropäischen Kollegas
                  Für die Behandlung von Leistungen ausländischer Unternehmer gibt es eine eigene Regelung, auch im § 13b. Das mit den Baumaßnahmen entspricht also nicht einem Misstrauen gegen Ausländer, sondern eher einem Misstrauen gegen Bauunternehmer

                  Zitat von skosi Beitrag anzeigen
                  und das ist unserem Finanzamt doch wohl etwas zu Dumm geworden
                  Das Umsatzsteuergesetz gilt allerdings bundesweit. Der 13b ist verbindlich, es kann nicht einfach drauf verzichtet werden, auch nicht im Einvernehmen mit dem Finanzamt.

                  Zitat von skosi Beitrag anzeigen
                  Das soll einer Verstehen
                  § 13b Abs. 2: Für folgende steuerpflichtige Umsätze entsteht die Steuer mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des der Ausführung der Leistung folgenden Kalendermonats: ... 4: Bauleistungen ...

                  § 13b Abs. 5: ... In den in Absatz 2 Nummer 4 Satz 1 genannten Fällen schuldet der Leistungsempfänger die Steuer ...

                  Naja, man muss immer wieder auf die richtigen Absätze und Nummern achten, aber schon nachvollziehbar, oder?

                  Zitat von skosi Beitrag anzeigen
                  könnte aber das gesuchte sein.?
                  Sag ich doch

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