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Elster Einkommensteuererklärung, ALG1, Studium

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    Elster Einkommensteuererklärung, ALG1, Studium

    Hallo zusammen,

    ich logge mich bei Elster mit der Zertifikatsdatei und Pin ein, gehe auf Formulare und dann auf Einkommensteuer und Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A). Ich wohne nach wie vor in Deutschland. Ich habe im Jahr 2016 studiert und war danach 2 Monate arbeitslos, bevor ich dann 2 Monate lang (November und Dezember) in die Freiwillige Gesetzliche KV gerutscht bin.

    D.h. 8 Monate Studium, 2 Monate ALG1 und nun 2 Monate Freiwillige GKV, ohne monatliche Einnahmen.

    Wo genau gebe ich das erhaltene ALG1 ein? Dies waren meine einzigen Einnahmen in 2016.

    Wo gebe ich die Kosten für die GKV ein, welche ich auch während dem Studium getragen habe (83€/Monat ca.), nun ca. 170€/Monat.

    Ansonsten hatte ich nur Spenden(z.B. Save the Children), keine weiteren Einnahmen oder Ausgaben.

    Angaben bzgl. ALG1 sind leider etwas verwirrend. Manche schreiben von Anlage N, andere sagen diese sei unnötig. Ich bin unverheiratet und wohne allein.

    Danke vorab!!

    #2
    AW: Elster Einkommensteuererklärung, ALG1, Studium

    Ich verschiebe mal, offensichtlich Elsteronlineportal, NICHT Elsterformular.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Elster Einkommensteuererklärung, ALG1, Studium

      Hallo,

      aus welchem Grund willst du überhaupt eine erklärung abgeben?
      ALG 1 käme in deinem Fall in den Hauptvordruck Seite 4 Z 91

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Elster Einkommensteuererklärung, ALG1, Studium

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        aus welchem Grund willst du überhaupt eine erklärung abgeben?
        ALG 1 käme in deinem Fall in den Hauptvordruck Seite 4 Z 91

        Gruß FIGUL
        Hallo,

        ich dachte, ich müsse die "Einnahmen" aus ALG1 in der Einkommensteuererklärung angeben. Ist dies nicht richtig?

        Gibt es nicht auch eine "Zusammenfassung" der Arbeitsagentur, wo ich entsprechende Angaben per Post erhalte, welche ich dann in die Erklärung eintrage?

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          #5
          AW: Elster Einkommensteuererklärung, ALG1, Studium

          Zitat von Harr Beitrag anzeigen
          ich dachte, ich müsse die "Einnahmen" aus ALG1 in der Einkommensteuererklärung angeben. Ist dies nicht richtig?
          Doch, natürlich, wenn Du steuerpflichtige Einkünfte hast dann musst Du das machen ...

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            #6
            AW: Elster Einkommensteuererklärung, ALG1, Studium

            ... ich dachte, ich müsse die "Einnahmen" aus ALG1 in der Einkommensteuererklärung angeben. Ist dies nicht richtig?
            Das wäre so, wenn du im Kalenderjahr auch steuerpflichtige Einnahmen gehabt hättest. Hattest du aber nach deinen Angaben nicht!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Elster Einkommensteuererklärung, ALG1, Studium

              Ach herrje, danke für eure Erklärungen.

              Habe nun dennoch bereits eine Steurerklärung abgeschickt inkl. aller Daten, naja.

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                #8
                AW: Elster Einkommensteuererklärung, ALG1, Studium

                Dann bekommst Du halt einen Bescheid über 0 € mir Erstattung und Nachzahlung von 0 €, auch kein Problem.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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