Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Eine bereits übertragene Datei! Nicht 2017 sondern 2016 oder früher!
Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
Übertragungen von Dateien, wie bereits gesagt, kann ich in MEL überhaupt nicht finden.
... oder meinst Du vielleicht einen bereits übermittelten Steuerdatensatz an den Fiskus?
Aber selbst diese Möglichkeit finde ich in MEL nicht ... es sei denn ich hätte zuvor schon einen Datensatz mit MEL erstellt. Diesen könnte ich dann vom Vorjahr ins näcxhste Jahr übernehmen.
Mir geht es aber um die Steuerdatensätze (oder besser Dateien) die ich in EF erstellt habe, oder zumindest die, die ich aus EF bereits an den Fiskus übermittelt habe.
Mir geht es aber um die Steuerdatensätze (oder besser Dateien) die ich in EF erstellt habe, oder zumindest die, die ich aus EF bereits an den Fiskus übermittelt habe
Die mit ElsterFormular bisher übermittelten Erklärungen kannst du doch alle nach Mein ELSTER exportieren. Diese Funktion wird dir doch unter Mein ELSTER nutzen auch angezeigt.
Ob das wirklich sinnvoll ist, ist ein anderes Thema!
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Die mit ElsterFormular bisher übermittelten Erklärungen kannst du doch alle nach Mein ELSTER exportieren. Diese Funktion wird dir doch unter Mein ELSTER nutzen auch angezeigt.
!
Du meinst man kann die Daten im MEL nicht importieren, sondern man muss ins EF und dort gibt es eine Exportfunktion die "nach Mein ELSTER exportieren" heißt? ... und dann tauchen die Datensätze in MEL zum übernehmen auf?
Die mit ElsterFormular bisher übermittelten Erklärungen kannst du doch alle nach Mein ELSTER exportieren. Diese Funktion wird dir doch unter Mein ELSTER nutzen auch angezeigt.
Ob das wirklich sinnvoll ist, ist ein anderes Thema!
Hallo,
dein Post#26 ist eine sehr vernünftige Einstellung zu TE/in foh.
das ist doch einfach Veraalberung. siehe auch ältere Beiträge.
dein Post26 ist eine sehr vernünftige Einstellung zu TE/in foh.
das ist doch einfach Veraalberung. siehe auch ältere Beiträge.
Gruß FIGUL
Figul, dass Du nicht fähig bist meine Fragen und Probleme nachzuvollziehen ist ja offensichtlich, aber dass Du mir nach über einem Jahr immer noch an den Fersen hängst um mich zu stoken und all meine Beträge zu sobotieren, das ist schon ein dicker Hund.
Hast Du nichts besseres zu vollbringen?
Figul, dass Du nicht fähig bist meine Fragen und Probleme nachzuvollziehen ist ja offensichtlich, aber dass Du mir nach über einem Jahr immer noch an den Fersen hängst um mich zu stoken und all meine Beträge zu sobotieren, das ist schon ein dicker Hund.
Hast Du nichts besseres zu vollbringen?
Kann man auf diesem Board Leute sperren, so dass sie meine Beiträge nicht mehr sehen können?
(Wäre ich hier Admin, dann würde ich die neunmalklugen Großmäuler in eine Pöbelecke evakuieren wo sie sich untereinander aufgeilen und austoben können)
Zurück zum Thema …
Für andere die es interessiert, und die sich nicht auf Irrwege leiten lassen wollen, fasse ich zusammen was ich bislang erkundet habe:
1. Import, so wie Export der Steuerdateien ist mit MEL nicht möglich.
2. Man kann lediglich bereits übertragene Datensätze aus ElsterFormular auf einen Server des Fiskus übertragen, von wo aus die Datensätze anschließend (vermutlich) mit MEL aufrufbar sind. Diese Funktion erscheint auf der Startseite von EF als Button hinter den bereits übermittelten Steuererklärungen und nennt sich "mein Elster nutzen".
3. Damit das funktioniert muss das Anmeldezertifikat allerdings mit einer SteuerID registriert sein. Ist es mit einer Steuernummer registriert geht es nicht.
4. Auch wichtig zu wissen: Ohne Internetverbindung geht bei MEL garnix mehr. D.h. man hat aufgrund Punk 1 keinen Zugriff mehr auf seine eigenen Steuerdaten.
So, und nachdem ich nun ElsterFormular erneut installiert hatte, um zu prüfen, ob die von @Charlie erwähnte Funktion "mein Elster nutzen" dort vielleicht zu finden ist, hänge ich nun an Punkt 3 fest.
Das Nachtragen der SteuerID zum Zertifikat welches mit Steuernummer registriert ist, scheint nicht möglich zu sein. So wie ich das verstehe wäre nun wohl eine neue Beantragung des Zertifikats mit SteuerID notwendig, was ja bei mir wegen fehlendem festen deutschen Wohnsitz nicht geht.
Nun muss ich also schauen, wie weit ich in MEL mit meinem alten Steuernummer-basierten Zertifikat komme … und da ahne ich schon weitere Hürden …
Es ist echt unfassbar was die Steuerbehörden dem Bürger für Steine in den Weg legen um seiner Steuerpflicht nachzukommen.
Die mit ElsterFormular bisher übermittelten Erklärungen kannst du doch alle nach Mein ELSTER exportieren. Diese Funktion wird dir doch unter Mein ELSTER nutzen auch angezeigt.
Ob das wirklich sinnvoll ist, ist ein anderes Thema!
Sinnvoll wäre das z.B. um seine Stammdaten zu übernehmen.
Das hatte ich mir allerdings nicht so vorgestellt, dass das am Ende zu mehr Aufwand führt als die Daten manuell in MEL einzutragen.
Außerdem wäre es sinnvoll, insofern man Berichtigungen zu alten Jahren machen muss.
3. Damit das funktioniert muss das Anmeldezertifikat allerdings mit einer SteuerID registriert sein. Ist es mit einer Steuernummer registriert geht es nicht.
So ist das nun mal, da können wir im Forum ja nichts ändern!
Ohne Neuregistrierung mit persönlicher SteuerID geht der Transfer nicht. Wenn die Neuregistrierung bei dir wegen fehlendem festen deutschen Wohnsitz nicht geht, hast du ein Problem.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar