Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Doppelte Haushaltsführung, Mietkosten / Erlöse Untervermietung wo eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Doppelte Haushaltsführung, Mietkosten / Erlöse Untervermietung wo eintragen?

    Liebe Community,

    im Rahmen meiner Einkommensteuererklärung möchte ich Kosten für Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung geltend machen.

    - Meine Frau studiert 300km weit entfernt und musste dafür eine Wohnung mieten (57qm, 450€ Warm/330€Kalt)
    - Davon wurde ein Zimmer untervermietet (22qm + 8qm anteilige Wohnfläche), wodurch Mieteinnahmen über 200€ Kalt / 260€ Warm einfloßen.

    - Wo (welche Anlage?) und wie (was darf ich geltend machen?) muss ich dies in Elster-Online eintragen?

    Falls jemand in diesem Bereich Erfahrung hat und mir weiterhelfen kann, wäre ich sehr dankbar!

    Viele Grüße
    bambus

    #2
    AW: Doppelte Haushaltsführung, Mietkosten / Erlöse Untervermietung wo eintragen?

    Die Studienkosten inkl. der anteiligen Wohnungskosten kommen als Sonderausgaben in den Hauptvordruck (Zeile 44 bei ELSTER Formular) oder als Werbungskosten in die Anlage N.

    Die Mieteinnahmen und die darauf entfallenden Wohnungskosten (Werbungskosten) kommen in die Anlage V.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Doppelte Haushaltsführung, Mietkosten / Erlöse Untervermietung wo eintragen?

      Vielen Dank!

      Hat mir wer vielleicht noch nen Tipp, welche der Mietkosten ich absetzen kann/darf? (Kaltmiete/Warmmiete/Strom/Tel-/Internet?)

      Kommentar


        #4
        AW: Doppelte Haushaltsführung, Mietkosten / Erlöse Untervermietung wo eintragen?

        Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Forums, sie wäre auch nicht erlaubt!

        Das Internet ist voll von Steuertipps zur doppelten Haushaltsführung, man muss nur ein wenig suchen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Doppelte Haushaltsführung, Mietkosten / Erlöse Untervermietung wo eintragen?

          [QUOTE=Charlie24;224704]Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Forums, sie wäre auch nicht erlaubt!

          Wenn ich das StBerG so lese, gilt das für
          "Geschäftsmäßige Hilfeleistung
          Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind.
          "
          ??

          Ist ein aber ein anderes Thema

          Kommentar


            #6
            AW: Doppelte Haushaltsführung, Mietkosten / Erlöse Untervermietung wo eintragen?

            [QUOTE=XaverWdg;224754]
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Forums, sie wäre auch nicht erlaubt!

            Wenn ich das StBerG so lese, gilt das für
            "Geschäftsmäßige Hilfeleistung
            Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind.
            "
            ??

            Ist ein aber ein anderes Thema
            Was willst du uns damit sagen ? Falls Du über die Begrifflichkeiten gestolpert bist: "Geschäftsmäßig" ist eine mit Wiederholungsabsicht ausgeübte Tätigkeit außerhalb eines Arbeitsverhältnisses, wobei es völlig egal ist, ob das beruflich, gewerblich, nebenberuflich, entgeltlich oder unentgeltlich passiert. Charlie24 hat zwar tatsächlich das Wörtchen "geschäftsmäßig" vergessen, das Ergebnis wäre aber das Gleiche gewesen, selbst wenn er es benutzt hätte.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Doppelte Haushaltsführung, Mietkosten / Erlöse Untervermietung wo eintragen?

              Hallo Picard777,
              Zitat:
              "Geschäftsmäßig" ist eine mit Wiederholungsabsicht ausgeübte Tätigkeit außerhalb eines Arbeitsverhältnisses, wobei es völlig egal ist, ob das beruflich, gewerblich, nebenberuflich, entgeltlich oder unentgeltlich passiert. Charlie24 hat zwar tatsächlich das Wörtchen "geschäftsmäßig" vergessen, das Ergebnis wäre aber das Gleiche gewesen, selbst wenn er es benutzt hätte, "

              was ist dann konkret geschäftsmäßige Steuerberatung?

              a) Ist es schon der Hinweis, dass es im Internet etwas zu finden ist?

              b) Ist es die Hinterlegung eines Links auf eine konkrete Homepage?

              c) Ist es die Erläuterung der Fragestellung an einem abstrakten Beispiels, der ziemlich deckungsgleich ist mit dem Sachverhalt der Fragestellung?

              d) Ist es das Eingehen auf den Sachverhalt des Fragestellers mit konkreten Tipps?

              Antworten hier in den Foren, die zu Frage d) passen, sind meines Erachtens genug vorhanden.

              Was sind die Konsequenzen?

              Wäre/ ist für mich auch interessant, wie das der Moderator sieht.
              Threads, wo das schon mal behandelt wurde, kann ich nicht entdecken.


              VG Xaver

              Kommentar


                #8
                AW: Doppelte Haushaltsführung, Mietkosten / Erlöse Untervermietung wo eintragen?

                Und gerade WEIL das schwammig ist, halten wir uns alle mehr oder weniger zurück. Und genau das ist das, was wir hier sagen wollten. Also sind wir uns ja im Prinzip einig und können das OT-Thema beenden.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Doppelte Haushaltsführung, Mietkosten / Erlöse Untervermietung wo eintragen?

                  Ist es das Eingehen auf den Sachverhalt des Fragestellers mit konkreten Tipps?
                  Das ist in der Regel eine Hilfeleistung in Steuersachen, vorausgesetzt, die Tipps betreffen Steuerrecht und nicht nur die Frage, in welche Zeile bestimmte Einträge gehören.
                  Das gilt auch für die Frage unter c!

                  Bei a und b fehlt es an der individuellen Hilfeleistung.

                  Den erfahrenen Benutzern mit mehreren tausend Beiträgen könnte sehr schnell die Geschäftsmäßigkeit unterstellt werden, wenn sie sich zu oft zu Fragen des Steuerrechts äußern würden,
                  insbesondere wenn es um Tipps zur Steuervermeidung geht.

                  Das Forum hier wird letztlich vom Bayerischen Landesamt für Steuern finanziert und auch kontrolliert, man erwartet deshalb die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften. In den Forumsregeln steht ausdrücklich:

                  Durch die Annahme unserer Regeln garantieren Sie, dass Sie keine Nachrichten schreiben, die ... oder sonst gegen ein Gesetz verstoßen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X