Hallo,
in früheren Jahren konnte ich immer irgendwo die Adresse der Zweitwohnung in der Anlage N Doppelte Haushaltsführung eintragen.
Ist das neuerdings gar nicht mehr erforderlich?
Der Finanzbeamte muss doch wissen wo die Zweitwohnung liegt um die Entfernungspauschale für wöchentliche Heimfahrten nachvollziehen zu können.
Also ich fahre doch von der Zweitwohnung aus zum Lebensmittelpunkt und wieder zurück.
Gut, ich kann natürlich auch den kompletten Mietvertrag als Anlage einreichen, da wäre ja die Anschrift enthalten.
Aber schön ist das nicht.
in früheren Jahren konnte ich immer irgendwo die Adresse der Zweitwohnung in der Anlage N Doppelte Haushaltsführung eintragen.
Ist das neuerdings gar nicht mehr erforderlich?
Der Finanzbeamte muss doch wissen wo die Zweitwohnung liegt um die Entfernungspauschale für wöchentliche Heimfahrten nachvollziehen zu können.
Also ich fahre doch von der Zweitwohnung aus zum Lebensmittelpunkt und wieder zurück.
Gut, ich kann natürlich auch den kompletten Mietvertrag als Anlage einreichen, da wäre ja die Anschrift enthalten.
Aber schön ist das nicht.
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