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Belegabruf für eine andere Person

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    Belegabruf für eine andere Person

    Hallo,
    ich kann folgendes Problem nicht lösen:
    Ich nehme Teil am Belegabruf und habe die Berechtigung für den Belegabruf auf uneingeschränkte Zeit für eine andere Person (meine Frau).
    Ich habe den korrekten Abrufcode.
    Über Taxman kann ich automatisch alle Belege (für mich und für meine Frau) abrufen.
    Wenn ich allerdings im Elster Online die Funktion "Abrufen von Belegen" starte, erscheinen nur meine Belege zu Ansicht und Download.

    Meine Frage: Wie kann ich die Belege von meiner Frau sehen und speichern?

    Danke im Voraus!

    #2
    AW: Belegabruf für eine andere Person

    Meine Frage: Wie kann ich die Belege von meiner Frau sehen und speichern?
    Im ElsterOnline-Portal muss der Belegabruf unter Auswahl der persönlichen ID /des Ordnungsbegriffs für jede Person einzeln gestartet werden.
    Angehängte Dateien
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Belegabruf für eine andere Person

      Zitat von ElsterBenutzer00 Beitrag anzeigen
      im Elster Online
      Wirklich, ein konkretes ElsterOnline-Problem! Nix mit Allgemein und Projekt.

      Dann verschieb ich mal.

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        #4
        AW: Belegabruf für eine andere Person

        Ich habe es leider nicht verstanden, wie ich bei Zusammenveranlagung für meine Ehefrau (mit vorhandenem Belegabrufcode) die Daten in die gemeinsame Steuererklärung einfüge.

        Wo und in welchem Dialog müsste ich den Abrufcode eingeben, damit die Daten übernommen werden in die gemeinsame Steuererklärung.

        Elsteronline ist toll! Die Hilfe Seiten habe ich überflogen, dieses Thema war nicht dabei.

        Danke für eine Antwort.

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          #5
          AW: Belegabruf für eine andere Person

          Wo und in welchem Dialog müsste ich den Abrufcode eingeben, damit die Daten übernommen werden in die gemeinsame Steuererklärung.
          Eine gemeinsame Steuererklärung muss zwingend in einem Konto erstellt werden, ob das dem Ehemann oder der Ehefrau gehört, ist belanglos.

          Da dort nur der Abrufcode des Kontoinhabers genutzt werden kann, ist es notwendig, auch dort den Belegabruf für den Ehegatten, der nicht Kontoinhaber ist, zu beantragen.

          Das geht unter Dienste >> Belegabruf >> Berechtigung beantragen mit persönl. ID und Geburtsdatum des Ehegatten.

          Hat der Ehegatte ein eigenes ElsterOnline-Konto, wird ihm der Antrag dorthin zugestellt und er kann die Freigabe sofort elektronisch von seinem Konto aus erteilen. Wenn nicht, erhält er einen Freischaltcode per Post.
          Mit der einmaligen Eingabe dieses Freischaltcodes im Konto des Antragstellers unter Dienste >> Belegabruf >> Berechtigungen für den Belegabruf erfolgt dann die Freischaltung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Belegabruf für eine andere Person

            Hat der Ehegatte ein eigenes ElsterOnline-Konto, wird ihm der Antrag dorthin zugestellt und er kann die Freigabe sofort elektronisch von seinem Konto aus erteilen. Wenn nicht, erhält er einen Freischaltcode per Post.
            Mit der einmaligen Eingabe dieses Freischaltcodes im Konto des Antragstellers unter Dienste >> Belegabruf >> Berechtigungen für den Belegabruf erfolgt dann die Freischaltung.[/QUOTE]

            Ich habe den Freischaltcode für meine Frau per Post bekommen und möchte den Entwurf meiner ESt-Erklärung 2018 vervollständigen. Hierzu möchte ich die Daten für meine Frau abrufen.

            Wo muss ich einsteigen, um zu Dienste --> Belegabruf --> Berechtigungen zu kommen, wo ich den Freischaltcode eingeben kann? Ich finde diese Menupunkte nirgends.

            Thx
            jbsod

            - - - Aktualisiert - - -

            Den Ort für die Eingabe des Freischaltcodes habe ich mittlerweile gefunden.
            Wenn ich jetzt versuche, die Belege für meine Frau abzurufen, werde ich aufgefordert, einen Abrufcode einzugeben. Von dem war bislang überhaupt nicht die Rede.
            Der Freischaltcode hat 12 Stellen nach Format xxxx-yyyy-zzzz
            Der Abrufcode hat 10 Stellen nach Format ggggg-hhhhh

            Toll.

            Und wo bekomme ich jetzt den Abrufcode her? Ich dachte, mit dem Freischaltcode für die Belege meiner Frau wär die Messe gelesen. Das war wohl ein Irrtum.

            jbsod

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              #7
              AW: Belegabruf für eine andere Person

              Der Beitrag ist aus 2017, der ist natürlich nicht mehr wirklich aktuell!

              Jetzt geht das über Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen. Dort sollte die Freischaltung möglich sein.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                AW: Belegabruf für eine andere Person

                Vielen Dank.

                Freischaltung hat geklappt.

                Jetzt wird's konkret bei der Anforderung der Belege. Und da kommt jetzt der Abrufcode als Überraschung am Abend hinzu. Den hab ich nicht. Hat ein anderes Format als der Freischaltcode. Und wurde bislang auch nicht als erforderlich erwähnt.
                Muss man den separat beantragen? Nicht besonders ökonomisch, wenn man von vornherein zwei Codes braucht. Davon war aber nirgends die Rede.

                Seufz

                jbsod

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                  #9
                  AW: Belegabruf für eine andere Person

                  Der Freischaltcode muss bzw. kann nur zur Freischaltung verwendet werden. Den Abrufcode musst du in einem anderen Untermenü von Bescheinigungen verwalten beantragen.

                  Den gibt es nur einmal für das Konto. Falls du bereits einen Abrufcode hast, gilt der auch für die Belege deiner Frau. Tatsächlich abrufen kannst du die aber erst übermorgen.

                  Der Abrufcode kommt im Übrigen auch per Brief
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    AW: Belegabruf für eine andere Person

                    Vielen Dank.

                    Ich habe keinen Abrufcode für mich selber beantragt, weil ich erst jetzt merke, dass ich den brauche.

                    Ich will ja niemandem zu nahe treten. War selber 11 Jahre in der FinVw. Aber es würde dem User schon helfen, wenn er zusammen mit dem Freischaltcode einen kleinen Hinweis bekäme, dass er dann auch noch den Abrufcode braucht. Besser noch -- gleich beim Antrag auf Freischaltcode ein zweites Fenster anbieten, dann kann man beide in einem Aufwasch bestellen.

                    Erkenne derzeit nicht, wozu der Freischaltcode allein gut sein soll, wenn man nicht auch Belege abrufen kann.

                    Und umgekehrt.

                    Beste Grüße
                    jbsod

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                      #11
                      AW: Belegabruf für eine andere Person

                      Bei einer Neuregistrierung wird bereits seit längerer Zeit gleich die Möglichkeit angeboten, sich für den Belegabruf freischalten zu lassen. Lediglich bei älteren Registrierungen oder bei Registrierungen, wo man dieses Angebot nicht gleich in Anspruch genommen hat ist die Freischaltung nachtäglich gesondert nach dem Einloggen bei Mein ELSTER zu beantragen.

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                        #12
                        AW: Belegabruf für eine andere Person

                        Bei einer Neuregistrierung hat man seit einiger Zeit die Möglichkeit, den Abrufcode gleichzeitig mit zu beantragen, ebenso einen Freischaltcode für andere Personen.

                        Früher wurde das nicht kombiniert angeboten, da musste alles einzeln beantragt werden.

                        Dass man bei einem Softwarezertifikat zusätzlich einen Abrufcode benötigt, wird aber nicht geheimgehalten: https://www.elster.de/eportal/infose...vatpersonen%29

                        Einzuräumen ist allerdings, dass der Begriff Abrufcode nicht auf der ersten Seite der Informationen auftaucht und dort nur von der Zustimmung zum Abruf der Bescheinigungen die Rede ist.

                        In den FAQ wird man aber fündig. Es dauert jetzt eben ein paar Tage, manchmal leider auch länger, bis der Brief mit dem Abrufcode kommt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Belegabruf für eine andere Person

                          Wenn das Elster-Konto Ihnen gehört, und Sie beantragen für Ihre Frau den Bescheinigungsabruf, dann erhält Ihre Frau (persönlich) per Post einen Freischaltcode. Nur wenn sie es will, gibt sie Ihnen diesen Code, und Sie können dann den Abruf freischalten. Für Elster ist das der Beweis, dass Ihre Frau damit einverstanden ist. Die Freischaltung erfolgt nur einmal.

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