Hallo und viele Grüße!
Nachdem mein noch Ehemann und ich uns 2015 getrennt haben muss ich nun für 2016 zum ersten Mal meine Steuererklärung alleine abgeben. Zunächst war ich auch recht selbstsicher und frohen Mutes, dass ich das alles so super hinkriege... und nun: Pustekuchen.
Bei der Prüfung des Formulars erhalte ich folgende Fehlermeldung:
Ein Antrag auf hälftige Aufteilung der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist nur bei Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern zulässig.
[Hauptvordruck / Allgemeine Angaben]
Nun bietet Elster Online mir an, die Einzelveranlagung auszuwählen. Tue ich dies, steht das aber wiederum im Konflikt mit meiner Angabe zum dauerhaft getrennt leben seit 2015. Da erhalte ich dann nämlich die Meldung, dass ich weder Einzeln- noch Zusammenveranlagung wählen kann wenn ich im kompletten Jahr getrennt lebte. Macht Sinn, darum wollte ich ja auch ursprünglich keines der Felder dort auswählen.
Was genau mache ich also falsch? Fehlt einfach irgendwo ein Kreuz, oder ist eins zu viel? Ich finde es einfach nicht Und was hat es überhaupt mit diesem "Antragt auf hälftige Aufteilung" auf sich? Das kam doch im ganzen Formular nie vor...
Über jede Hilfe wäre ich sehr froh! Danke!!!
Kleinchen
Nachdem mein noch Ehemann und ich uns 2015 getrennt haben muss ich nun für 2016 zum ersten Mal meine Steuererklärung alleine abgeben. Zunächst war ich auch recht selbstsicher und frohen Mutes, dass ich das alles so super hinkriege... und nun: Pustekuchen.
Bei der Prüfung des Formulars erhalte ich folgende Fehlermeldung:
Ein Antrag auf hälftige Aufteilung der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist nur bei Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern zulässig.
[Hauptvordruck / Allgemeine Angaben]
Nun bietet Elster Online mir an, die Einzelveranlagung auszuwählen. Tue ich dies, steht das aber wiederum im Konflikt mit meiner Angabe zum dauerhaft getrennt leben seit 2015. Da erhalte ich dann nämlich die Meldung, dass ich weder Einzeln- noch Zusammenveranlagung wählen kann wenn ich im kompletten Jahr getrennt lebte. Macht Sinn, darum wollte ich ja auch ursprünglich keines der Felder dort auswählen.
Was genau mache ich also falsch? Fehlt einfach irgendwo ein Kreuz, oder ist eins zu viel? Ich finde es einfach nicht Und was hat es überhaupt mit diesem "Antragt auf hälftige Aufteilung" auf sich? Das kam doch im ganzen Formular nie vor...
Über jede Hilfe wäre ich sehr froh! Danke!!!
Kleinchen
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