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Fehler Veranlagungsart "Antrag auf hälftige Aufteilung von Sonderausgaben..."

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    Fehler Veranlagungsart "Antrag auf hälftige Aufteilung von Sonderausgaben..."

    Hallo und viele Grüße!

    Nachdem mein noch Ehemann und ich uns 2015 getrennt haben muss ich nun für 2016 zum ersten Mal meine Steuererklärung alleine abgeben. Zunächst war ich auch recht selbstsicher und frohen Mutes, dass ich das alles so super hinkriege... und nun: Pustekuchen.
    Bei der Prüfung des Formulars erhalte ich folgende Fehlermeldung:

    Ein Antrag auf hälftige Aufteilung der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist nur bei Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern zulässig.
    [Hauptvordruck / Allgemeine Angaben]

    Nun bietet Elster Online mir an, die Einzelveranlagung auszuwählen. Tue ich dies, steht das aber wiederum im Konflikt mit meiner Angabe zum dauerhaft getrennt leben seit 2015. Da erhalte ich dann nämlich die Meldung, dass ich weder Einzeln- noch Zusammenveranlagung wählen kann wenn ich im kompletten Jahr getrennt lebte. Macht Sinn, darum wollte ich ja auch ursprünglich keines der Felder dort auswählen.

    Was genau mache ich also falsch? Fehlt einfach irgendwo ein Kreuz, oder ist eins zu viel? Ich finde es einfach nicht Und was hat es überhaupt mit diesem "Antragt auf hälftige Aufteilung" auf sich? Das kam doch im ganzen Formular nie vor...

    Über jede Hilfe wäre ich sehr froh! Danke!!!

    Kleinchen

    #2
    AW: Fehler Veranlagungsart "Antrag auf hälftige Aufteilung von Sonderausgaben..."

    Ein Kreuz zu viel im Unterpunkt19 war es... das habe ich gefunden. Ich Blödi.

    Soweit, so gut... jetzt funktioniert auch das Prüfen wunderbar - Leider mit nicht so erfreulichem Ergebnis: 1800€ Nachzahlung. Wie kann das denn sein?
    Ich bin angestellt im öffentlichen Dienst, das ganze Jahr durchgängig unter Vertrag, durchweg in Steuerklasse 1. Da können die sich doch nicht sooo sehr verrechnet haben. :-/

    Und weiter geht die Fehlersuche...

    Kommentar


      #3
      AW: Fehler Veranlagungsart "Antrag auf hälftige Aufteilung von Sonderausgaben..."

      Mit welcher Anwendung bist du denn unterwegs?

      Mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, das Unterforum, in dem du postest, sicher nicht!

      Im ElsterOnline-Portal muss man sich selbst um das Hinzufügen der Anlage Vorsorgeaufwand kümmern.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Fehler Veranlagungsart "Antrag auf hälftige Aufteilung von Sonderausgaben..."

        Ach du meine Güte,
        ja du hast Recht. Und auch dein Tipp war komplett richtig (in der Zwischenzeit habe ich leider einmal kurz bei Papa um Hilfe bitten müssen)... Ich hatte die Anlage mit dem Versorgungsaufwand nicht berücksichtigt. Nun sagt Elster Online mir, dass ich 6€ zurück bekommen. Na immerhin... besser als 1800€ zahlen müssen :-D

        Vielen Danke für die Hilfe trotz falscher Forumwahl

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          #5
          AW: Fehler Veranlagungsart "Antrag auf hälftige Aufteilung von Sonderausgaben..."

          Nun sagt Elster Online mir, dass ich 6€ zurück bekommen. Na immerhin... besser als 1800€ zahlen müssen
          Wenn man nicht über 1.000 € Werbungskosten kommt, keine außergewöhnlichen Belastungen vorhanden sind und spezielle Ausgaben, wie z. B. Handwerkerleistungen ebenfalls fehlen,
          ist es normal, wenn die festgesetzte Einkommensteuer praktisch der einbehaltenen Lohnsteuer entspricht.

          Die meisten Arbeitnehmer sind deshalb auch nicht verpflichtet, überhaupt eine Einkommensteuererklärung einzureichen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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