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ESt über OnlinePortal abgegeben - wo unterschreiben?

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    ESt über OnlinePortal abgegeben - wo unterschreiben?

    Hallo zusammen,

    ich habe soeben über das Elster-OnlinePortal meine ESt 16 mittels Belegabruf erstellt und an das FA übermittelt. Ich besitze lediglich das Basiszertifikat - also das, was man mindestens braucht um den Elster-Service zu nutzen. Das komplette Ausfüllen habe ich über das OnlinePortal vorgenommen (keine Drittsoftware oder ElsterFormular).

    In den letzten Jahren wurde immer ein Ausdruck der komprimierten ESt erzeugt, welchen ich unterschrieben beim FA zusätzlich einreichen musste. Dieser wurde dieses mal nicht erzeugt.

    Meine Frage lautet:

    Ist bei ESt-Erstellung über das Elster-OnlinePortal mittels Belegabruf die eingenhändige Unterschrift nicht mehr erforderlich? Bislang war dies nur mit einer zusätzlichen "Authentifizierung" möglich.

    Viele Grüße

    EB

    #2
    AW: ESt über OnlinePortal abgegeben - wo unterschreiben?

    Zitat von EnnoBecker Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe soeben über das Elster-OnlinePortal meine ESt 16 mittels Belegabruf erstellt und an das FA übermittelt. Ich besitze lediglich das Basiszertifikat - also das, was man mindestens braucht um den Elster-Service zu nutzen. Das komplette Ausfüllen habe ich über das OnlinePortal vorgenommen (keine Drittsoftware oder ElsterFormular).

    In den letzten Jahren wurde immer ein Ausdruck der komprimierten ESt erzeugt, welchen ich unterschrieben beim FA zusätzlich einreichen musste. Dieser wurde dieses mal nicht erzeugt.

    Meine Frage lautet:

    Ist bei ESt-Erstellung über das Elster-OnlinePortal mittels Belegabruf die eingenhändige Unterschrift nicht mehr erforderlich? Bislang war dies nur mit einer zusätzlichen "Authentifizierung" möglich.

    Viele Grüße

    EB
    Im EOP bist Du "authentifiziert", daher gibt es keine Unterschrift!
    Bei Verwendung von Software konntest/musstest Du unterschreiben.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: ESt über OnlinePortal abgegeben - wo unterschreiben?

      Du bringst da ein paar Sachen durcheinander:

      Es gibt die Windows-Software namens Elsterformular und die Webanwendung namens Elsteronlineportal - und natürlich noch kommerzielle Anwendungen.

      Zur Nutzung mit dem Elsteronlineportal musst Du Dich registrieren und brauchst dabei mindestens das Basiszertifikat. Eine Übermittlung mit dem Elsteronlineportal ging schon immer nur MIT Authentifizierung, also OHNE Ausdruck und OHNE Unterschrift.

      Bei Elsterformular konntest Du und kannst es Dir aussuchen. Entweder übermittelst Du MIT Authentifizierung, also mit mindestens Basiszertifikat, das Du Dir im Elsteronlineportal besorgt hast. Dann auch hier OHNE Ausdruck und OHNE Unterschrift. ODER Du wählst die Übermittlung OHNE Authentifizierung, also OHNE Zertifikat. DANN brauchst Du einen Ausdruck, den Du unterschrieben einreichst, d.h. die sogenannte komprimierte Erklärung.

      Der Belegabruf ist ganz unabhängig davon, den kannst Du bei allen geschilderten Varianten nutzen. Allerdings benötigst Du für den Abruf eine Registrierung mit mindestens Basiszertifikat UND die Freischaltung des Belegabrufs. Die Variante, dass Du Belege eines Dritten, z.B. der Ehefrau, beantragen kannst, auch wenn diese nicht registriert ist, lasse ich mal weg.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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