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Mit Elsteronline die Steuererklärung für andere machen

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    Mit Elsteronline die Steuererklärung für andere machen

    Hallo,
    kann/darf ich mit meinem Elsteronline-Benutzerkonto z. B. die Steuererklärung für meinen Schwager machen?
    Oder muss das etwa ElsterFormular sein, damit er unterschreiben kann?

    Danke für eure Hilfe.

    #2
    AW: Mit Elsteronline die Steuererklärung für andere machen

    Zitat von awitti Beitrag anzeigen
    Hallo,
    kann/darf ich mit meinem Elsteronline-Benutzerkonto z. B. die Steuererklärung für meinen Schwager machen?
    Oder muss das etwa ElsterFormular sein, damit er unterschreiben kann?

    Danke für eure Hilfe.
    Solange Dein Schwager weiß, was Du für ihn machst, ist es egal. Gesetzliche Grundlage StDÜV (Steuerdatenübermittlungsverordnung).
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Mit Elsteronline die Steuererklärung für andere machen

      kann/darf ich mit meinem Elsteronline-Benutzerkonto z. B. die Steuererklärung für meinen Schwager machen?
      Du kannst das in deinem Benutzerkonto problemlos machen, sogar inklusive Belegabruf!

      Ob bzw.für wen du die Steuererklärung unentgeltlich machen darfst, kannst du hier nachlesen:

      https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__6.html

      http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__15.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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