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Gesonderte u. einheitliche Feststellung - Hilfe erbeten

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    Gesonderte u. einheitliche Feststellung - Hilfe erbeten

    Hallo Forum,
    ich benötige Hilfe in einer ziemlich dämlichen Frage, vielleicht kann jemand helfen.

    Beim Ausfüllen des Formulars scheitere ich bei der ersten Frage:
    "Bezeichnung der Gesellschaft oder Gemeinschaft"

    Egal, was ich eingebe, es wird nicht angenommen:
    - Erbengemeinschaft x-y
    - Grundstücksgemeinschaft x-y (steht so im Schreiben des FA für die Vergabe der Steuernummer)
    - Vermietung Wohnung ( ebenfalls im FA Schreiben als Betriebsbezeichnung)

    Was mache ich falsch?

    #2
    AW: Gesonderte u. einheitliche Feststellung - Hilfe erbeten

    Zitat von agneslyn Beitrag anzeigen
    Egal, was ich eingebe, es wird nicht angenommen:
    - Erbengemeinschaft x-y
    - Grundstücksgemeinschaft x-y (steht so im Schreiben des FA für die Vergabe der Steuernummer)
    - Vermietung Wohnung ( ebenfalls im FA Schreiben als Betriebsbezeichnung)
    Also ich kann z. B.

    Zitat von agneslyn Beitrag anzeigen
    - Erbengemeinschaft x-y
    eingeben.

    Zitat von agneslyn Beitrag anzeigen
    es wird nicht angenommen
    Wie äußert sich das?

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      #3
      AW: Gesonderte u. einheitliche Feststellung - Hilfe erbeten

      Es kommt immer eine Fehlermeldung, und ich kann das Formular deshalb nicht abschicken.

      Aber - Moment - ich glaube, ich habe meinen Fehler identifiziert.
      Ich habe beim Formular FB nur den einen weiteren Beteiligten angeben, weil ich dachte, ich als Bevollmächtigte wäre automatisch schon drin.
      Jetzt habe ich meine Daten auch eingegeben, da scheint die Grundstücksgemeinschaft x-y ok zu sein.

      Aber mir fällt noch eine Frage ein:

      Wir sind eine Erbengemeinschaft mit einer vermieteten Wohnung. Die Einkünfte daraus stehen mir zu (Verzichtserklärung des anderen Beteiligten). Ergo versteuere ich allein den Gewinn.
      Welche Gesellschaftsform muss ich angeben? Diese
      "eine Gesellschaft / eine Gemeinschaft / ein ähnliches Modell im Sinne der §§ 2b / 15b EStG." ?

      Und wie gebe ich die Eingabe nach Bruchteilen an, wenn mir die gesamten Einkünfte zustehen. 1/1 bei mir, 0/0 beim anderen?

      Entschuldigung, wenn ich ein bisschen dumm daher komme, aber es ist meine 1. Steuerklärung.
      Zuletzt geändert von agneslyn; 05.03.2017, 17:25.

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        #4
        AW: Gesonderte u. einheitliche Feststellung - Hilfe erbeten

        Wir sind eine Erbengemeinschaft mit einer vermieteten Wohnung. Die Einkünfte daraus stehen mir zu (Verzichtserklärung des anderen Beteiligten). Ergo versteuere ich allein den Gewinn.
        Ich würde bei dieser Konstellation mit dem Finanzamt klären, ob überhaupt eine Feststellungserklärung gemacht werden muss. Die dient ja der Aufteilung von Einkünften.
        Wenn nichts aufzuteilen ist, macht das wenig Sinn.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Gesonderte u. einheitliche Feststellung - Hilfe erbeten

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ich würde bei dieser Konstellation mit dem Finanzamt klären, ob überhaupt eine Feststellungserklärung gemacht werden muss. Die dient ja der Aufteilung von Einkünften.
          Wenn nichts aufzuteilen ist, macht das wenig Sinn.
          So habe ich das auch gedacht, aber die Sachbearbeiterin ist anderer Meinung.

          Herzlichen Dank.

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            #6
            AW: Gesonderte u. einheitliche Feststellung - Hilfe erbeten

            Und wie gebe ich die Eingabe nach Bruchteilen an, wenn mir die gesamten Einkünfte zustehen. 1/1 bei mir, 0/0 beim anderen?
            Mit 0/0 wirst du Pech haben, das wird nämlich nicht akzeptiert! Du musst 0/1 angeben, wenn du eine fehlerfreie Erklärung hinbringen willst!

            Ich würde mich mit der anderen Meinung der Sachbearbeiterin im Übrigen nicht zufrieden geben und die Angelegenheit schriftlich mit dem Finanzamt klären.

            Gesondert festgestellt werden insbesondere:
            2.a) die einkommensteuerpflichtigen und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen,
            wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind und die Einkünfte diesen Personen steuerlich zuzurechnen sind,

            https://dejure.org/gesetze/AO/180.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Gesonderte u. einheitliche Feststellung - Hilfe erbeten

              Ich habe schon diverse Telefonate mit der Dame gehabt, jetzt bin ich es leid. So schlimm finde ich das Ausfüllen des Formulars mittlerweile nicht mehr.
              Und in elster online muss ich mich eh einarbeiten, die nächste Steuererklärung steht an.

              Aber natürlich hast du Recht.

              Dass 0/0 nicht funktioniert, habe ich auch gerade gemerkt. Habe es auf 0/100 bzw. 100/100 geändert, war ok.

              Zur Frage, um welche Gesellschaft es sich handelt, hast du keine Antwort?

              Vielen Dank für deine Hilfe.

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                #8
                AW: Gesonderte u. einheitliche Feststellung - Hilfe erbeten

                Mach einen Haken bei Zeile 13 und bei Rechtsform in Zeile 10 wählst du aus: keine Angabe. Die Art der Tätigkeit kannst du leer lassen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Gesonderte u. einheitliche Feststellung - Hilfe erbeten

                  Herzlichen Dank!

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