Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vorsorgeaufwand Zeile 17

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Vorsorgeaufwand Zeile 17

    Hallo ihr fleißen Leute da draußen,

    In der einen Mitteilung (Betriebsrente) steht, KV + PflV eintragen in Zeile 17 und Zeile 19. Soweit gut, aber bei der Mitteilung der gesetzl. Rente steht das Gleiche. Muss ich nun eine zweite Anlage Vorsorge anlegen oder die Werte addieren?

    Vielen Dank und freundliche Grüße, Ralf49

    #2
    AW: Vorsorgeaufwand Zeile 17

    In die Lohnsteuerbescheinigung trägst Du nur etwas ein, wenn Du Arbeitgeber bist und die Lohnsteuerbescheinigungen Deiner Arbeitnehmer erstellst. Da Du in dem entsprechenden Unterforum unterwegs bist, nagele ich Dich darauf jetzt mal fest. Falls Du von etwas Andrem sprichst, z.B. der Vermögensteuererklärung, irgendeiner Steuererklärung des ALDI-Steuerprogramms oder in Elsterformular oder im Elsteronlineportal, dann sage das bitte.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Vorsorgeaufwand Zeile 17

      verstehe ich nicht, ich muss eintrage zu Leistungen i.S. § 22 Nr.5 EStG.Dazu schrieb mir meine Zusatzversorgungskasse des KVS eine Mitteilung zu 2016 mit dem Hinweis, Beiträge zu KV einzutragen in Seite 1, Zeile 17 der Anlage Vorsorgeaufwand bzw. Zeile 19 bei den Beiträgen zur PflegV.
      Soweit, so gut. Die gleichen Hinweise stehen in der Mitteilung zur Altersrente. Deswegen meine Frage....!Addieren oder zweite Anlage?

      Bin natürlich unterwegs bei ELSTERonline.

      Danke und Gruß Ralf49
      Zuletzt geändert von Ralf49; 07.03.2017, 15:03.

      Kommentar


        #4
        AW: Vorsorgeaufwand Zeile 17

        Du bist hier im falschen Unterforum! Niemand weiß, mit welcher Anwendung du deine Steuererklärung machst.

        In ElsterFormular lassen sich entsprechenden Abschnitte der Anlage Vorsorgeaufwand mehrfach hinzufügen, da musst du nicht selbst addieren.
        Im ElsterOnline-Portal musst du dagegen addieren
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X