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Hilfe, bekomme unverständliche Fehlermeldung!

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    Hilfe, bekomme unverständliche Fehlermeldung!

    Hallo,

    bei der Steuerberechnung der Ekst für 2015 bekomme ich folgende mir unverständliche Fehlermeldung

    AHW Abbruch-Hinweise
    Sie haben Fahrtkosten oder Pauschbeträge für besondere Berufsgruppen eingetragen jedoch keinen
    Arbeitslohn.

    Ich finde nicht die Stelle, wo ich fehlerhaft etwas eingetragen habe. Wer kann helfen? DRINGEND, da Erklärung überfällig.

    Vielen Dank.
    Jürgen

    #2
    AW: Hilfe, bekomme unverständliche Fehlermeldung!

    Welche Anlagen sind denn Bestandteil deiner Steuererklärung? Neben dem Hauptvordruck meine ich!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Hilfe, bekomme unverständliche Fehlermeldung!

      Hallo,

      eigentlich sehr einfach N (2x), Kind und Vorsorgeaufwendungen.

      Gruß
      Jürgen

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        #4
        AW: Hilfe, bekomme unverständliche Fehlermeldung!

        Betrifft eine der Anlagen N jemand, der studiert und Fahrtkosten als Werbungskosten erklären will, ohne Arbeitslohn zu beziehen?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Hilfe, bekomme unverständliche Fehlermeldung!

          Nein, für beide Personen, für die N ausgefüllt ist, ist auch ein Arbeitslohn eingetragen.

          Gruß
          Jürgen

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            #6
            AW: Hilfe, bekomme unverständliche Fehlermeldung!

            Dann wird man wohl in die Einzelheiten gehen müssen, denn so ohne weiteres komme ich da auch nicht drauf, wo da etwas stehen könnte, das da nicht hingehört.

            Wurde vielleicht in den Zeilen 91 ff der Anlage N etwas erklärt? oder wo wurden denn überhaupt in der/den Anlagen N Angaben gemacht?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Hilfe, bekomme unverständliche Fehlermeldung!

              Zitat von jkehr Beitrag anzeigen
              Sie haben Fahrtkosten oder Pauschbeträge für besondere Berufsgruppen eingetragen jedoch keinen
              Arbeitslohn.
              Welche Zeilen in der/den Anlagen N wurden denn ausgefüllt?
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                AW: Hilfe, bekomme unverständliche Fehlermeldung!

                Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                Welche Zeilen in der/den Anlagen N wurden denn ausgefüllt?
                Hallo,

                dieses Problem scheint geklärt zu sein. Tatsächlich hatte ich wohl die Erfassung des Arbeitslohns vergessen. Interessant nur, dass dies die Prüfung nicht schon bemerkt.
                Aber jetzt hab ich ein neues Problem, dazu ein Ausschnitt aus meiner Berechnung:

                Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . xx.xxx
                ab
                Freibeträge für das am xx.xx.1991 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -x.xxx
                zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . xx.xxx

                aber weiter unten

                Berechnung des Solidaritätszuschlags
                zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
                von Freibeträgen für 2 Kind(er) i.H.v. xx.xxx € . . . . . . . . . . . . . . . . . . xx.xxx

                D.h. bei der EKst wird nur ein Kind berücksichtigt, beim Soli 2 Kinder ??? Kann das richtig sein? (das zweite Kind ist Jahrgang 1994, beide Studenten im Erststudium)
                In der Erklärung für 2016 scheint es korrekt zu sein, obwohl die Angaben fast identisch sind.

                Gruß
                Jürgen
                Jürgen

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                  #9
                  AW: Hilfe, bekomme unverständliche Fehlermeldung!

                  Ja, das kann richtig sein.

                  Bei der Berechnung der Einkommensteuer wird gemäß § 31 EStG entweder der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld berücksichtigt, je nachdem was eine höhere steuerliche Entlastung bewirkt.

                  Beim Soli gibt es diese Günstigerprüfung nicht. Hier werden immer die Kinderfreibeträge angesetzt.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    AW: Hilfe, bekomme unverständliche Fehlermeldung!

                    Tatsächlich hatte ich wohl die Erfassung des Arbeitslohns vergessen. Interessant nur, dass dies die Prüfung nicht schon bemerkt.
                    Zumindest bei der Steuerberechnung wurde es doch bemerkt!
                    Die Prüfung muss es nicht beanstanden, denn den Fall gibt es natürlich, wie aus meinem Hinweis auf ein Studium ohne Bezug von Arbeitslohn ersichtlich.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Hilfe, bekomme unverständliche Fehlermeldung!

                      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                      Ja, das kann richtig sein.

                      Bei der Berechnung der Einkommensteuer wird gemäß § 31 EStG entweder der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld berücksichtigt, je nachdem was eine höhere steuerliche Entlastung bewirkt.

                      Beim Soli gibt es diese Günstigerprüfung nicht. Hier werden immer die Kinderfreibeträge angesetzt.
                      Ok, grundsätzlich würde ich das verstehen, hier würde sich aber ein Freibetrag von über 7.000€ ergeben, da kann doch das Kindergeld nicht günstiger sein, oder?

                      Gruß
                      Jürgen

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                        #12
                        AW: Hilfe, bekomme unverständliche Fehlermeldung!

                        Das Kindergeld ist zuallererst eine Steuervergütung. Soweit es ausreicht, die Einkommensteuerbelastung für den Kinderfreibetrag zu egalisieren, bleibt es beim Kindergeld.

                        Soweit das nicht der Fall ist, kommt der Kinderfreibetrag zum Ansatz und der Kindergeldanspruch wird gegengerechnet.

                        Das Thema wurde hier schon mehrfach ausführlicher beleuchtet:

                        https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post220901

                        https://forum.elster.de/anwenderforu...nderfreibetrag
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Hilfe, bekomme unverständliche Fehlermeldung!

                          Hallo jkehr,

                          wenn alles richtig eingegeben ist, kannst du der Günstigerprüfung schon trauen, das kommt durchaus vor, dass man bei zwei Kindern einmal den Freibetrag berücksichtigt bekommt und beim anderen eben nicht, wenn der Freibetrag berücksichtig wird solltest du in der Steuerberechnung ja auch sehen, das dass Kindergeld für ein Kind dann dazu gerechnet wird.

                          Tschüß

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