ESt1B - Haushaltsnahe Dienstleistungen

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  • Bolletax
    antwortet
    AW: ESt1B - Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Ja, Holzgoe,
    irgendwann werde ich wohl auch auf EOP umsteigen müssen. Aber für einfache Fälle halte ich EF weiterhin für Einsteiger geeignet.
    Für manche sind eben Steuerrecht und PC das, was für mich Molekularmikrobiologie wäre.

    Gruß
    Bolletax

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: ESt1B - Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Zitat von Bolletax Beitrag anzeigen
    Danke für die Aufklärung eines EF-Nutzers!
    Schon wieder schlauer geworden; wo soll das noch hinführen?

    Gruß
    Bolletax
    Hallo Bolletax,

    irgendwann gibt es vielleicht nur noch das EOP, Neuerungen und Erweiterungen siehe Steuererklärungen wie einheitlich und gesonderte Feststellung, Körperschaftssteuer usw. findest du nur im EOP.

    Ich hoffe natürlich das es das EF auch noch möglichst lange parallel dazu als kostenlose Variante gibt.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: ESt1B - Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Keine Ahnung! Aber mit dem unterschiedlichen Aufbau der kostenlosen Tools der Finanzverwaltung wird man sich wohl abfinden oder auch anfreunden müssen.

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  • Bolletax
    antwortet
    AW: ESt1B - Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Danke für die Aufklärung eines EF-Nutzers!
    Schon wieder schlauer geworden; wo soll das noch hinführen?

    Gruß
    Bolletax

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: ESt1B - Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Was ist unter "Hauptvordruck unter der Nr.13" zu verstehen?
    Im ElsterOnline-Portal sind die Formulare wesentlich stärker gegliedert.

    Haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen sind dort auf Seite 13 des Hauptvordrucks zu erklären. Die Zeilennummern sind mit denen von ElsterFormular identisch.

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  • Bolletax
    antwortet
    AW: ESt1B - Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hallo holzgoe!

    Was ist unter "Hauptvordruck unter der Nr.13" zu verstehen?

    Gruß vom ratlosen bolletax

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: ESt1B - Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Diese Handwerkerkosten waren nach dem Tod der Erblasserin ja auch keine haushaltsbezogenen Aufwendungen mehr.

    Wenn ihr vermietet statt verkauft hättet, wären das ganz normale Erhaltungsaufwendungen gewesen.

    Beim Verkauf muss man eben sehen, den Aufwand über den Verkaufserlös zu decken. Bei guten Lagen gelingt das ja im Moment durchaus.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: ESt1B - Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Wenn die Wohnung nicht selbst bewohnt wurde und auch nicht vermietet war oder werden sollte dann gibt's auch keine Möglichkeit, da was geltend zu machen.

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  • taxlover
    antwortet
    AW: ESt1B - Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Die Erbengemeinschaft hatte Einkünfte (Anlage V + KAP) und natürlich auch Ausgaben. Meine Frage bezieht sich auf die von der Erblasserin zuletzt selbst bewohnte Immobilie. Bis zum Verkauf dieser Immobilie im Februar 2017 sind Kosten für Handwerker zum Erhalt der Immobilie entstanden. Ich ging bislang davon aus, dass - analog zur Anlage V - diese Kosten ebenfalls steuermindernd angesetzt werden können. Die Anrechnung auf die einzelnen Miterben (für deren poersönliche Steuererklärung) erfolgt doch erst als Ergebnis der Feststellungserklärung?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: ESt1B - Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Das kannst du nur in deiner eigenen Einkommensteuererklärung machen.

    Das sind haushaltsbezogene Aufwendungen, die in einer Erklärung, mit der steuerpflichtige Einkünfte einer Gemeinschaft ermittelt und auf die Beteiligten verteilt werden, nichts verloren haben.

    In einem Feststellungsbescheid werden keine Steuern festgesetzt!

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: ESt1B - Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hallo taxlover,

    das machst du in deiner Einkommensteuererklärung im Hauptvordruck unter der Nr.13

    Tschüß

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: ESt1B - Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Zitat von taxlover Beitrag anzeigen
    dafür finde ich kein Formular.
    Einkommensteuererklärung - Hauptvordruck.

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  • taxlover
    hat ein Thema erstellt ESt1B - Haushaltsnahe Dienstleistungen.

    ESt1B - Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Ergänzend zur Frage von tafi wegen Kirchensteuer: ich möchte gerne Handwerkerrechnungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen angeben. Und zwar nicht in Anlage V für ein vermietetes Objekt, sondern für eine selbst genutzte Immobilie. Auch dafür finde ich kein Formular.
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