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Elektronisch Einspruch einlegen

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    Elektronisch Einspruch einlegen

    Im EOP kann man auch elektronisch Einspruch einlegen. Kann man das nur über das EOP oder können das Steuerberater auch z.B. über DATEV?
    Danke für Eure Antworten.

    #2
    AW: Elektronisch Einspruch einlegen

    Hallo Sansibar,

    wenn es aus dem EOP heraus möglich ist, warum sollte es aus anderen Programmen wie z. Bsp. DATEV nicht auch funktionieren, vorausgesetzt diese Programme haben diese Variante implementiert.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Elektronisch Einspruch einlegen

      Die sog. ERIC-Schnittstelle hat die Finanzverwaltung schon vor einigen Monaten den Softwareanbietern zur Verfügung gestellt. Diverse kommerzielle Steuerprogramme haben das auch in ihre neuen Programmversionen implementiert. Ob bzw. eher wann DATEV das anbietet, weiß ich nicht, sollte aber wohl eher bei der DATEV oder anderen Anbietern erfragt werden als hier. Wenn das HIER Jemand zufällig weiß, ist das gut, aber das wäre wohl reiner Zufall. Es gibt garantiert keine offizielle Liste, wo alle Softwareprodukte oder Anbieter mit dieser Funktion gelistet sind.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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