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    #16
    AW: Verlustvortrag in Erklärung integrieren

    Die Bescheide müssen einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte ausweisen, außerdem bekommt man zusätzlich einen Feststellungsbescheid!

    Sonderausgaben helfen dir nichts. Oder hast du die Kosten deines Masterstudiums fälschlich als Sonderausgaben im Hauptvordruck erklärt?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Verlustvortrag in Erklärung integrieren

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ich bin mir jetzt nicht sicher ob Du Ausgaben mit Sonderausgaben verwechselst, oder ob Du nicht weißt dass Sonderausgaben nicht zu einem Verlust führen.

      Wie hoch ist denn das zu versteuernde Einkommen in den Bescheiden für 2012 bis 2015?
      Ok, ich versuch's mal.
      2012: Sonderausgaben: 1056 € -> Einkommen/ zu versteuerndes Einkommen: -1056 €; Gesamtbetrag der Einkünfte: nichts

      2013: Sonderausgaben: 791 € -> Einkommen/ zu versteuerndes Einkommen: -791 €; Gesamtbetrag der Einkünfte: nichts

      2014: Sonderausgaben: 544 € Einkommen/ zu versteuerndes Einkommen: -544 €; Gesamtbetrag der Einkünfte: nichts

      2015: Einkünfte ca 17.000 €, Rückzahlung ca. 1800 € (habe erst im Juli angefangen); die genauen Zahlen liegen noch in Umzugskartons.

      - - - Aktualisiert - - -

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Bescheide müssen einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte ausweisen, außerdem bekommt man zusätzlich einen Feststellungsbescheid!

      Sonderausgaben helfen dir nichts. Oder hast du die Kosten deines Masterstudiums fälschlich als Sonderausgaben im Hauptvordruck erklärt?
      Das Masterstudium steht als Sonderausgaben in dem Zusatzding "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". Nur da ist mein x.

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        #18
        AW: Verlustvortrag in Erklärung integrieren

        Das Masterstudium steht als Sonderausgaben in dem Zusatzding "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". Nur da ist mein x.
        Was verstehst du unter Zusatzding? Hast du vielleicht 2 Erklärungen abgegeben?

        Du hättest die Kosten deines Masterstudiums als Werbungskosten in der Anlage N erklären müssen, doch nicht als Sonderausgaben!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          AW: Verlustvortrag in Erklärung integrieren

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Was verstehst du unter Zusatzding? Hast du vielleicht 2 Erklärungen abgegeben?

          Du hättest die Kosten deines Masterstudiums als Werbungskosten in der Anlage N erklären müssen, doch nicht als Sonderausgaben!
          Sorry, hatte mich natürlich vertan. Masterstudium steht tatsächlich in Anlage N als Werbungskosten!
          Zusatzding meint, dass ich nur den Verlustvortrag angekreuzt habe.

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            #20
            AW: Verlustvortrag in Erklärung integrieren

            Das Finanzamt hat Dein Masterstudium offensichtlich als ERSTstudium behandelt, vielleicht ging das aus Deinen Erklärungen nicht hervor. Da ein Verlust nur ein Verlust ist bei negativem Gesamtbetrag der Einkünfte (!), gab es konsequenterweise Verlust-Null-Bescheide, d.h. Ablehnungsbescheide. Also rechtzeitig Einspruch gegen alle Verlustfeststellungsbescheide einlegen, wenn es auch Einkommensteuerbescheide gab, dann erst recht gegen diese, und das abgeschlossene Erststudium nachweisen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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