Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unterschiedliche Berechnung der Einkommensteuer durch verschiedene Splittingtarife

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Unterschiedliche Berechnung der Einkommensteuer durch verschiedene Splittingtarife

    Guten Tag liebes Forum,

    ich bin alles andere als ein Experte im Bereich der Steuererklärungen und "quäle" mich jedes Jahr aufs neue durch die Formulare.

    Aktuell bin ich etwas verwundert, da mir die WISO Steuersoftware und ElsterOnline sehr unterschiedliche Ergebnisse prognostizieren.

    Ich bin dabei die jeweilige finale Berechnung Zeile für Zeile durchgegangen und habe bis zum Punkt "Berechnung der Einkommenssteuer" (zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß §32b EStG...) absolut identische Zahlen bei beiden Programmen.

    Dann scheinen jeweils unterschiedliche Prozentwerte bei den Splittingtarifen herangezogen zu werden, so dass bei gleichem zu versteuernden Einkommen eine signifikante Differenz bei der Einkommensteuer berechnet wird.

    Ich nutze die Zusammenveranlagung mit meiner Frau.

    Vielleicht kann mir jemand von Euch sagen, was hier den Unterschied zwischen den Programmen ausmachen kann und wo ich ggf noch einmal meine Formulare checken sollte?

    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße aus Hamburg,

    J.

    #2
    AW: Unterschiedliche Berechnung der Einkommensteuer durch verschiedene Splittingtarif

    Du hast offensichtlich in den beiden Erklärungen verschiedene Lohnersatzleistungen angegeben (Zeile 91 des Hauptvordrucks).

    Kommentar


      #3
      AW: Unterschiedliche Berechnung der Einkommensteuer durch verschiedene Splittingtarif

      Hallo L. E. Fant,

      vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

      Du hattest Recht, dass das Problem bei den Lohnersatzleistungen lag. Ich hatte sie sowohl im Hauptvordruck, als auch in der Anlage N angegeben. In die Anlage N gehörten sie allerdings nicht hin, da es hier wohl um sehr spezielle Themen wie z.B. "Zuschuss zum Mutterschaftsgeld", etc. geht.

      Mein größerer Fehler lag allerdings darin, dass ich nicht verstanden habe, dass ein negativer Wert bei der Berechnung negativ für das Finanzamt und nicht für mich ist... (WISO beschreibt das etwas eindeutiger). Damit war die Differenz auch nicht mehr so groß, wie ich zunächst dachte.

      Also, nochmals danke, und noch einen schönen Abend.

      J

      Kommentar

      Lädt...
      X