Hallo zusammen,
da ich noch meine Erklärung für 2013 machen muss, haben sich diverse Fragen ergeben. Ich mache die Erklärung mit Hilfe von Elster-Online auf meinem Mac in Firefox.
Ich hatte in 2013 insgesamt drei Einsatzorte über meinen Dienstleister (AG).
1. Kundeneinsatz mit ca. 20km Entfernung zu meinem Wohnort, Angabe der normalen Entfernungspauschale (für Werbungskosten) da die Niederlassung meines AG im gleichen Ort ist.
2. Einsatz in einer ca. 250 km entfernten Niederlassung für ca. 5 Wochen (Angabe als 1. Auswärtstätigkeit), hier wurde mir eine Pension gezahlt, Verpflegungsmehraufwand und alle Kilometer (Hin- und Zurück), nur die Kilometer von der Pension bis zum Einsatzort nicht, diese gebe ich dann wieder als Entfernungspauschale an (auch wenn es nur 10km sind). Auf dem Lohnsteuerbescheid tauchen für diesen Zeitraum (bzw. für das gesamte Jahr 2013) ca. 400 Euro als steuerfreier Ersatz für Verpflegung auf. Dies würde ich unter Zeile 56 angeben, ebenso die erhaltenen Leistungen für die Reisekosten unter Zeile 51 (ca. 700 Euro).
Frage: Sind die Angaben so korrekt oder muss dies anders angegeben werden, besonders im Hinblick auf die erstatteten Kosten?
3. Einsatz bei einem Kunden ab Mitte April 2013, Entfernung zum Wohnort ca. 250km. (2. Auswärtstätigkeit)
Hier hatte ich zwei Wochen lang eine Pension und im Anschluss eine Wohnung bis Ende 2014. Die Kosten hierfür wurden komplett und direkt vom Arbeitgeber getragen, ich habe hier nichts ausgelegt etc..
Bei der angemieteten Wohnung wurde die Miete direkt vom Arbeitgeber getragen, Nebenkosten habe ich selbst gezahlt (diese wurden NICHT vom Arbeitgeber erstattet).
Mir wurden alle Wochenendheimfahrten (Hin- und Zurück) per Reisekostenabrechnung vom Arbeitgeber ersetzt. Dieser Betrag wurde mir mit einem einfachen Schreiben bestätigt.
Allerdings wurde mir für diesen Zeitraum (auch nicht in den ersten drei Monaten) KEIN Verpflegungsmehraufwand gezahlt oder erstattet.
Auf meinem Lohnsteuerbescheid taucht zu diesem gesamten Einsatz kein steurfreier Ersatz auf, obwohl dies vom Arbeitgber direkt gezahlt wurde.
Die gezahlte Entfernungspauschale von meinem AG bezog sich auf die Entfernung von meinem Wohnort zur angemieteten Wohnung, daher würde ich die Entfernung von der Zweitwohnung zum Kunden vor Ort (16km) als Weg zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitstätte angeben.
Fragen:
Wie gebe ich die doppelte Haushaltsführung an (ab Zeile 61)? Da mir die Wohnung und die Entfernungskilometer gezahlt wurden, möchte ich dies auch korrekt angeben. Allerdings kann ich unter dem Punkt "Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung" keine Angaben machen, dass mir Beträge steuerfei vom AG erstattet wurden.
Ebenso irritiert mich der Punkt Fahrtkosten. Diese wurden mir ja ebenso vom AG erstattet. Daher die Frage, kann ich die unter Fahrtkosten Auswärtstätigkeit angeben, dann habe ich die Möglichkeit den gezahlten Betrag von meinem AG anzugeben? Allerdings darf ich dann unter Fahrtkosten (doppelte Haushaltsführung) nichts angeben, korrekt?
Welchen Zeitraum (bzw. Tage) gebe ich unter dem Punkt "Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung", denn es werden ja nur die ersten drei Monate steuerlich berücksichtigt?
So ich denke das ist jetzt erst mal mehr als genug zum Lesen und hoffe es ist alles halbwegs verständlich.
Freue mich auf Antworten.
Gruß
Daniel
da ich noch meine Erklärung für 2013 machen muss, haben sich diverse Fragen ergeben. Ich mache die Erklärung mit Hilfe von Elster-Online auf meinem Mac in Firefox.
Ich hatte in 2013 insgesamt drei Einsatzorte über meinen Dienstleister (AG).
1. Kundeneinsatz mit ca. 20km Entfernung zu meinem Wohnort, Angabe der normalen Entfernungspauschale (für Werbungskosten) da die Niederlassung meines AG im gleichen Ort ist.
2. Einsatz in einer ca. 250 km entfernten Niederlassung für ca. 5 Wochen (Angabe als 1. Auswärtstätigkeit), hier wurde mir eine Pension gezahlt, Verpflegungsmehraufwand und alle Kilometer (Hin- und Zurück), nur die Kilometer von der Pension bis zum Einsatzort nicht, diese gebe ich dann wieder als Entfernungspauschale an (auch wenn es nur 10km sind). Auf dem Lohnsteuerbescheid tauchen für diesen Zeitraum (bzw. für das gesamte Jahr 2013) ca. 400 Euro als steuerfreier Ersatz für Verpflegung auf. Dies würde ich unter Zeile 56 angeben, ebenso die erhaltenen Leistungen für die Reisekosten unter Zeile 51 (ca. 700 Euro).
Frage: Sind die Angaben so korrekt oder muss dies anders angegeben werden, besonders im Hinblick auf die erstatteten Kosten?
3. Einsatz bei einem Kunden ab Mitte April 2013, Entfernung zum Wohnort ca. 250km. (2. Auswärtstätigkeit)
Hier hatte ich zwei Wochen lang eine Pension und im Anschluss eine Wohnung bis Ende 2014. Die Kosten hierfür wurden komplett und direkt vom Arbeitgeber getragen, ich habe hier nichts ausgelegt etc..
Bei der angemieteten Wohnung wurde die Miete direkt vom Arbeitgeber getragen, Nebenkosten habe ich selbst gezahlt (diese wurden NICHT vom Arbeitgeber erstattet).
Mir wurden alle Wochenendheimfahrten (Hin- und Zurück) per Reisekostenabrechnung vom Arbeitgeber ersetzt. Dieser Betrag wurde mir mit einem einfachen Schreiben bestätigt.
Allerdings wurde mir für diesen Zeitraum (auch nicht in den ersten drei Monaten) KEIN Verpflegungsmehraufwand gezahlt oder erstattet.
Auf meinem Lohnsteuerbescheid taucht zu diesem gesamten Einsatz kein steurfreier Ersatz auf, obwohl dies vom Arbeitgber direkt gezahlt wurde.
Die gezahlte Entfernungspauschale von meinem AG bezog sich auf die Entfernung von meinem Wohnort zur angemieteten Wohnung, daher würde ich die Entfernung von der Zweitwohnung zum Kunden vor Ort (16km) als Weg zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitstätte angeben.
Fragen:
Wie gebe ich die doppelte Haushaltsführung an (ab Zeile 61)? Da mir die Wohnung und die Entfernungskilometer gezahlt wurden, möchte ich dies auch korrekt angeben. Allerdings kann ich unter dem Punkt "Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung" keine Angaben machen, dass mir Beträge steuerfei vom AG erstattet wurden.
Ebenso irritiert mich der Punkt Fahrtkosten. Diese wurden mir ja ebenso vom AG erstattet. Daher die Frage, kann ich die unter Fahrtkosten Auswärtstätigkeit angeben, dann habe ich die Möglichkeit den gezahlten Betrag von meinem AG anzugeben? Allerdings darf ich dann unter Fahrtkosten (doppelte Haushaltsführung) nichts angeben, korrekt?
Welchen Zeitraum (bzw. Tage) gebe ich unter dem Punkt "Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung", denn es werden ja nur die ersten drei Monate steuerlich berücksichtigt?
So ich denke das ist jetzt erst mal mehr als genug zum Lesen und hoffe es ist alles halbwegs verständlich.
Freue mich auf Antworten.
Gruß
Daniel
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