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Steuererklärung 2013, Reisekosten, doppelte Haushaltsführung - Wie eintragen?

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    Steuererklärung 2013, Reisekosten, doppelte Haushaltsführung - Wie eintragen?

    Hallo zusammen,
    da ich noch meine Erklärung für 2013 machen muss, haben sich diverse Fragen ergeben. Ich mache die Erklärung mit Hilfe von Elster-Online auf meinem Mac in Firefox.

    Ich hatte in 2013 insgesamt drei Einsatzorte über meinen Dienstleister (AG).
    1. Kundeneinsatz mit ca. 20km Entfernung zu meinem Wohnort, Angabe der normalen Entfernungspauschale (für Werbungskosten) da die Niederlassung meines AG im gleichen Ort ist.

    2. Einsatz in einer ca. 250 km entfernten Niederlassung für ca. 5 Wochen (Angabe als 1. Auswärtstätigkeit), hier wurde mir eine Pension gezahlt, Verpflegungsmehraufwand und alle Kilometer (Hin- und Zurück), nur die Kilometer von der Pension bis zum Einsatzort nicht, diese gebe ich dann wieder als Entfernungspauschale an (auch wenn es nur 10km sind). Auf dem Lohnsteuerbescheid tauchen für diesen Zeitraum (bzw. für das gesamte Jahr 2013) ca. 400 Euro als steuerfreier Ersatz für Verpflegung auf. Dies würde ich unter Zeile 56 angeben, ebenso die erhaltenen Leistungen für die Reisekosten unter Zeile 51 (ca. 700 Euro).
    Frage: Sind die Angaben so korrekt oder muss dies anders angegeben werden, besonders im Hinblick auf die erstatteten Kosten?

    3. Einsatz bei einem Kunden ab Mitte April 2013, Entfernung zum Wohnort ca. 250km. (2. Auswärtstätigkeit)
    Hier hatte ich zwei Wochen lang eine Pension und im Anschluss eine Wohnung bis Ende 2014. Die Kosten hierfür wurden komplett und direkt vom Arbeitgeber getragen, ich habe hier nichts ausgelegt etc..
    Bei der angemieteten Wohnung wurde die Miete direkt vom Arbeitgeber getragen, Nebenkosten habe ich selbst gezahlt (diese wurden NICHT vom Arbeitgeber erstattet).
    Mir wurden alle Wochenendheimfahrten (Hin- und Zurück) per Reisekostenabrechnung vom Arbeitgeber ersetzt. Dieser Betrag wurde mir mit einem einfachen Schreiben bestätigt.
    Allerdings wurde mir für diesen Zeitraum (auch nicht in den ersten drei Monaten) KEIN Verpflegungsmehraufwand gezahlt oder erstattet.
    Auf meinem Lohnsteuerbescheid taucht zu diesem gesamten Einsatz kein steurfreier Ersatz auf, obwohl dies vom Arbeitgber direkt gezahlt wurde.

    Die gezahlte Entfernungspauschale von meinem AG bezog sich auf die Entfernung von meinem Wohnort zur angemieteten Wohnung, daher würde ich die Entfernung von der Zweitwohnung zum Kunden vor Ort (16km) als Weg zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitstätte angeben.

    Fragen:
    Wie gebe ich die doppelte Haushaltsführung an (ab Zeile 61)? Da mir die Wohnung und die Entfernungskilometer gezahlt wurden, möchte ich dies auch korrekt angeben. Allerdings kann ich unter dem Punkt "Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung" keine Angaben machen, dass mir Beträge steuerfei vom AG erstattet wurden.
    Ebenso irritiert mich der Punkt Fahrtkosten. Diese wurden mir ja ebenso vom AG erstattet. Daher die Frage, kann ich die unter Fahrtkosten Auswärtstätigkeit angeben, dann habe ich die Möglichkeit den gezahlten Betrag von meinem AG anzugeben? Allerdings darf ich dann unter Fahrtkosten (doppelte Haushaltsführung) nichts angeben, korrekt?

    Welchen Zeitraum (bzw. Tage) gebe ich unter dem Punkt "Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung", denn es werden ja nur die ersten drei Monate steuerlich berücksichtigt?

    So ich denke das ist jetzt erst mal mehr als genug zum Lesen und hoffe es ist alles halbwegs verständlich.

    Freue mich auf Antworten.

    Gruß
    Daniel

    #2
    AW: Steuererklärung 2013, Reisekosten, doppelte Haushaltsführung - Wie eintragen?

    Sehr umfangreich, dein erster Beitrag! Das schreckt ein wenig ab! Bis 2013 waren die Regeln für Fahrten zu einer auswärtigen Tätigkeit etwas großzügiger.

    Zu 1: Kundeneinsatz außerhalb der Niederlassung des AG ist in der Regel Auswärtstätigkeit, also auch als solche zu erklären.

    Zu 2: Auch die Kilometer von der Pension zum Einsatzort sind Bestandteil der Auswärtstätigkeit.

    Zu 3: Ich würde das komplett als doppelte Haushaltsführung behandeln. Am besten dürfte es sein Aufwendungen und Erstattungen in einer Tabelle zu erfassen.
    Da lässt sich dann auch darstellen, was der Arbeitgeber unmittelbar bezahlt hat.

    Falls der Einsatz von Anfang an bis Ende 2014 befristet war, fällt das auch 2014 nicht unter 1. Tätigkeitsstätte.

    Verpflegungsmehraufwand kann, wie du richtig angeführt hast, nur für die ersten 3 Monate einer Auswärtstätigkeit, also ab Mitte April 2013 bis Mitte Juli 2013 geltend gemacht werden
    und dann bis Ende 2014 nicht mehr. Die Anzahl der Arbeitstage in den ersten drei Monaten muss man getrennt nach An- und Abreisetagen und Aufenthaltstagen über 24 Stunden zählen,
    bei einer 5-Tage-Woche wären das 2 + 3 je Woche. Es gab aber für die An- und Abreisetage 2013 noch die 8 bzw. 14-Stunden-Aufteilung.

    Ausführliche Hinweise zur Auswärtstätigkeit und zu doppelten Haushaltsführung ab 2014 findest du hier. In dem Schreiben wird aber auch auf die Rechtslage bis 2013 eingegangen:

    http://www.bundesfinanzministerium.d...EA4BCC7F5C54FF
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuererklärung 2013, Reisekosten, doppelte Haushaltsführung - Wie eintragen?

      Hallo Charlie,
      vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich hatte schon überlegt eine persönliche Nachricht mit meinen Fragen direkt an Sie zu senden, da ich bislang nur sehr informative Antworten von Ihnen gelesen habe. Aber meine Fragen und die zugehörigen Antworten sollen schließlich auch anderen helfen. https://forum.elster.de/anwenderforu...cons/icon7.png

      Mit dem umfangreichen Beitrag wollte ich versuchen, den Sachverhalt möglichst deutlich zu schildern. Denn ich konnte bislang durch diverse Gespräche mit Steuerberater-Hotlines und diesem Forum nicht zufriedenstellend klären, wie sich die Konstellation mit gezahlten Leistungen meines AG und den normal absetzbaren Werbekosten in der Steuererklärung abbilden lässt.

      Meine Tätigkeit war insgesamt unbefristet geplant (und auch im Arbeitsvertrag so beschrieben), die Beendigung erfolgte Ende 2014 auf meinen privaten Wunsch. Daher war die Arbeitnehmerüberlassung durch meinen AG, bzw. die Arbeitsstätte des Kunden auch meine 1.Tätigkeitsstätte in 2014, wenn ich das richtig verstanden habe.

      Frage: (relevant für Steuer 2014)
      Kann ich jetzt die Wegstrecke von meinem 250km entfernten Wohnort als Entfernungspauschale (1x wöchentlich) angeben? Und zusätzlich die täglich gefahrenen Kilometer von der Zweitwohnung zum Kunden-Einsatzort?

      Das mit der doppleten Haushaltsführung und den entsprechenden Pauschalen hatte ich mir auch schon so zusammen greimt. Ich denke der Vorschlag mittels Tabellenübersicht die genauen Zahlungen bzw. Nichtzahlungen (anrechenbare Werbekosten) aufzulisten ist am Einfachsten.


      Gruß
      Daniel

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        #4
        AW: Steuererklärung 2013, Reisekosten, doppelte Haushaltsführung - Wie eintragen?

        Meine Tätigkeit war insgesamt unbefristet geplant (und auch im Arbeitsvertrag so beschrieben), die Beendigung erfolgte Ende 2014 auf meinen privaten Wunsch.

        Kann ich jetzt die Wegstrecke von meinem 250km entfernten Wohnort als Entfernungspauschale (1x wöchentlich) angeben? Und zusätzlich die täglich gefahrenen Kilometer von der Zweitwohnung zum Kunden-Einsatzort?
        Die 2. Frage ist m. E. unproblematisch mit ja zu beantworten, nachdem die Zuordnung nach deinen Angaben ursprünglich nicht befristet war.

        Zur 1. Frage schreibst du allerdings selbst:

        Mir wurden alle Wochenendheimfahrten (Hin- und Zurück) per Reisekostenabrechnung vom Arbeitgeber ersetzt.
        Das spräche für eine Abwicklung dieser Wochenendheimfahrten im Rahmen der auch 2014 bestehenden doppelten Haushaltsführung. Denn irgendwo musst du ja die steuerfreien Erstattungen durch den AG unterbringen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Steuererklärung 2013, Reisekosten, doppelte Haushaltsführung - Wie eintragen?

          Nochmals danke.

          Die Reisekosten wurden mir von meinem Arbeitgeber ausschließlich in 2013 erstattet. Da hier noch alles nach der alten Regelung abgewickelt wurde.

          Wie gesagt die andere Frage bezieht sich schon auf das Steuerjahr 2014. In 2014 wurden mir aufgrund der Definition im Arbeitsvertrag (1. Tätigkeitsstätte) im Zusammenhang mit der Anpassung des Reisekostenrechts keine Reisekosten mehr erstattet. (es gab eine kleine Anpassung des Bruttgehalts, unter dem Punkt Zusatzbonus). Daher habe ich in 2014 keine steuerfreien Leistungen von meinem Arbeitgeber erhalten.

          Gruß
          Daniel

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