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Zwei Steuernummern beim selben Arbeitgeber

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    Zwei Steuernummern beim selben Arbeitgeber

    Hallo Zusammen!

    Mein Problem ist folgendes:
    Ich arbeite als Werkstudent in Teilzeit im Einzelhandel - in der Regel auf Steuerklasse 1. Nun musste ich aber ein Pflichtpraktikum absolvieren ab September. Dort wurde ich allerdings ohne informiert zu werden auf Steuerklasse 1 gesetzt und bin dann bei meinem ursprünglichen Arbeitgeber (bei dem ich Samstags nebenbei immer noch gearbeitet habe) in die Steuerklasse 6 gerutscht, in der ich dann bis einschl. Januar war.

    Jetzt ist meine Frage, ob ich bei Elster für das Jahr 2016 zwei Steuerklassen angeben kann (habe dazu nichts gefunden) oder ob ich als Steuerklasse nur eine von beiden angebe bzw. welche? Die Steuerberatung der Agentur, bei der ich mein Praktikum gemacht habe, meinte zwar, ich müsste dann zwei Formulare (von Januar bis August und September bis Dezemeber) ausfüllen, aber ich wüsste nicht, wie das bei Elster funktionieren soll.

    Vielen Dank schonmal und lieben Gruß!
    Zuletzt geändert von missdean; 31.03.2017, 15:37.

    #2
    AW: Zwei Steuernummern beim selben Arbeitgeber

    Hallo missdean,

    ich weiß ja nicht mit welchem Programm du arbeitest, aber im Elsterformular hast du bei der Anlage N die Lohnsteuerbescheinigung abgebildet und kannst über den Button Hinzufügen eine weitere Bescheinigung aufrufen und dann einfach deine vorhandenen vom Arbeitgeber mit allen Eintragungen abtippen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Zwei Steuernummern beim selben Arbeitgeber

      Hallo,

      was denn nun, zwei Steuernummern oder zwei Steuerklassen?

      Und was heißt "beim selben Arbeitgeber"? Warum rechnet der dann getrennt ab? Oder ist es doch nicht ganz der selbe (anderes Tochterunternehmen etc.)?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Zwei Steuernummern beim selben Arbeitgeber

        Ah sorry, hab mich im Titel vertan. Es sind zwei Steuerklassen. 1 und 6. Hab's verbessert.

        Doch es ist der selbe Arbeitgeber. Wie gesagt, habe ich von Januar bis August auf Steuerklasse 1 bei ihm gearbeitet und ab September wegen dem Praktikum auf Steuerklasse 6.

        Und ich arbeite über den Browser. Macht das einen Unterschied? Also gibt es zusätzliche Funktionen, wenn ich die Software installiere? Kann natürlich auch sein, dass ich es einfach übersehen habe
        Danke!

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          #5
          AW: Zwei Steuernummern beim selben Arbeitgeber

          Zitat von missdean Beitrag anzeigen
          Ah sorry, hab mich im Titel vertan. Es sind zwei Steuerklassen. 1 und 6. Hab's verbessert.

          Doch es ist der selbe Arbeitgeber. Wie gesagt, habe ich von Januar bis August auf Steuerklasse 1 bei ihm gearbeitet und ab September wegen dem Praktikum auf Steuerklasse 6.

          Und ich arbeite über den Browser. Macht das einen Unterschied? Also gibt es zusätzliche Funktionen, wenn ich die Software installiere? Kann natürlich auch sein, dass ich es einfach übersehen habe
          Danke!
          Hallo,

          das passt doch nicht zusammen.
          Lies nochmals deinen ersten Beitrag.
          Daraus ergibt sich, dass du ZWEI verschiedene AG hattest.
          Zitat: Nun musste ich aber ein Pflichtpraktikum absolvieren ab September. Dort wurde ich allerdings ohne informiert zu werden auf Steuerklasse 1 gesetzt und bin dann bei meinem ursprünglichen Arbeitgeber (bei dem ich Samstags nebenbei immer noch gearbeitet habe) in die Steuerklasse 6 gerutscht, in der ich dann bis einschl. Januar war.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Zwei Steuernummern beim selben Arbeitgeber

            Zitat von missdean Beitrag anzeigen
            Und ich arbeite über den Browser. Macht das einen Unterschied? Also gibt es zusätzliche Funktionen, wenn ich die Software installiere? Kann natürlich auch sein, dass ich es einfach übersehen habe
            Danke!
            Natürlich, das sind grundverschiedene Dinge, siehe auch die Signatur von reckoner. Ich verschiebe mal ins passende Unterforum *grummel*
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Zwei Steuernummern beim selben Arbeitgeber

              Unabhängig davon, ob jetzt ElsterOnline-Portal -EOP- oder nicht, lassen sich die Bruttolöhne in jeder Anwendung getrennt nach Steuerklassen eintragen.

              Im EOP sind die Angaben zum Arbeitslohn auf Seite 2 der Anlage N zu machen, oben gehören die Einträge zu den Steuerklassen 1 - 5 eingetragen, unten die zur Steuerklasse 6.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Zwei Steuernummern beim selben Arbeitgeber

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Unabhängig davon, ob jetzt ElsterOnline-Portal -EOP- oder nicht, lassen sich die Bruttolöhne in jeder Anwendung getrennt nach Steuerklassen eintragen.

                Im EOP sind die Angaben zum Arbeitslohn auf Seite 2 der Anlage N zu machen, oben gehören die Einträge zu den Steuerklassen 1 - 5 eingetragen, unten die zur Steuerklasse 6.
                Danke schon mal! Eine Frage hierzu hätte ich noch: In Zeile 5 muss ich ja eine Steuerklasse angeben. Gebe ich da die 6 an? (Ist auf der Lohnsteuerbescheinigung auch als Steuerklasse angegeben, obwohl ich nur 4 Monate in dieser Steuerklasse war.)


                @FIGUL:
                Mir geht es gerade aber nur um den einen Arbeitgeber, da ich nicht weiß, welche Steuerklasse ich für die Lohnsteuerbescheinigung angeben soll, wenn ich in einem Jahr zwei Steuerklassen bei ein und dem selben Arbeitgeber hatte. (Die zwei Steuerklassen hatte ich eben, da ich das Praktikum gemacht habe. Da habe ich aber nur 450€ verdient.)

                LG

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                  #9
                  AW: Zwei Steuernummern beim selben Arbeitgeber

                  Zitat von missdean Beitrag anzeigen
                  In Zeile 5 muss ich ja eine Steuerklasse angeben. Gebe ich da die 6 an? (Ist auf der Lohnsteuerbescheinigung auch als Steuerklasse angegeben
                  Ja. Du tippst ja im Prinzip die Lohnsteuerbescheinigung ab.

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                    #10
                    AW: Zwei Steuernummern beim selben Arbeitgeber

                    In Zeile 5 muss ich ja eine Steuerklasse angeben. Gebe ich da die 6 an? (Ist auf der Lohnsteuerbescheinigung auch als Steuerklasse angegeben, obwohl ich nur 4 Monate in dieser Steuerklasse war.)
                    Du musst ja wenigstens 2 Lohnsteuerbescheinigungen haben. Wenn du dich an die Vorgaben im Formular hältst, machst du die Einträge wie folgt:

                    Diejenige, auf der die Steuerklasse 6 vermerkt ist, gibst du im Abschnitt Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 oder einer Urlaubskasse ein, die andere unter Auswahl der Steuerklasse 1.

                    Die Lohnsteuerklassen spielen für die Höhe der Einkommensteuer überhaupt keine Rolle, insoweit hat das keine Auswirkungen auf das steuerliche Ergebnis.
                    Es ist, aus welchen Gründen auch immer, im Formular nun mal so vorgesehen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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