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Kinderfreibetrag bei Geschiedenen Eltern

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    Kinderfreibetrag bei Geschiedenen Eltern

    Hallo zusammen,

    ich bin geschiedene Mutter von 2 Kindern und habe jeweils 0,5 Kinderfreibetrag, also insgesamt 1,0. Da meine Kinder nicht bei mir leben und ich kein Kindergeld erhalte, möchte ich den Kinderfreibetrag nutzen.

    Reicht der Eintrag in meine digitale Lohnsteuerkarte oder muss ich die Anlage Kind ausfüllen? Falls ich die Anlage Kind ausfüllen muss, wo wird der Freibetrag eingetragen?

    Danke schon mal für die Antworten.

    JenHi

    #2
    AW: Kinderfreibetrag bei Geschiedenen Eltern

    Du musst auf jeden Fall für jedes Kind eine Anlage Kind ausfüllen. Wie hoch Dein Kinderfreibetrag ist musst Du da nicht ausfüllen. Du gibst ja die Zahlen Deiner Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitslohn, einbehaltene Steuer etc.) ein, die aufgrund der angegebenen Steuerklasse und der Kinderfreibeträge berechnet worden sind.

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      #3
      AW: Kinderfreibetrag bei Geschiedenen Eltern

      Falls ich die Anlage Kind ausfüllen muss, wo wird der Freibetrag eingetragen?
      Man muss immer die Anlage Kind ausfüllen!

      Der halbe Kinderfreibetrag wird nirgendwo eingetragen, stattdessen wird der halbe Kindergeldanspruch eingetragen!

      Die allgemeinen Voraussetzungen für die Geltendmachung sind dir bekannt, nehme ich jetzt mal an.

      Bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen wirkt sich die Geltendmachung nur beim Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer aus.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Kinderfreibetrag bei Geschiedenen Eltern

        Prima, lieben Dank!

        Dann kann ich meine Steuererklärung abschicken.

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