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Anlage N Auswärtstätigkeit Steuererklärung 2013

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    Anlage N Auswärtstätigkeit Steuererklärung 2013

    Hallo,
    ich würde mich sehr über Hilft bzgl. folgendem Thema freuen Reisekosten.

    Während meiner Ausbildung im Einzelhandel, war meine erste Arbeitsstätte lt. Vertrag eine für mich Regionale Filiale.
    Allerdings hatten wir Auszubildende im zwei Wochen Tonus internen Schulunterricht in der Zentrale, 47km von meinem Wohnsitz entfernt, welcher uns in keiner Form finanziert wurde(Reisekostenabrechnung o.ä).

    Anlass und Ziel der Reise: Interne Schulungen für die Berufschule sowie Abschlussprüfung
    Zeitraum: 01.01.2013-31.12.2013
    Anzahl der Fahrten: 27
    Summe der Fahrkosten: 761,40€

    Ich habe keine Nachweise für diese Strecke.

    Meine Frage nun, ist das so korrekt in der Steuererklärung widergegeben und falls ja wird dies problematisch mit der Anerkennung ?( ich könnte nach einem Schriftstück bitten, in dem dies bestätigt wird mit den zweiwöchentlichen Rhythmus, würde dies dann im Falle einer ersten Ablehnung genügen?)

    Vielen Dank jede Hilfe
    Grüße Sommer
    Zuletzt geändert von Dennis51469; 05.04.2017, 00:37.

    #2
    AW: Anlage N Auswärtstätigkeit Steuererklärung 2013

    Zitat von Dennis51469 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich würde mich sehr über Hilft bzgl. folgender Fehlermeldung freuen.

    Während meiner Ausbildung im Einzelhandel, war meine erste Arbeitsstätte lt. Vertrag eine für mich Regionale Filiale.
    Allerdings hatten wir Auszubildende im zwei Wochen Tonus internen Schulunterricht in der Zentrale, 47km von meinem Wohnsitz entfernt, welcher uns in keiner Form finanziert wurde(Reisekostenabrechnung o.ä).

    Anlass und Ziel der Reise: Interne Schulungen für die Berufschule sowie Abschlussprüfung
    Zeitraum: 01.01.2013-31.12.2013
    Anzahl der Fahrten: 27
    Summe der Fahrkosten: 761,40€

    Ich habe keine Nachweise für diese Strecke.

    Meine Frage nun, ist das so korrekt in der Steuererklärung widergegeben und falls ja wird dies problematisch mit der Anerkennung ?( ich könnte nach einem Schriftstück bitten, in dem dies bestätigt wird mit den zweiwöchentlichen Rhythmus, würde dies dann im Falle einer ersten Ablehnung genügen?)

    Vielen Dank jede Hilfe
    Grüße Sommer
    Hallo,
    der Werbungskostenpauschbetrag liegt bei 1000 Euro, wenn Du "nur" 762 Euro hast, wird das niemand als Problem ansehen.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Anlage N Auswärtstätigkeit Steuererklärung 2013

      Zitat von Dennis51469 Beitrag anzeigen
      Hilft bzgl. folgender Fehlermeldung freuen
      Wie lautet denn die Fehlermeldung?

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage N Auswärtstätigkeit Steuererklärung 2013

        Dass man während einer Ausbildung intern geschult wird und/oder auch die Berufsschule besuchen muss, ist normal.
        Das muss man glaubhaft darlegen, mehr aber auch nicht.

        Die Frage ist, ob es etwas bringt. Das tut es nur, wenn du insgesamt übe 1.000 € Werbungskosten kommst und Lohnsteuer einbehalten wurde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage N Auswärtstätigkeit Steuererklärung 2013

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Hallo,
          der Werbungskostenpauschbetrag liegt bei 1000 Euro, wenn Du "nur" 762 Euro hast, wird das niemand als Problem ansehen.
          Ausschlaggebend für meine Rückerstattung wäre dieser Beitrag von 762€, mit dem ich dann über 1000€ Pauschbetrag komme.
          Wobei meine gesamte Erstattung für 2013 bei 105€ liegt, ich möchte sekundär schauen wie sehr ich da mit dem Finanzamt "spielen" kann

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Dass man während einer Ausbildung intern geschult wird und/oder auch die Berufsschule besuchen muss, ist normal.
          Das muss man glaubhaft darlegen, mehr aber auch nicht.

          Die Frage ist, ob es etwas bringt. Das tut es nur, wenn du insgesamt übe 1.000 € Werbungskosten kommst und Lohnsteuer einbehalten wurde.

          Also ich komme mit dem Betrag über die 1000€, in wie weit gibt es den die Möglichkeit das glaubhaft darzulegen? Meinst du wenn es Abgelehnt wird und eine Stellungnahme gefordert wird?

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Wie lautet denn die Fehlermeldung?
          Während ich diesen Post erstellt habe, habe ich es geschafft die Fehlermeldung selbst zu beheben. Hab es lediglich uberflogen und nicht bemerkt, dass der Satz noch drin steht,
          Aber Danke für die schnelle Hilfe und das nachhorchen

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            #6
            AW: Anlage N Auswärtstätigkeit Steuererklärung 2013

            Hallo,

            wo ist dein Problem?
            Sollte das FA Nachweise fordern, so holst du dir eine Bestätigung der Schule/Ausbildungsbetrieb und fertig!
            oder hast du geschwänzt? ;-(

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Anlage N Auswärtstätigkeit Steuererklärung 2013

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              wo ist dein Problem?
              Sollte das FA Nachweise fordern, so holst du dir eine Bestätigung der Schule/Ausbildungsbetrieb und fertig!
              oder hast du geschwänzt? ;-(

              Gruß FIGUL

              haha FIGUL, glücklicherweise habe ich nicht geschwänzt, allerdings ist dies meine erste Steuererklärung und ich war neugierig wie es abläuft bzgl. Nachweisen.
              Deshalb meine Frage, wie der Regalfall der Akzeptanz ist, hab bsp. auch Fachliteratur mit 150€ angesetzt ohne Nachweis.

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                #8
                AW: Anlage N Auswärtstätigkeit Steuererklärung 2013

                Zitat von Dennis51469 Beitrag anzeigen
                .........
                Deshalb meine Frage, wie der Regalfall der Akzeptanz ist, hab bsp. auch Fachliteratur mit 150€ angesetzt ohne Nachweis.
                Hallo Dennis 51469,

                deutschlandweit einen Regelfall anzunehmen ist schwierig, letztendlich hängt es immer am jeweiligen Sachbearbeiter.
                Grundsätzlich ist es natürlich so -> immer wahrheitsgemäße Angaben machen, so wenig wie möglich Belege einreichen und auf Anforderung eben Nachweise vorlegen.

                Tschüß

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