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"Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen" Eintragung in ElsterOnline

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    "Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen" Eintragung in ElsterOnline

    Hallo zusammen,

    wo trägt man bei ElsterOnline die Nummer 20. der elektronischer Lohnsteuerbescheinigung "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" ein?
    Ich hätte jetzt vermutet in Anlage N Punkt 8: "Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen", jedoch bin ich mir noch 100%ig sicher.
    (Bei den anderen Angaben steht immer schön dabei ...das entnehmen sie Nummer XX aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung... )
    Beim Suchen bin ich nur auf einen anderen Thread gestoßen, welcher mir allerdings nicht weitergeholfen hat.

    Und eine weitere Frage:
    Ursprünglich bin ich davon ausgegangen, man könnte eine Einkommenssteuererklärung 4 Jahre rückwirkend einreichen, aber im Portal habe ich die Möglichkeit ab 2011 eine Einkommenssteuererklärung anzufertigen. Wie habe ich das zu verstehen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!
    Zuletzt geändert von Sotray; 07.04.2017, 16:56.

    #2
    AW: "Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen" Eintragung in ElsterOnli

    Nur zur letzten Frage:

    Es gibt Personen, die zur Erklärungsabgabe verpflichtet sind, weil es sein KANN, dass es Nachzahlungen gibt, und Personen, die eine Einkommensteuererklärung abgeben DÜRFEN, weil sie Erstattungen bekommen oder es Null auf Null aufgeht. Die Antragskunden haben vier Jahre Zeit, richtig. Die Pflichtkunden MÜSSEN abgeben, und da sind im Extremfall die Verjährungsregeln so, dass die Verjährung erst nach sieben Jahren eintritt. Und wenn Du dann Deine Zinsen auf Deinem schweizer Nummernkonto nicht angegeben hast, sind die Verjährungsfristen noch länger, so dass Du im Extremfall im Jahr 2017 noch die Vordrucke für 2004 benötigst ...
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: "Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen" Eintragung in ElsterOnli

      wo trägt man bei ElsterOnline die Nummer 20. der elektronischer Lohnsteuerbescheinigung "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" ein?
      Auf Seite 16 der Anlage N wirst du die Zeile 57 finden und vorher natürlich auch die Zeilen zur Erklärung deiner Auswärtstätigkeiten!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: "Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen" Eintragung in ElsterOnli

        Hervorragend!

        Besten Dank euch beiden für die rasche, konkrete Beantwortung der Fragen und die zusätzlichen Informationen!

        Viele Grüße!

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