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Verlustvortrag Studium

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    Verlustvortrag Studium

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu dem Verlustvortrag. Erst einmal kurz meine Vorgeschichte: Ausbildung von 2008-2011, fest gearbeitet von 2011-2014, Studium seit 2014. Steuerklärungen mache ich seit 2010. Leider habe ich erst vor Kurzem von diesem Verlustvortrag erfahren, daher habe ich ihn bei meiner Steuererklärung für das Jahr 2015 noch nicht angegeben. Nachträglich ist das glaube ich auch nicht mehr möglich, da ich meinen Einkommenssteuerbescheid schon erhalten habe oder?
    Ich werde noch bis 2020 studieren. Nichtsdestotrotz kann ich jährlich wie gewohnt meine Steuer abgeben und den Verlustvortrag eintragen?
    Nun müsste ich noch wissen, wo ich im online Formular angeben muss, dass ich diesen Vortrag machen möchte. Ich gebe meine gesammelten Werbungskosten an, das ist klar. Reicht es dann bei Zeile 80 einen Haken zu setzen? Oder muss ich noch etwas dafür tun?

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

    Liebe Grüße

    #2
    AW: Verlustvortrag Studium

    Du musst keinen Verlustvortrag irgendwo eintragen, du kannst, wie du richtig erkannt hast die Kosten deines Studiums als Werbungskosten geltend machen.

    Im ElsterOnline-Portal kreuzt du auf der Startseite des Hauptvordrucks -HV- neben Einkommensteuererklärung (soweit Einkünfte vorhanden sind) zusätzlich Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags an.

    Falls du für das Vorjahr bereits einen Verlustfeststellungsbescheid des Finanzamts erhalten hast, kannst du das in Zeile 80 des HV ankreuzen.

    Falls sich im Erklärungsjahr ebenfalls ein Verlust ergibt, kannst in Zeile 81 HV 0 eintragen. Ein Verlust entsteht nur, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist!

    Wenn dein Bescheid für 2015 bereits bestandskräftig ist, hat es damit sein Bewenden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verlustvortrag Studium

      Hallo,
      vielen Dank für Ihre Antwort.
      Für das Jahr habe ich leider keinen Verlustvortrag gestellt, da ich davon zu diesem Zeitpunkt noch nichts wusste. Es wird aber die nächsten Jahre noch so sein, dass ich weitere Verluste mache. Demnach werde ich nun also auf der ersten Seite das Häkchen bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" setzen und in Zeile 81 HV eine "null" eintragen? Und das mach ich dann immer so für die nächsten Jahre, bis ich wieder steuerpflichtige Einnahmen habe?

      Herzliche Grüße und Frohe Ostern!

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        #4
        AW: Verlustvortrag Studium

        Hast du im Bescheid 15 einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte (genau diese Worte).

        Wenn ja, dann rufe im FA an und beantrage einen Verlustfeststellungsbescheid.

        Wenn nein hast du keinen Verlust zum vortragen.

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