Bin seit 01.02.2016 in Pension.
Mir stellen sich zu folgenden Themen Fragen:
1. keine mehr E-Tin auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2016? War nur noch im Januar berufstätig.
2. 2 x Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2016? Ab Februar Pensionär.
3. zusätzlich zur Pension beziehe ich von der Knappschaft Bahn-See eine geringfügige Rente
Wie trage ich diese Sachbezüge in Anlage N ein? Zusammengerechnet? Für die Rente muss ich Anlage R verwenden?
Mir stellen sich zu folgenden Themen Fragen:
1. keine mehr E-Tin auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2016? War nur noch im Januar berufstätig.
2. 2 x Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2016? Ab Februar Pensionär.
3. zusätzlich zur Pension beziehe ich von der Knappschaft Bahn-See eine geringfügige Rente
Wie trage ich diese Sachbezüge in Anlage N ein? Zusammengerechnet? Für die Rente muss ich Anlage R verwenden?
Kommentar