Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

beschränkte Steuerpflicht - ab wann Erklärung abgeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    beschränkte Steuerpflicht - ab wann Erklärung abgeben?

    Hallo,
    ich bin am 1.9.2016 aus dem Ausland (NL) nach Deutschland gezogen. Damit bin ich für 2016 beschränkt steuerpflichtig, wenn ich das richtig verstanden habe.
    Wenn ich auf Elsteronline die Steuerklärung abgeben möchte, soll ich ein Kalenderjahr auswählen. Es stehen allerdings nur 2015, 2014 und 2013 zur Auswahl.
    Wann kann ich meine Lohnsteuererklärung für 2016 abgeben?

    Viele Grüße,
    Bettina

    #2
    AW: beschränkte Steuerpflicht - ab wann Erklärung abgeben?

    Hallo,

    Als Arbeitgeber/in füllst du die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für deine Arbeitnehmer/innen nach vorgeschriebenen amtlihen Muster aus.
    Wie die niederländischen elektr. Lohnsteuerbescheinigungen auszufüllen sind, weiß ich leider nicht, da ich bisher noch keine gesehen habe.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: beschränkte Steuerpflicht - ab wann Erklärung abgeben?

      Wenn Du irgendwann in 2016 in Deutschland einen Wohnsitz begründet hast, bist Du UNbeschränkt einkommensteuerpflichtig, d.h. Du brauchst auch das passende Formular, das auch für 2016 zur Verfügung steht. Ich unterstelle mal, dass es Dir entgegen des von Dir gewählten Unterforums NICHT um die Ausstellung einer Lohnsteuerbescheinigung für einen Deiner Arbeitnehmer geht, sondern um Deine Einkommensteuererklärung.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: beschränkte Steuerpflicht - ab wann Erklärung abgeben?

        Hallo,

        ja, ich habe mich im Unterforum geirrt. Danke für den Hinweis Picard, dann werde ich die Einkommensteuererklärung für 2016 mit "unbeschränkter Steuerpflicht" versuchen auszufüllen.

        Viele Grüße,

        Bettina

        Kommentar

        Lädt...
        X