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Erklärung z. Feststellung d. verbleibenden Verlustvortrags zurückziehen?

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    Erklärung z. Feststellung d. verbleibenden Verlustvortrags zurückziehen?

    Ich habe vorgestern eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags abgegeben; dabei ging es ausschließlich um die Mitgliedsbeiträge für einen Verein. Heute hat mir der Verein mitgeteilt, dass er seit einigen Jahren nicht mehr als gemeinnützig anerkannt ist, womit meine Erklärung an sich gegenstandslos ist. Muss ich die Erklärung jetzt zurückziehen (falls ja: wie geht das?) oder warte ich einfach, schicke auch keine Belege, bis ich einen Ablehnungsbescheid erhalte?
    Schon mal vielen Dank im Voraus für die Hilfe und ein schönes Wochenende
    Ulysseus

    #2
    AW: Erklärung z. Feststellung d. verbleibenden Verlustvortrags zurückziehen?

    Frage einfach besser Dein Finanzamt bevor Du nun wieder etwas elektronisch machst. Der Datensatz ist ja dort nun leider vorhanden.
    Gruss (S)stiller
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