Hallo, hätte da ein paar Fragen zur beschränkten Einkommensteuererklärung.
Ich möchte meinen Wohnsitz ins Ausland verlagern (Paraguay) und meine Eigentumswohnung vermieten für 500 Euro Kaltmiete. Das dann auch die einzigsten Einkünfte sind.
1. Warum kann man beim Kalenderjahr nicht 2016 und 2017 auswählen?
2. Würde ich evtl. unter die Kategorie unbeschränkt Steuerpflichtig fallen?
3. Meine Mieteinnahmen in Deutschland wären dann 6000 Euro Kaltmiete.
Die Einkommensgrenze für Paraguay beträgt 2118 Euro (Ländergruppe 4)
Was bedeutet das für mich? Müsste ich Steuern bezahlen für alle Mieteinnahmen die über 2118 Euro hinausgehen?
4. Was bedeutet unter Punkt 75 "Zur Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten und Rechte als Bevollmächtigter ist bestellt"?
Was für steuerliche Pflichten und Rechte können das sein?
5. Was ist ein "Verfügungsberechtiger" unter Punkt 76?
6. Wie setzt sich das Einheitswert-Aktenzeichen zusammen?
Auf meinem Grundsteuerbescheid findet sich nur ein Buchungszeichen. Das aber damit wohl nicht gemeint ist.
Ich möchte meinen Wohnsitz ins Ausland verlagern (Paraguay) und meine Eigentumswohnung vermieten für 500 Euro Kaltmiete. Das dann auch die einzigsten Einkünfte sind.
1. Warum kann man beim Kalenderjahr nicht 2016 und 2017 auswählen?
2. Würde ich evtl. unter die Kategorie unbeschränkt Steuerpflichtig fallen?
3. Meine Mieteinnahmen in Deutschland wären dann 6000 Euro Kaltmiete.
Die Einkommensgrenze für Paraguay beträgt 2118 Euro (Ländergruppe 4)
Was bedeutet das für mich? Müsste ich Steuern bezahlen für alle Mieteinnahmen die über 2118 Euro hinausgehen?
4. Was bedeutet unter Punkt 75 "Zur Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten und Rechte als Bevollmächtigter ist bestellt"?
Was für steuerliche Pflichten und Rechte können das sein?
5. Was ist ein "Verfügungsberechtiger" unter Punkt 76?
6. Wie setzt sich das Einheitswert-Aktenzeichen zusammen?
Auf meinem Grundsteuerbescheid findet sich nur ein Buchungszeichen. Das aber damit wohl nicht gemeint ist.
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