Fehlende Angaben eintragspflichtig?

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  • Ninuzz
    Neuer Benutzer
    • 03.05.2017
    • 1

    #1

    Fehlende Angaben eintragspflichtig?

    Hallo zusammen,
    ich versuche das erste Mal meine Steuern als Student selbst zu erledigen und habe (zum Glück) auch nicht so viele Angaben nötig.

    Habe bereits meine zwei Lohnsteuerbescheinigungen (2 Arbeitgeber) 1 zu 1 übernommen, allerdings habe ich nirgendwo meine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen.

    Bei der Berechnung meiner Steuern kommt genau der Beitrag raus, den ich kalkuliert habe und mir erstattet wird.
    (Habe 330€ Steuern als Werkstudent gezahlt und bin im Jahr auf einem Bruttoarbeitslohn von 8000€ gekommen, bekomme also alles zurück).

    Jetzt die Frage: Muss ich die Beiträge zur Versicherung noch irgendwo eintragen oder nicht?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    MfG
    Ninuzz
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    AW: Fehlende Angaben eintragspflichtig?

    Naja, wenn Du sowieso alles rauskriegst dann kannst Du Dir das eigentlich sparen. Versicherungen gehören jedenfalls grundsätzlich in die Anlage Vorsorgeaufwand.

    Kommentar

    • holzgoe
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 12107

      #3
      AW: Fehlende Angaben eintragspflichtig?

      Zitat von Ninuzz Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      Jetzt die Frage: Muss ich die Beiträge zur Versicherung noch irgendwo eintragen oder nicht?

      Vielen Dank für die Hilfe!

      MfG
      Ninuzz
      HalloNinuzz,

      wenn du ohne diese Beiträge schon alle gezahlte Steuern zurückbekommst, geht natürlich nicht mehr auch bei Eintragen dieser Beiträge.
      Ansonsten gehören diese in die Anlage Vorsorgeaufwand.

      Tschüß

      Kommentar

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