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Einkommenssteuererklärung - "Gesonderte und einheitliche Feststellung..." angeben

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    Einkommenssteuererklärung - "Gesonderte und einheitliche Feststellung..." angeben

    Hallo,

    ich habe für unsere Erbengemeinschaft die "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" über Elster-Online erstellt und warte nun auf den Bescheid. Für meine Einkommenssteuererklärung müsste ich das Plus bzw. Minus dieses Bescheids ja irgendwo angeben, sobald ich den Bescheid erhalte, doch an welcher Stelle?

    Muss ich zudem auf den eigentlich GbR-Bescheid warten, oder kann ich meine Einkommenssteuererklärung bereits abgeben und irgendwo vermerken, dass noch ein Gbr-Bescheid nachgereicht wird?

    Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Im nächsten Jahr sollte ich dank Elster Online dann selbst zurecht kommen


    Vielen Dank schonmal!

    #2
    AW: Einkommenssteuererklärung - "Gesonderte und einheitliche Feststellung..." angeben

    Hallo mmmz,

    wenn es um ein Grundstück geht, wählst du in deiner Est die Anlage V und die Zeilen Anteile aus Einkünften und trägst die Steuernummer der GbR ein und deinen ermittelten Anteil.

    Tschüß

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      #3
      AW: Einkommenssteuererklärung - "Gesonderte und einheitliche Feststellung..." angeben

      Muss ich zudem auf den eigentlich GbR-Bescheid warten, oder kann ich meine Einkommenssteuererklärung bereits abgeben und irgendwo vermerken, dass noch ein Gbr-Bescheid nachgereicht wird?
      Du musst nicht warten, du musst den Feststellungsbescheid für die Erbengemeinschaft auch nicht nachreichen. Um die Weitergabe der Daten an die Finanzämter der Erben kümmert sich das für die Feststellung zuständige Finanzamt.

      Du trägst deinen Anteil an den Vermietungseinkünften der Erbengemeinschaft bei deiner Einkommensteuererklärung unter Grundstücksgemeinschaften auf Seite 2, Zeile 25 der Anlage V ein.
      In anderen Zeilen der Anlage V ist zu dem Gemeinschaftsobjekt nichts anzugeben!

      Falls die Erbengemeinschaft bereits eine Steuernummer zugeteilt bekommen hat, macht es Sinn, diese bei Bezeichnung mit anzugeben, zumindest das zuständige Finanzamt sollte zusätzlich
      zum Namen der Gemeinschaft angegeben werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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