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Opfergrenzenberechnung Bafög

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    Opfergrenzenberechnung Bafög

    Hallo,
    ich bin Studentin und mache zum ersten mal die Steuererklärung. Bei 18 Opfergrenzenberechnung soll ich in zeile 91 ein betrag zu Bafög eingeben. Aber egal ob ich ihn eintrage oder das feld frei lasse, sagt er mir es ist ein fehler. was kann ich tun?
    vielen dank im vorraus

    #2
    AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

    Welche Steuererklärung machst Du ? Welches Jahr ? Welchen Vordruck meinst Du ? Arbeitest Du wirklich mit Elsterformular, der zu installierenden Windowssoftware, oder im Elsteronlineportal, der Webanwendung ? Was heißt "18 Opfergrenzenberechnung" ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

      Lautet die Fehlermeldung wirklich:

      Zitat von DJasmin Beitrag anzeigen
      es ist ein fehler

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        #4
        AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

        Was heißt "18 Opfergrenzenberechnung" ?
        Sie meint Seite 18 des Hauptvordrucks der Einkommensteuererklärung im ElsterOnline-Portal!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

          Habe es fast befürchtet, aber dazu haben wir ja die EOP-Spezialisten. Ich verschiebe dann mal, da Charlie sich ja die Rechte dazu offensichtlich nicht geben lassen möchte ...
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

            Ich verschiebe dann mal, da Charlie sich ja die Rechte dazu offensichtlich nicht geben lassen möchte
            Ich weiß noch nicht einmal, an wen man sich da offiziell wenden müsste!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ich weiß noch nicht einmal, an wen man sich da offiziell wenden müsste!
              Ich würde das allgemeine Kontaktformular verwenden. Aber aufpassen, dass nicht das Kreuzchen beim Betreff "Account löschen" sitzt ...
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

                Ich habe mich dem Wunsch gebeugt und einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht.

                Zurück zum eigentlichen Thema:

                ich bin Studentin und mache zum ersten mal die Steuererklärung. Bei 18 Opfergrenzenberechnung soll ich in zeile 91 ein betrag zu Bafög eingeben
                Nein, das sollst du nicht. Du sollst auf Seite 18 des Hauptvordrucks überhaupt nichts eingeben! Oder leistest du Unterhalt an deine Eltern oder einen Lebensgefährten?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

                  hey ihr beiden. Ja ich meine den Hauptvordruck zur neuaufnahme bei ElsterOnline. Ich will das jetzt abschicken und beim Prüfen sagt er mir *aktueller Fehler in Bearbeitung* und markiert das leere Bafög feld orange. ich leiste niemandem Unterhalt. könnte es vielleicht mit einem anderen (nicht) ausgefüllten feld der opfergrenzberechnung zusammen hängen?

                  lg DJasmin

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                    #10
                    AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

                    Wie bereits geschrieben, Seite 18 des Hauptvordrucks muss komplett leer bleiben! Leer heißt, auch keine Null eintragen.

                    Hast du vielleicht deiner Erklärung die Anlage Unterhalt beigefügt, obwohl du ja niemandem Unterhalt leistest?

                    Oder andersherum gefragt: In welchen Anlagen, außer dem Hauptvordruck und der Anlage Vorsorgeaufwand hast du denn Eintragungen gemacht?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

                      Hallo zusammen, ich bin jetzt auch dabei, heraus zu finden, was hier einzutragen ist, bin aber irgendwie nicht schlau geworden, deswegen schließe ich mich mit einer Frage an:
                      ich - die Steuerplfichtige Person, habe ein Kind in Ausbildung, das im Jahr 2016 Bafög erhalten hat - muss ich diese Summe jetzt hier eintragen, oder ist es anders gemeint mit der sog. "Opfergrenzberechnung" ? Danke im Voraus

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                        #12
                        AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

                        Du hast da nichts einzutragen, du machst nur Angaben in der Anlage Kind!
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Opfergrenzenberechnung

                          Na, dann habe ich auch noch eine Frage zur Opfergrenzenberechnung. Als lieber Vater habe ich meinen Töchtern (2) ihre Miete während des Studiums zumindest z.T. bezahlt, dann ein Taschengeld zur Verfügung gestellt und auch noch die Studienkosten übernommen. Das läppert sich. Gibt es da bei der Steuer Obergrenzen (BAFöG-Satz?) zu beachten? Oder darf ich da solange frei agieren, solange ich kein Opfer werde?
                          Wie belege ich diese private Förderung? Durch Kontoauszüge?
                          Seit wann gibt es diesen Abschnitt? Ich kannte den noch gar nicht.

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                            #14
                            AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

                            Hallo Sarahsvater,

                            hast du die Vorgängerbeiträge gelesen ?
                            Da wurde immer darauf aufmerksam gemacht, da ist nichts einzutragen.
                            Angaben zu Kindern kommen in die Anlage Kind.

                            Tschüß

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                              #15
                              AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

                              Wie belege ich diese private Förderung? Durch Kontoauszüge?
                              Solange Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand, überhaupt nicht! Danach füllst du die Anlage Unterhalt aus.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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