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Opfergrenzenberechnung Bafög

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    #16
    AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Solange Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand, überhaupt nicht! Danach füllst du die Anlage Unterhalt aus.
    Leute,
    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fa...ie_opfergrenze sagt
    Wenn Sie an Ihre Angehörigen Unterhaltsleistungen zahlen, können Sie diese als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art absetzen. Dies gilt aber nur dann, wenn die Unterhaltsleistungen in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen stehen. Zieht man die Unterhaltsleitungen von Ihrem Nettoeinkommen ab, muss dieses noch ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihres Partners und Ihrer Kinder zu bestreiten. Die Opfergrenze ist demnach die Grenze, bis zu welcher das Finanzamt Ihre Unterhaltsleistungen anerkennt. Die Opfergrenze gilt nicht, wenn Sie den Unterhalt an Ihren im Ausland lebenden Partner zahlen und bei Unterhaltsleistungen an Ihren Ex-Ehepartner oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner. Das gleiche gilt, wenn Sie Unterhaltsleitungen an Ihren mittellosen Lebenspartner zahlen, mit dem Sie in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.

    Ich leiste meinen lieben Töchtern, nicht nur Sarah, Unterhaltsleistungen. Sind das keine Angehörigen? Was ist dieses angemessene Verhältnis zu meinem Nettoeinkommen? Wie stellt nun das Finanzamt fest, ob ich meinen Lebensunterhalt und den meiner Frau noch bestreiten kann.

    Natürlich soll ich nicht den Bafög Beitrag eintragen, den zahle ich ja nicht und bekomme ihn auch nicht. Die ganzen Anzworten sagen immer, was man nicht eintragen soll. Welcher Betrag soll denn nun in dem Feld stehen?

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      #17
      AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

      Zitat von Sarahsvater Beitrag anzeigen
      Leute,
      https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fa...ie_opfergrenze sagt
      Wenn Sie an Ihre Angehörigen Unterhaltsleistungen zahlen, können Sie diese als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art absetzen. Dies gilt aber nur dann, wenn die Unterhaltsleistungen in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen stehen. Zieht man die Unterhaltsleitungen von Ihrem Nettoeinkommen ab, muss dieses noch ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihres Partners und Ihrer Kinder zu bestreiten. Die Opfergrenze ist demnach die Grenze, bis zu welcher das Finanzamt Ihre Unterhaltsleistungen anerkennt. Die Opfergrenze gilt nicht, wenn Sie den Unterhalt an Ihren im Ausland lebenden Partner zahlen und bei Unterhaltsleistungen an Ihren Ex-Ehepartner oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner. Das gleiche gilt, wenn Sie Unterhaltsleitungen an Ihren mittellosen Lebenspartner zahlen, mit dem Sie in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.

      Ich leiste meinen lieben Töchtern, nicht nur Sarah, Unterhaltsleistungen. Sind das keine Angehörigen? Was ist dieses angemessene Verhältnis zu meinem Nettoeinkommen? Wie stellt nun das Finanzamt fest, ob ich meinen Lebensunterhalt und den meiner Frau noch bestreiten kann.

      Natürlich soll ich nicht den Bafög Beitrag eintragen, den zahle ich ja nicht und bekomme ihn auch nicht. Die ganzen Anzworten sagen immer, was man nicht eintragen soll. Welcher Betrag soll denn nun in dem Feld stehen?
      Hallo,

      nochmals zum Mitschreiben.
      Bekommst du Kindergeld für deine Kinder oder hast du Anspruch darauf kannst du NICHTS absetzen.
      Sind deine Kinder > 25 Anlage Unterhalt.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #18
        AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

        Also Mitschreiben brauche ich ja nicht, das steht hier ja alles. Nur leider keine Antwort auf meine Frage: Ich möcht wissen, was ich hier eintragen muss oder kann. Wofür ist dieses Feld gut? Mir wird nur geschrieben: Wenn ich Kindergeld beziehe, darf ich nichts eintragen, wenn ich kein Kindegeld bekomme, soll ich bei Unterhalt etwas eintragen. Alles schön und gut. Aber wofür ist dieses Feld "Opfergrenzenberechnung" gut? Was muss ich da eintragen? Wozu dient der Wert? Wie berechnet sich so ein Wert, wie muss ich ihn belegen?

        Beim Unterhalt werde ich auch die Frage haben: Bis zu welcher Höhe kann ich meine Tochter unterstützen? Wie belege ich die Unterstützung? Ich bekomme ja keine Rechnung. Also durch Kontoauszüge?

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          #19
          AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

          Ok, die Frage ist Dir so nicht beantwortet worden. Aber wenn Du Hilfe brauchst dann sag einfach mal klipp und klar dass es für Deine Töchter kein Kindergeld mehr gibt.

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            #20
            AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

            Alles schön und gut. Aber wofür ist dieses Feld Opfergrenzenberechnung gut? Was muss ich da eintragen? Wozu dient der Wert? Wie berechnet sich so ein Wert, wie muss ich ihn belegen?

            Beim Unterhalt werde ich auch die Frage haben: Bis zu welcher Höhe kann ich meine Tochter unterstützen? Wie belege ich die Unterstützung? Ich bekomme ja keine Rechnung. Also durch Kontoauszüge?
            Angaben zu Einnahmen und Zahlungen für die Opfergrenzenberechnung sind nur erforderlich, wenn Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen gemacht wurden.
            Solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht, gelten eigene Kinder nicht als bedürftige Personen.
            Erst nach Wegfall des Kindergeldanpruchs und Weitergewährung von Unterhaltsleistungen dürfen und müssen die dort gewünschten Angaben gemacht werden. Es steht im Übrigen genau dort, was da wo einzutragen ist.

            Welche Bedeutung das hat, kannst du hier nachlesen:
            https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fa...ie_opfergrenze

            Unterstützungsleistungen an Kinder, für die kein Kindergeldanspruch mehr besteht, werden maximal bis zur Höhe des Grundfreibetrags steuerlich berücksichtigt.
            Zusätzlich können die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geltend gemacht werden. Eigene Einkünfte und Bezüge das Kindes mindern den Höchstbetrag, vermögend darf es auch nicht sein.
            Lebt das Kind im Haushalt der Eltern, muss kein Nachweis erbracht werden, ansonsten sind Kontoauszüge natürlich eine gute Möglichkeit. Mit Barzahlung hat man schlechte Karten.
            Schau dir einfach mal die Eingabehilfe zur Anlage Unterhalt an!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

              Um welche Anlage und welches Feld geht es hier eigentlich? Dass die Frage, wer wem wieviel Unterhalt zahlen darf, rein gar nichts mit Elster zu tun hat, Mal außen vor.

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                #22
                AW: Opfergrenzenberechnung Bafög

                Es geht um ein Relikt im Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung im EOP, zu dem keine Eingabehilfe angeboten wird.
                Angehängte Dateien
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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