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    Progessionsvorbehalt

    Moin Moin!
    Ich habe gerade meine Einkommensteuererklärung für 2015 abgeschickt und wurde bei der Vorab-Berechnung etwas stutzig:
    Ich hatte 2015 ein zu versteuerndes Einkommen von 11300 Euro. Laut Internetrechner sollte darauf keine Einkommensteuer erhoben werden. Allerdings hatte ich 2015 auch einen Monat lang Arbeitslosengeld 1 bezogen in Höhe von 596 Euro. Das habe ich natürlich ordnungsgemäß angegeben.
    Ich habe 2015 nun knapp 1600 Euro Einkommensteuer bezahlt und müsste ja nun eigentlich eine komplette Rückerstattung bekommen. Allerdings hat mir die Vorabberechnung gesagt, dass auf mein Einkommen von 11300 eine Lohnsteuer von 560 Euro erhoben wird. Ich schätze, dass das mit dem Progressionsvorbehalt zu tun hat. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ich wegen 596 Euro Arbeitslosengeld ganze 560 Euro Einkommensteuer zahlen muss.

    Hat da jemand Erfahrung?

    #2
    AW: Progessionsvorbehalt

    Zitat von juzi94 Beitrag anzeigen
    Moin Moin!
    Ich habe gerade meine Einkommensteuererklärung für 2015 abgeschickt und wurde bei der Vorab-Berechnung etwas stutzig:
    Ich hatte 2015 ein zu versteuerndes Einkommen von 11300 Euro. Laut Internetrechner sollte darauf keine Einkommensteuer erhoben werden. Allerdings hatte ich 2015 auch einen Monat lang Arbeitslosengeld 1 bezogen in Höhe von 596 Euro. Das habe ich natürlich ordnungsgemäß angegeben.
    Ich habe 2015 nun knapp 1600 Euro Einkommensteuer bezahlt und müsste ja nun eigentlich eine komplette Rückerstattung bekommen. Allerdings hat mir die Vorabberechnung gesagt, dass auf mein Einkommen von 11300 eine Lohnsteuer von 560 Euro erhoben wird. Ich schätze, dass das mit dem Progressionsvorbehalt zu tun hat. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ich wegen 596 Euro Arbeitslosengeld ganze 560 Euro Einkommensteuer zahlen muss.

    Hat da jemand Erfahrung?
    Hallo,

    bei einem zu versteuernden Eikommen von 11300 (2015) ergibt sich eine Steuer von 475 €
    + KG ergibt Steuer von 566 €.
    Verwechselst du nicht Brutto mit zuversteuerndem Einkommen?
    Hast du Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt?
    Vielleicht willst du auch verraten womit du die Erklärung machstoder ist das ein Betriebsgeheimnis?
    Dann könnte man gezielter antworten bzw. helfen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Progessionsvorbehalt

      Hallo Figul,

      habe meinen Fehler vorhin gefunden:
      Habe einen Brutto-Netto Rechner anfangs benutzt, der rechnet dir aber natürlich nicht das ZVE aus. Merkwürdig finde ich aber trotzdem, dass dieser Rechner bei einem Einkommen von 11300 auf 0 Euro Einkommensteuer kommt..

      Habe meine Werte mal in den offiziellen Rechner des Finanzamtes eingetragen und komme auf das selbe Ergebnis wie Elster!

      Also von daher sollte es dann ja auch passen

      Die Steuererklärung habe ich mit Elster Online gemacht. Das meiste wusste ich zum Glück aus meinem Steuerrechtkurs aus dem Studium, für den Rest habe ich Google benutzt. (Falls du das wissen wolltest)

      Kommentar


        #4
        AW: Progessionsvorbehalt

        Zitat von juzi94 Beitrag anzeigen
        Hallo Figul,

        habe meinen Fehler vorhin gefunden:
        Habe einen Brutto-Netto Rechner anfangs benutzt, der rechnet dir aber natürlich nicht das ZVE aus. Merkwürdig finde ich aber trotzdem, dass dieser Rechner bei einem Einkommen von 11300 auf 0 Euro Einkommensteuer kommt..

        Habe meine Werte mal in den offiziellen Rechner des Finanzamtes eingetragen und komme auf das selbe Ergebnis wie Elster!

        Also von daher sollte es dann ja auch passen

        Die Steuererklärung habe ich mit Elster Online gemacht. Das meiste wusste ich zum Glück aus meinem Steuerrechtkurs aus dem Studium, für den Rest habe ich Google benutzt. (Falls du das wissen wolltest)
        Hallo,

        bei einem Brutto von 11300 kommst du natürlich auf Null

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Progessionsvorbehalt

          Nur um nochmal sicher zu gehen, dass ich nichts falsch eingetragen habe:
          Mein Bruttoeinkommen 2015 war ca 12470.
          Der Elster-Rechner hat mir am Ende ein ZVE von 11300 + 596 Arbeitslosengeld ausgespuckt und mir daraus ein Einkommensteueraufkommen von ca. 560 Euro ausgerechnet.

          Passt also alles so?

          Vielen Dank!

          Kommentar


            #6
            AW: Progessionsvorbehalt

            Zitat von juzi94 Beitrag anzeigen
            Nur um nochmal sicher zu gehen, dass ich nichts falsch eingetragen habe:
            Mein Bruttoeinkommen 2015 war ca 12470.
            Der Elster-Rechner hat mir am Ende ein ZVE von 11300 + 596 Arbeitslosengeld ausgespuckt und mir daraus ein Einkommensteueraufkommen von ca. 560 Euro ausgerechnet.

            Passt also alles so?

            Vielen Dank!
            Hallo,

            wie schon in meinem ersten Post?
            Hast du die Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt?
            Es scheint so, dass du es NICHT gemacht hast.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Progessionsvorbehalt

              Hey,
              Mit dem ersten Post hast du natürlich Recht. Trotzdem verstehe ich glaube ich noch nicht so ganz, warum man bei einem ZVE von knapp 12000 auf ca. 550 Euro Einkommensteuer kommt, der Brutto-Netto-Rechner aus dem Internet bei 12470 Brutto-Arbeitslohn lediglich auf 142?

              Vorsorgeaufwand habe ich nicht beigefügt. Nur N und KAP! Kann ich das jetzt nach dem Absenden noch nachholen? Muss dazu sagen, dass ich außer der gesetzlichen Pflege-, Kranken- und Rentenversicherungen keine Versicherungen dieser Art besitze bzw. dafür Aufwendungen im Jahr 2015 hatte.

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                #8
                AW: Progessionsvorbehalt

                Das passt von den Zahlen her zumindest bei einem Arbeitnehmer nicht.

                Hast du denn deine Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt?

                - - - Aktualisiert - - -

                Kann ich das jetzt nach dem Absenden noch nachholen?
                Ja, eine neue Erklärung starten und die Daten der letzten Übermittlung komplett übernehmen, dann ergänzen und neu übermitteln.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Progessionsvorbehalt

                  Hey Charlie,
                  Danke für den Tipp. Habe das jetzt soweit hinbekommen, aber noch nicht abgeschickt. Ich kann meine neue Steuererklärung jetzt einfach abschicken, obwohl ich die alte (falsche) schon abgeschickt habe? Das Finanzamt ignoriert diese dann quasi?

                  Habe jetzt auch eine neue Berechnung und werde wohl über 1100 Euro zurückbekommen...

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                    #10
                    AW: Progessionsvorbehalt

                    Es wird nur die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeitet.

                    Und da ja die erste Übermittlung erst heute erfolgt ist, besteht auch keine Gefahr, dass mit der Bearbeitung bereits begonnen wurde.

                    Ich habe den Thread im Übrigen in das Unterforum für das ElsterOnline-Portal verschoben, da dein Problem ja nichts mit dem Progressionsvorbehalt zu tun hatte,
                    sondern durch die vergessene Anlage Vorsorgeaufwand verursacht wurde. Das ist ein häufiger Fehler im ElsterOnline-Portal.

                    Du solltest vor dem erneuten Versand noch prüfen, ob du in Zeile 10 der Anlage Vorsorgeaufwand richtigerweise Ja angekreuzt hast, auch das ist ein häufiger Fehler.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Progessionsvorbehalt

                      Hey,

                      Danke Danke für den Tipp!

                      Allgemein ein großes Dankeschön an alle! Mit Elster ist die Steuererklärung schon viel leichter geworden, dennoch bleiben hier und dort Fragen.
                      Danke an alle, die versuchen, diese zu beantworten. Ihr habt mir gerade zu 400 Euro zusätzlich verholfen.. Danke!

                      Schönen Sonntag allen!

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