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Korrektur in der EÜR

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    Korrektur in der EÜR

    Hallo hier,

    ich muss, lt FA, meine Einnahmen in der (bereits abgegebenen) EÜR 2015 ändern!
    Elster lässt mich die gespeicherten Daten zwar übernehmen, aber im Formular selbst kann ich sie nicht ändern,
    die Einnahmen verweisen auf Anlage Seite 2 Betriebseinnahmen, diese Anlage finde ich aber nicht ??

    kann jmd helfen? besten dank, jörg

    #2
    AW: Korrektur in der EÜR

    Hallo Jörg,
    ich nehme an, Sie sind mit EF unterwegs.
    Datei unter einem neuen Namen abspeichern,
    dann sollten die Felder wieder editierbar sein.
    Gruß Xaver

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      #3
      AW: Korrektur in der EÜR

      EF sagt mit leider nichts, ich bin ganz normal bei Elster.de
      die Möglichkeit, unter neuem Namen zu speichern, habe ich nicht gesehen

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        #4
        AW: Korrektur in der EÜR

        Das heißt, Du bist im EOP (Elsteronlineportal) registriert und eingeloggt ? Elster in der Form gibt es nicht.

        EF heißt Elsterformular, die kostenlose Windows-Software.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Korrektur in der EÜR

          ja, ich bin auf dem Portal

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            #6
            AW: Korrektur in der EÜR

            Zitat von joergpensberg Beitrag anzeigen
            ja, ich bin auf dem Portal
            Weshalb ich Dich ins richtige Unterforum verschiebe!
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Korrektur in der EÜR

              Elster lässt mich die gespeicherten Daten zwar übernehmen, aber im Formular selbst kann ich sie nicht ändern,
              Das verstehe ich jetzt nicht wirklich. Du hast eine neue EÜR für das Jahr 2015 gestartet?

              Dabei wurde dir die Datenübernahme aus den gespeicherten Formulardaten angeboten? Die hast du übernommen und die neue Gewinnermittlung gespeichert?

              Und jetzt behauptest du, die Angaben wären nicht änderbar. Das musst du schon näher erklären.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Korrektur in der EÜR

                ich habe vor 1 Monat die EÜR samt ESt 2015 übermittelt und das FA beanstandet meine Angaben zu den Einnahmen, die soll ich ändern und erneut übermitteln

                Kommentar


                  #9
                  AW: Korrektur in der EÜR

                  Zitat von joergpensberg Beitrag anzeigen
                  ich habe vor 1 Monat die EÜR samt ESt 2015 übermittelt und das FA beanstandet meine Angaben zu den Einnahmen, die soll ich ändern und erneut übermitteln
                  Dann möchte Dein FA wohl eine neue EÜR und das neue Ergebnis in einer Einkommensteuererklärung.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                    #10
                    AW: Korrektur in der EÜR

                    naja, so hat sich die Dame vom FA am Telefon nicht ausgedrückt,
                    sie meinte, wenn ich die Übermittlung gespeichert hätte, (was ich habe), dann könnte ich dort nur die Einnahmen ändern (in der EÜR) und erneut übermitteln, ..klang jetzt nicht nach "sorry, alles noch mal neu auf Anfang" mit einer neuen ESt

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                      #11
                      AW: Korrektur in der EÜR

                      Zitat von joergpensberg Beitrag anzeigen
                      naja, so hat sich die Dame vom FA am Telefon nicht ausgedrückt,
                      sie meinte, wenn ich die Übermittlung gespeichert hätte, (was ich habe), dann könnte ich dort nur die Einnahmen ändern (in der EÜR) und erneut übermitteln, ..klang jetzt nicht nach "sorry, alles noch mal neu auf Anfang" mit einer neuen ESt
                      Wie immer "die Damen am Telefon" sich ausdrücken. Allein die EÜR reicht eben nicht.
                      Wenn denn gespeichert ist: Ändere 1. die EÜR.
                      2. Übertrage den Wert der EÜR in die Anlage G oder S der Einkommensteuer.
                      3. Sende die EÜR und die Einkommensteuer neu.
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                        #12
                        AW: Korrektur in der EÜR

                        ich hatte Einnahmen aus Untervermietung mit in die EÜR genommen, die sollen aber in eine neue Anlage V

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                          #13
                          AW: Korrektur in der EÜR

                          wenn ich die Übermittlung gespeichert hätte, (was ich habe),
                          Was verstehst du unter gespeichert?

                          Im ElsterOnline-Portal kann man selbst nichts speichern und das Übermittlungsprotokoll ist ja nur ein Ausdruck der übermittelten Daten.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Korrektur in der EÜR

                            ja, es klang einfach zu "Nett" am Telefon, ich hatte mich auch schon gewundert, wieso plötzlich etwas "ganz einfach" gehen soll..

                            na gut, ich versuche es mit deiner Anleitung, die ich noch nicht ganz verstehe, denn nach Anlage S hatte ich gesucht und nicht gefunden

                            melde mich später, danke erstmal, Jörg

                            Ändere
                            1. die EÜR
                            2. Übertrage den Wert der EÜR in die Anlage G oder S der Einkommensteuer.
                            3. Sende die EÜR und die Einkommensteuer neu.

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                              #15
                              AW: Korrektur in der EÜR

                              Zitat von joergpensberg Beitrag anzeigen
                              ich hatte Einnahmen aus Untervermietung mit in die EÜR genommen, die sollen aber in eine neue Anlage V
                              Nee, ändere die Einkommensteuererklärung und lösche Anlage G oder S und füge Anlage V hinzu. Ignoriere Anlage EÜR!
                              Im Zweifel frage nochmal Deine Dame vom FA.
                              Gruss (S)stiller
                              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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