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Kapitalerträge durch Bausparvertrag

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    #16
    AW: Kapitalerträge durch Bausparvertrag

    Hallo Charlie24,

    sorry, ich weiß nicht warum, aber ich hatte gedacht es wäre eine andere Person die sich an den Thread angehängt hat.

    Aber ob der alleinige Ratschlag "Günstigerprüfung" wirklich zielführend ist möchte ich doch auch bezweifeln. Wir beide wissen wie die Anlage KAP dann auszufüllen ist, aber auch die Fragestellerin?
    Jedenfalls hab' ich dann noch mal erwähnt, dass bei Antrag Zeile 4 alle Kapitalerträge erklärt werden müssen.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #17
      AW: Kapitalerträge durch Bausparvertrag

      Wenn sie im letzten Jahr, also 2016, keine Einkommensteuer bezahlt hat, wird sie auch kein bedeutendes Einkommen gehabt haben. Das ist zugegebenermaßen nur ein Vermutung!

      Dass sie alle Kapitaleinkünfte erklären muss, ist in der Eingabehilfe des ElsterOnline-Portals ausführlich erklärt:

      Für die Günstigerprüfung sind sämtliche Kapitalerträge zu erklären. Kapitalerträge, die von einer inländischen auszahlenden Stelle (zum Beispiel Kreditinstitut) gutgeschrieben werden,
      entnehmen Sie bitte der Steuerbescheinigung, die von dieser auf Verlangen ausgestellt wird. Haben Sie auch andere Kapitalerträge (zum Beispiel bei ausländischen Kreditinstituten) erhalten,
      tragen Sie diese bitte in die Zeilen 14 bis 19 ein, Erträge aus Beteiligungen in die Zeilen 31 bis 46. Die entsprechenden Steuerabzugsbeträge tragen Sie bitte in den Zeilen 47 bis 55 ein.

      Ich habe ja immer noch die Hoffnung, dass solche Hilfen auch gelesen werden!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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