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Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags

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    Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags

    Hallo,

    ich habe heute mal versucht, im ElsterOnline-Portal die Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags durchzuführen, was mir leider nicht gelungen ist.

    Ich bin so vorgegangen: Habe mich eingeloggt, Gewerbesteuererklärung ausgewählt, alle Daten eingetragen, Erklärung prüfen lassen. Danach wird eine Zusammenfassung der eingegebenen Daten angezeigt, ich finde jedoch keine Möglichkeit der "Steuerberechnung" (wie in ElsterFormular möglich), man kann die Daten zur versenden, jedoch nicht die Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags erstellen lassen.

    Diese "Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags" wird jedoch benötigt, um sie als Anlage auf Papier der authentifiziert übermittelten Einkommensteuererklärung beizufügen.

    Habe ich irgendwo etwas übersehen?
    Oder wie erzeugt Ihr diese Berechnung?

    Gruß
    Lisa

    #2
    AW: Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags

    Wie heißt es hier in den Erläuterungen zum entsprechenden Unterforum so schön:

    Mit ElsterOnline können Sie viele Steuerbelange direkt von zu Hause aus bequem am PC erledigen.
    Ohne Softwareinstallation, betriebssystemunabhängig und komfortabel via Internet.
    Bitte beachten Sie, dass sich ElsterOnline zur Zeit noch im eingeschränkten Betrieb befindet.

    Hast du nach der Prüfung und Aufruf der Absendeseite auf der linken Gliederungsseite oben nachgesehen, ob sich vielleicht dort ein Button für die Berechnung findet?
    (Wenn man nach unten durch die komprimierte Erklärung scrollt, verschwindet die Gliederung aus dem Blickfeld.)

    Wenn nicht, dann ist die Berechnung nicht implementiert.

    Ich habe selbst noch nie eine Gewerbesteuererklärung im Portal angelegt und weiß es deshalb nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags

      Hallo Charlie24,

      danke Dir, der eingeschränkte Betrieb war mir nicht klar. Offenbar ist die Berechnung bei der GewSt. (noch) nicht implementiert.

      Gruß
      Lisa

      Kommentar


        #4
        AW: Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags

        Zitat von LisaD Beitrag anzeigen
        Hallo Charlie24,

        danke Dir, der eingeschränkte Betrieb war mir nicht klar. Offenbar ist die Berechnung bei der GewSt. (noch) nicht implementiert.

        Gruß
        Lisa
        So ganz ernst war die Bemerkung mit dem eingeschränkten Betrieb von mir auch nicht gemeint!

        Die Plattform existiert inzwischen ja auch schon eine Reihe von Jahren, aber sie hinkt bei einer Reihe von Features ElsterFormular immer noch hinterher.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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