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    Est vom Vorjahr ansehen oder ausdrucken

    Hallo!
    Ich möchte mir die Est vom Vorjahr noch mal ansehen.
    Auf der Einstiegsseit werden ja die Vorjahres Est aufgelistet (für das Übernehmen der Einträge),
    aber ich kann sie nicht gesondert ansehen. Jmd gab den Tip, einfach mir rechter Maustaste zu arbieten,
    aber es gibt gar keinen Link, bei dem das funktionieren könnte.
    Bitte um Hilfe
    Mit Grüßen
    UserMartin

    #2
    AW: Est vom Vorjahr ansehen oder ausdrucken

    Wenn die Module für die Vorjahre noch installiert sind, kannst du die Dateien auch öffnen, ansonsten musst du die entsprechenden Jahre zuerst nachinstallieren.

    Update unter Hilfe aufrufen: Installationsverwaltung > benutzerdefinierte Auswahl > zum Download verfügbar
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Est vom Vorjahr ansehen oder ausdrucken

      Danke für die rasche Antwort - aber ich versteh sie nicht

      Unter HilfeFAQ kommen nur Sachen wie FAQ, Sicherheit, Benutzerkonto, Barrierefreiheit, Formulare, Dienste, Profile. Finde nichts zu Update.
      Was übersehe ich da?

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        #4
        AW: Est vom Vorjahr ansehen oder ausdrucken

        Hallo,

        ein Fall für Charlie24.
        Am 27.7.2015 schrieb UserMartin, er benutze EOP
        Ich denke, er weiß nicht wo er sich tummelt.

        Gruß FIGUL
        Zuletzt geändert von FIGUL; 29.05.2017, 17:03. Grund: Ergänzung
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Est vom Vorjahr ansehen oder ausdrucken

          Um im ElsterOnline-Portal bei Erklärungen früherer Jahre die Steuervorausberechnung durchführen zu können, musst du eine neue Erklärung für das betreffende Jahr anlegen
          und die Formulardaten dorthin übernehmen.

          Ich verstehe aber nicht, wozu das gut sein soll, du hast doch dafür Steuerbescheide bekommen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Est vom Vorjahr ansehen oder ausdrucken

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Um im ElsterOnline-Portal bei Erklärungen früherer Jahre die Steuervorausberechnung durchführen zu können, musst du eine neue Erklärung für das betreffende Jahr anlegen
            und die Formulardaten dorthin übernehmen.

            Ich verstehe aber nicht, wozu das gut sein soll, du hast doch dafür Steuerbescheide bekommen.
            Auf einem Steuer"bescheid" steht aber nicht, wo ich letztes Jahr was eingetragen habe. Muß bei manchen Sachen jedes Jahr wieder neu suchen, wo sie hin gehören. Das wollte ich mir ersparen.
            Aber ich glaube, ich werd einfach dieses Jahr schlauer sein, und mir das gleich so übertragen, dass ich es nächstes Jahr habe. Elster ist ein Monster.
            Danke für die Tips

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              #7
              AW: Est vom Vorjahr ansehen oder ausdrucken

              Aber du siehst doch bei Übernahme der Formulardaten aus dem Vorjahr, die dir ja beim Anlegen einer neuen Erklärung zur Übernahme angeboten werden,
              was du letztes Jahr wo eingetragen hattest!

              Insoweit ist Elster doch kein Monster! Du musst die Daten dann natürlich mit den aktuellen Daten des Veranlagungsjahres überschreiben.

              Deine Problemstellung war aus deiner Fragestellung leider nicht präzise ersichtlich, die Antworten waren deshalb notgedrungen ungenau.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Est vom Vorjahr ansehen oder ausdrucken

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Aber du siehst doch bei Übernahme der Formulardaten aus dem Vorjahr, die dir ja beim Anlegen einer neuen Erklärung zur Übernahme angeboten werden,
                was du letztes Jahr wo eingetragen hattest!

                Insoweit ist Elster doch kein Monster! Du musst die Daten dann natürlich mit den aktuellen Daten des Veranlagungsjahres überschreiben.

                Deine Problemstellung war aus deiner Fragestellung leider nicht präzise ersichtlich, die Antworten waren deshalb notgedrungen ungenau.
                Richtig. Wollte wohl nicht zugeben, dass ich jedes Jahr wieder am gleichen sch... hänge.
                Habe die neue Est schon halb ausgefüllt. Was passiert, wenn ich das noch mal anlege? Ich hab schon schlechte Erfahrungen gemacht mit doppelt angelegten Sachen.
                Ich krieg´s ja auch so hin. Wär bloß einfacher, wenn man sich alles noch mal ansehen könnte.

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                  #9
                  AW: Est vom Vorjahr ansehen oder ausdrucken

                  Da passiert gar nichts! Du löscht die begonnene Erklärung und startest eine neue Erklärung unter Nutzung der Datenübernahme.
                  So bleibt dein Aufgabenbereich übersichtlich.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Est vom Vorjahr ansehen oder ausdrucken

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Da passiert gar nichts! Du löscht die begonnene Erklärung und startest eine neue Erklärung unter Nutzung der Datenübernahme.
                    So bleibt dein Aufgabenbereich übersichtlich.
                    Alles klar!
                    Danke dir herzlich für die raschen und klaren antworten!

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