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Ausdruck von EÜR und ESt

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    Ausdruck von EÜR und ESt

    Hallo,

    ich bin das erste Mal hier und habe eine Frage.
    Für das Jahr 2016 habe ich das erste Mal die EÜR, die Umsatzsteuererklärung und die Einkommensteuererklärung mit Elster Online gemacht.
    Hat auch soweit alles funktioniert.
    Nun möchte aber die Bank ein Exemplar der EÜR 2016. Ich kann leider nichts finden, wo man diese öffnen oder ausdrucken kann.
    Geht das tatsächlich nicht, oder habe ich etwas übersehen?
    Kann mir jemand helfen?
    Vielen Dank schon mal.

    Gruß Martha63

    #2
    AW: Ausdruck von EÜR und ESt

    Da der Ausdruck ein ganz spezielles Thema im ElsterOnline-Portal ist, habe ich das Thema mal dorthin verschoben.

    Es gibt 2 Möglichkeiten:

    Wenn du die Erklärungen bereits an das Finanzamt übermittelt hast, lädst du dir die Übertragungsprotokolle aus dem Postfach auf deinen Rechner und druckst diese aus.

    Die Übertragungsprotokolle enthalten die kompletten Erklärungen mit allen Daten.

    Wenn du die Erklärungen noch als unerledigte Aufgaben im ElsterOnline-Portal hast, gehst du auf Prüfen des gesamten Formulars und dann auf Versenden.
    Dann scrollst du ganz nach unten. Unter Hinweis findest du dann einen Link zum Drucken.

    Anschließend gehst du dann wieder zur Eingabe zurück, du musst also nicht unbedingt übermitteln.
    Angehängte Dateien
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Ausdruck von EÜR und ESt

      Ich habe es hinbekommen. Musste allerdings erst die Daten nochmal in ein neues Formular übernehmen,
      da natürlich alles schon vor einer ganzen Weile gesendet wurde und in meinem Postfach schon nichts mehr drin war.
      Vielen, lieben Dank. Ich hätte bestimmt noch ewig rumgesucht.
      Viele Grüße Martha63

      Kommentar


        #4
        AW: Ausdruck von EÜR und ESt

        Dann warst du aber dann sehr früh dran, denn die Postfachnachrichten werden ja doch eine Weile vorgehalten.

        14 Tage vor dem automatischen Löschen einer Nachricht im Postfach erhält man außerdem eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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