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    Nachtragen möglich?

    Hallo,

    mir ist gerade aufgefallen, dass ich die Rückerstattung der Krankenkasse zur Zahnreinigung nicht angegeben habe. Ich habe die Steuererklärung aber heute früh übermittelt.

    Kann ich meine Daten rückwirkend noch irgendwie ändern oder muss ich dazu irgendwo anrufen?

    Und wo trage ich die Rückerstattung ein?

    Vielen Dank für mögliche Antworten

    #2
    AW: Nachtragen möglich?

    Rechne mal aus mit der Steuerberechnungsfunktion, ob das überhaupt eine Relevanz hat. Wenn NICHT UND Du hast AUTHENTIFIZIERT übermittelt, dann würde ich mir jetzt keinen Kopf machen, auch wenn Du eigentlich zur Korrektur verpflichtet bist.

    Wenn du KOMPRIMIERT übermittelt hast und Du den unterschriebenen Ausdruck noch einreichen musst, ist ja noch gar nichts passiert, da erst der Papiereingang maßgebend ist. Dann erneut -erstmals- korrigiert übermitteln und den richtigen Ausdruck einreichen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Nachtragen möglich?

      Hallo,
      durch mein Bonus-Heft habe ich von meiner Krankenkasse 50€ erstattet bekommen. Gleichzeitig erhielt ich ein Schreiben, mit dem Hinweis, das dies dem Finanzamt mitgeteilt wird. Der Betrag war so gering bei mir, das er keine Auswirkungen hatte.

      Gruß

      Kommentar


        #4
        AW: Nachtragen möglich?

        Wo finde ich die Steuerberechnungsfunktion?

        Ich habe wohl ersteres, also authentifiziert, muss nix ausdrucken. Aber ich kann gerade nicht auf die Erklärung zugreifen, sie erscheint nicht bei den Aufgaben etc.

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          #5
          AW: Nachtragen möglich?

          Die Steuerberechnung findest Du direkt in ElsterFormular. Deine dort erstellte Erklärung ist nicht mit ElsterOnline verknüpft.

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            #6
            AW: Nachtragen möglich?

            Wenn ich mich bei ElsterOnline einlogge, steht bei Aufgaben aber nichts und ich finde auch sonst nirgends meine Steuererklärung für 2016, seit ich die heute abgeschickt habe. Folglich kann ich die nicht aufrufen und Daten ändern. Oder mach ich was verkehrt?

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              #7
              AW: Nachtragen möglich?

              Wenn du sie im ElsterOnline-Portal erstellt hast, musst du eine neue Erklärung starten und die angebotene Übernahme der Daten aus der übermittelten Erklärung nutzen,
              um wieder zu deiner Erklärung zu kommen, die du dann ergänzen und neu übermitteln kannst.

              Warum postest du eigentlich im Unterforum für ElsterFormular?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Nachtragen möglich?

                Zitat von root66 Beitrag anzeigen
                mir ist gerade aufgefallen, dass ich die Rückerstattung der Krankenkasse zur Zahnreinigung nicht angegeben habe.
                Erstattet die Krankenkasse dem Versicherten Kosten für Gesundheitsmaßnamen, die er vorab privat finanziert hat, handelt es sich nicht um eine Beitragsrückerstattung.
                Diese sogenannten Kostenerstattungsfälle müssen demnach nicht in der Steuererklärung eingetragen werden.

                https://www.vlh.de/krankheit-vorsorg...abenabzug.html
                mfg. - Kent

                Kommentar


                  #9
                  AW: Nachtragen möglich?

                  Vielen Dank, das ist ja mal eine gute Nachricht. Dann muss ich gar nichts nachtragen.

                  Im Unterforum für ElsterFormular poste ich, weil ich der Meinung war, dass es hier ganz gut passt und ich nichts anderes gefunden habe. Tut mir Leid, falls das falsch war, vielleicht kann man das verschieben.

                  Eine abschließende Frage: ich bekomme eine Rückerstattung der Beiträge der Krankenkasse, in welcher Zeile bzw. welchem Abschnitt des Formulars trage ich die nächstes Jahr ein?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Nachtragen möglich?

                    Das Thema wurde bereits in das richtige Unterforum verschoben.

                    Je nachdem, wie man krankenversichert ist, also gesetzlich, freiwillig oder auch privat, sind Beitragserstattungen in den Zeilen 15 oder 20 oder auch 26 der Anlage Vorsorgeaufwand anzugeben.
                    Diese Zeilennummern gelten für das Jahr 2016, das kann sich 2017 auch wieder ändern
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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