Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bei Handwerkerleistungen (Pos. 75) lassen sich keine Kommazahlen eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bei Handwerkerleistungen (Pos. 75) lassen sich keine Kommazahlen eintragen

    Hi,

    wenn ich bei Pos. 75 Kommazahlen eintrage (z.B. "75,25") kommt eine Fehlermeldung, sinngemäß: "Bei Ganzzahlen darf man kein Komma und keinen Punkt eintragen". Die Fehlermeldung ist ja eigentlich Quatsch, da ich ja eine Kommazahl eingegeben habe und keine Ganzzahlen.

    Notgedrungen runde ich jetzt auf bzw. ab (z.B. "75" anstelle "75,25".


    Das finde ich überraschend.

    Ist das ein Bug, oder ist so beabsichtigt? Wie sollte man offiziell damit umgehen? Was soll ich nur machen?

    Besten Dank und Grüße
    3HkUb

    #2
    AW: Bei Handwerkerleistungen (Pos. 75) lassen sich keine Kommazahlen eintragen

    Immer auf volle Euro aufrunden! Das ist so in Ordnung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Bei Handwerkerleistungen (Pos. 75) lassen sich keine Kommazahlen eintragen

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Immer auf volle Euro aufrunden! Das ist so in Ordnung.
      Okay, besten Dank.

      Aber warum wird das so gemacht? Moderne PC können doch auch Kommazahlen verarbeiten!

      Kommentar


        #4
        AW: Bei Handwerkerleistungen (Pos. 75) lassen sich keine Kommazahlen eintragen

        Sieht man von Steuerbeträgen mal ab, die auf Euro und Cent anzugeben sind, darf man bei fast allen anderen Angaben im Steuerrecht zu seinen Gunsten runden.

        So rundet man zum Beispiel die gezahlte Kirchensteuer auf volle Euro auf, die erstattete Kirchensteuer aber auf volle Euro ab.

        ElsterOnline macht das überwiegend auch dort so, wo Beträge zunächst in Euro und Cent einzugeben sind und erst übernommen werden müssen.

        Das hat jetzt nichts damit zu tun, dass man nicht auch mit Nachkommastellen rechnen könnte, aber das wird schon immer so gemacht und ist vermutlich auch irgendwo geregelt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Bei Handwerkerleistungen (Pos. 75) lassen sich keine Kommazahlen eintragen

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Sieht man von Steuerbeträgen mal ab, die auf Euro und Cent anzugeben sind, darf man bei fast allen anderen Angaben im Steuerrecht zu seinen Gunsten runden.

          So rundet man zum Beispiel die gezahlte Kirchensteuer auf volle Euro auf, die erstattete Kirchensteuer aber auf volle Euro ab.

          ElsterOnline macht das überwiegend auch dort so, wo Beträge zunächst in Euro und Cent einzugeben sind und erst übernommen werden müssen.

          Das hat jetzt nichts damit zu tun, dass man nicht auch mit Nachkommastellen rechnen könnte, aber das wird schon immer so gemacht und ist vermutlich auch irgendwo geregelt.
          Danke für die Hintergrundinfos! Jetzt bin ich beruhigt!

          Kommentar


            #6
            AW: Bei Handwerkerleistungen (Pos. 75) lassen sich keine Kommazahlen eintragen

            Die geltenden Rundungsregeln stehen sogar auf Seite 3 der amtlichen Anleitung zum Ausfüllen der Einkommensteuererklärung (Hauptvordruck):

            Tragen Sie alle Beträge in Euro ein. Centbeträge runden Sie bitte zu Ihren Gunsten auf volle Eurobeträge auf oder ab, es sei denn, die Vordrucke sehen ausdrücklich die Eintragung von Centbeträgen vor.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X