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Wie lange werden historische abgeschickte Dokumente gespeichert?

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    Wie lange werden historische abgeschickte Dokumente gespeichert?

    Hallo,

    wie lange werden ausgefüllte und abgeschickte Dokumente (Steuererklärungen, Anlagen, EÜR usw) im ELSTER-ONLINEPORTAL abgespeichert?

    Und wie lange Aufgaben? (d.h. angefangene Formulare, die jedoch nicht abgeschickt wurden)

    Besten Dank und Grüße
    3HkUb

    #2
    AW: Wie lange werden historische abgeschickte Dokumente gespeichert?

    Hallo,

    ~~~wie lange werden ausgefüllte und abgeschickte Dokumente (Steuererklärungen, Anlagen, EÜR usw) im EOP gespeichert
    wahrscheinlich fast ewig.

    ~~~Und wie lange Aufgaben? (d.h. angefangene Formulare, die jedoch nicht abgeschickt wurden)
    270 Tage

    und Benachrichtigungen im Postfach 90 Tage
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

    Kommentar


      #3
      AW: Wie lange werden historische abgeschickte Dokumente gespeichert?

      thx für die Info!

      Kommentar


        #4
        AW: Wie lange werden historische abgeschickte Dokumente gespeichert?

        Zitat von 3HkUb Beitrag anzeigen
        Hallo,

        wie lange werden ausgefüllte und abgeschickte Dokumente (Steuererklärungen, Anlagen, EÜR usw) im ELSTER-ONLINEPORTAL abgespeichert?

        Und wie lange Aufgaben? (d.h. angefangene Formulare, die jedoch nicht abgeschickt wurden)

        Besten Dank und Grüße
        3HkUb
        Aufgaben werden zwischen 90 und 270 Tagen (270 Tage gelten derzeit nur für die Einkommensteuererklärung) gespeichert, die Formulardaten bei bereits abgesendeten Erklärungen bleiben bereits jetzt solange gespeichert, bist man sie löscht.

        Postfachnachrichten werden bisher noch nach 90 Tagen gelöscht, voraussichtlich ab Ende Juli 2017 soll es dafür aber dann ein Archiv geben, in das man seine Postfachnachrichten verschieben kann.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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